2013 erhält Veitshöchheim 1,6 Mio. € Schlüsselzuweisungen - weitaus mehr als erwartet
Dies geht aus dem Online-Bericht der Mainpost von heute hervor. Dort heißt es:
"Arme Gemeinden bekommen viel Geld vom Staat, reiche Kommunen gehen leer aus. Dabei handelt es sich um Steuergelder, über die die Gemeinden frei verfügen können. Fachleute sprechen von Schlüsselzuweisungen. Sie lassen aber auch Rückschlüsse zu, wie es um die Finanzen der Gemeinden bestellt ist.
Finanzstarke Gemeinden bekommen kein Geld, da die Verteilung nach statistischen Berechnungen erfolgt, die sich an der Finanzkraft orientiert. Höchberg wird leer ausgehen. Eibelstadt, Greußenheim, Röttingen und Rottendorf erhalten zum Teil bereits seit Jahren nichts mehr aus dem staatlichen Topf."
Mainpost-Redakteur Rainer Stumpf: "Warum ausgerechnet die wohlhabende Gemeinde Veitshöchheim den höchsten Satz im Landkreis Würzburg mit 1,6 Millionen Euro bekommt, das will auf den ersten Blick nicht so recht ins Bild passen. Die Gemeinde hat große Investitionen wie die millionenschwere Sanierung des Geisbergbades sogar ohne Schulden finanzieren können."
Eine Antwort darauf, wie die Schlüsselzuweisungen ermittelt werden, gibt die Broschüre "Der Kommunale Finanzausgleich" des Freistaates Bayern.
Schlüsselzuweisungen haben danach die Aufgabe, die Finanzkraft der Kommunen zu stärken. Durch sie gleicht der Freistaat Bayern eine im Verhältnis zur Aufgabenbelastung zu schwache Einnahmensituation der einzelnen Kommune teilweise aus. Hierbei geht der Gesetzgeber von einem fiktiven Finanzbedarf aus. Ist dieser höher als ihre Einnahmemöglichkeiten, erhält sie 55 Prozent des Unterschiedsbetrags als Schlüsselzuweisung.
1. Ermittlung Finanzbedarf - Einwohnerzahl maßgebend
Hauptfaktor der fiktiven Aufgabenbelastung ("Ausgangsmesszahl") ist die Einwohnerzahl. Dieser werden auch Personen mit Nebenwohnungen und drei Viertel der Zahl der nicht kasernierten Mitglieder der Staionierungskräfte und deren Angehörige zugerechnet.
Der Hauptansatz für Gemeinden steigt mit zunehmender Einwohnerzahl. Diese „Einwohnergewichtung“ beruht darauf, dass die Gemeinden mit zunehmender Größe mehr Aufgaben, unter anderem auch für das Umland, erbringen (etwa Ausbildung, Kultur) und auch die Aufgabenerfüllung in einigen Bereichen kostspieliger wird (etwa im sozialen Bereich). Der Hauptansatz beträgt zum Beispiel bei Gemeinden mit nicht mehr
als 5.000 Einwohnern 108 Prozent der Einwohnerzahl, mit 10.000 Einwohnern 115 Prozent der Einwohnerzahl. Die so gewichtete Einwohnerzahl wird mit dem einheitlichen Grundbeitrag (= zu verteilende Mittel : Gesamtzahl gewichteter Einwohner) multipliziert = Ausgangsmesszahl in Euro.
2. Ermittlung fiktive Einnahmen = Steuerkraftmesszahl der Gemeinden
Maßgebend sind die eigenen Steuereinnahmen (Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Einkommensteueranteil der Gemeinden zuzüglich Einkommensteuerersatz, Umsatzsteuerbeteiligung) des vorvorhergehenden Jahres. Dabei wird nicht der individuelle Hebesatz der einzelnen Gemeinde zugrunde gelegt, sondern ein landeseinheitlicher Satz, der so genannte Nivellierungshebesatz. Diese sind wie folgt festgelegt:
• Grundsteuer A 250 Prozent,
• Grundsteuer B 250 Prozent,
• Gewerbesteuer 300 Prozent, abzüglich 69 Prozent Gewerbesteuerumlage
Die Summe ist die Steuerkraftmesszahl in Euro.
3. Berechnung Schlüsselzuweisungen
Ausgangsmesszahl abzüglich Steuerkraftmesszahl (muss niederiger sein) x 55 % + ggf. Sonderschlüsselzuweisung
Schlüsselzuweisungen weitaus höher als erwartet
Bei der Vorberatung des Haushalts 2013 in der Sitzung am 27. November ging Kämmerer Erich Müller davon aus, dass die Steuerkraft der Gemeinde für das Jahr 2013 um 481.000 Euro auf 7,7 Mio. Euro steigt und sich dadurch die Schlüsselzuweisungen gegenüber 2012 voraussichtlich um 297.000 Euro auf 1,18 Mio. Euro mindern.
Wie nun aus dem Zeitungsbericht hervorgeht, sind sie 2013 nun um 127.000 Euro höher als dieses Jahr.