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Überörtliche Rechnungsprüfung: Veitshöchheim zieht Konsequenzen aus Prüfungsbericht

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Gemeinderat befasste sich mit zehn Beanstandungen des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes – Von Jahresabschlüssen und Finanzrückstellungen über die Bücherei bis zu den Friedhofsgebühren

 Die überörtliche Rechnungsprüfung der Haushaltsjahre 2020 bis 2023 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) stand im Mittelpunkt von zehn Tagesordnungspunkten der Gemeinderatssitzung am 13. Oktober 2026. Dabei ging es um die ordnungsgemäße Haushaltsführung, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die Wirtschaftlichkeit kommunaler Einrichtungen und Verwaltungsabläufe.

Die Verwaltung legte zu den einzelnen Feststellungen des Prüfungsverbandes Stellungnahmen und Vorschläge zur Behebung der beanstandeten Sachverhalte vor. Während zahlreiche Punkte aus Sicht der Verwaltung bereits geklärt sind oder künftig berücksichtigt werden sollen, besteht insbesondere bei den Friedhofsgebühren noch konkreter Handlungsbedarf.


TOP 3 – Gemeinde verzichtet auf konsolidierten Jahresabschluss

Ein Thema der Rechnungsprüfung war die bislang nicht erfolgte Aufstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses. Ein solcher Abschluss führt die Finanzdaten der Gemeinde und ihrer einzubeziehenden Beteiligungen zusammen und soll einen umfassenden Überblick über die kommunale Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ermöglichen.

Die Kämmerei verwies darauf, dass mit einer vorgesehenen Änderung der Bayerischen Gemeindeordnung die Verpflichtung zur Erstellung eines solchen Abschlusses entfallen soll. Zudem sieht die Verwaltung darin keinen zusätzlichen Erkenntnisgewinn für die finanzwirtschaftliche Steuerung Veitshöchheims.

Dem stünden ein erheblicher Personalaufwand, Schwierigkeiten bei der Zusammenführung unterschiedlicher Buchführungssysteme sowie zusätzliche Kosten für externe Unterstützung und Prüfung gegenüber.

Nach dem Verwaltungsvorschlag soll deshalb auf einen konsolidierten Jahresabschluss verzichtet und die entsprechende Beanstandung als erledigt betrachtet werden.


TOP 4 – Regelmäßige Inventuren ab 2027 vorgesehen

Der Prüfungsverband bemängelte, dass die vorgeschriebenen körperlichen Inventuren bislang nicht durchgeführt wurden. Die Verwaltung begründete dies mit längerfristigen Personalausfällen in der Kämmerei.

Nun soll die Bestandsaufnahme des kommunalen Vermögens ab Januar 2027 vorbereitet und zum Stichtag 31. Dezember 2027 durchgeführt werden.

Künftig sind jährliche Inventuren vorgesehen, um die vorhandenen Vermögensgegenstände regelmäßig zu erfassen und die Anforderungen der kommunalen Buchführung einzuhalten.

Damit will die Gemeinde die Feststellung des Prüfungsverbandes dauerhaft berücksichtigen.


TOP 5 – Rückstand bei Jahresabschlüssen weitgehend aufgeholt

Ein weiterer Kritikpunkt betraf die verspätete Aufstellung und Behandlung der kommunalen Jahresabschlüsse.

Die Jahresabschlüsse der Haushaltsjahre 2020 bis 2024 wurden nicht innerhalb der gesetzlichen Fristen erstellt. Als Ursache nannte die Kämmerei längerfristige Personalausfälle, die nicht rechtzeitig durch geeignetes und entsprechend geschultes Personal ausgeglichen werden konnten.

Inzwischen sind die Jahresabschlüsse bis einschließlich 2024 erstellt und vom Gemeinderat festgestellt worden.

Der Abschluss für 2025 soll nach der Planung der Verwaltung noch im Oktober 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Ab dem Jahresabschluss 2026 will die Gemeinde wieder die gesetzlichen Fristen einhalten. Dieser soll voraussichtlich bis zum 30. Juni 2027 erstellt werden.

Die Verwaltung betrachtet den Rückstand damit als weitgehend aufgearbeitet.


TOP 6 – Millionenbeträge bei Finanzausgleichsrückstellungen korrigiert

Finanziell besonders bedeutsam ist die Beanstandung der Rückstellungen für die Kreisumlage.

Der Prüfungsverband hatte festgestellt, dass diese Rückstellungen in der Vergangenheit zu hoch angesetzt worden waren.

Die Gemeinde hat deshalb bereits im Jahresabschluss 2024 eine Entnahme von zwei Millionen Euro aus der Finanzausgleichsrückstellung verbucht. Für das Haushaltsjahr 2026 ist eine weitere Entnahme von 2,5 Millionen Euro vorgesehen.

Damit geht es insgesamt um Rückstellungskorrekturen von 4,5 Millionen Euro, wobei die zweite Entnahme noch im Jahresabschluss 2026 umgesetzt werden muss.

Künftig soll die Berechnung auf dem Durchschnitt der letzten fünf Haushaltsjahre beruhen. Berücksichtigt wird dabei nur noch die tatsächlich zu erwartende Mehrbelastung durch die Kreisumlage.

Auf diese Weise sollen die Rückstellungen künftig bedarfsgerechter und nach den geltenden haushaltsrechtlichen Vorgaben gebildet werden.


TOP 7 – Bargeldzahlungen werden eingeschränkt

Auch die Abwicklung von Barauszahlungen war Gegenstand der Rechnungsprüfung.

Grundsätzlich soll der Zahlungsverkehr der Gemeinde Veitshöchheim möglichst bargeldlos erfolgen. Die Verwaltung sieht allerdings Ausnahmen als weiterhin erforderlich an.

Dies betrifft insbesondere Weihnachtszuwendungen sowie das Erfrischungsgeld für Wahlhelfer. Eine Überweisung dieser Beträge wäre nach Darstellung der Gemeindekasse mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden.

Diese Zahlungen sollen deshalb weiterhin bar möglich sein.

Gleichzeitig werden die Fachämter angewiesen, den Bargeldverkehr überall dort einzuschränken, wo eine unbare Abwicklung praktikabel ist.


TOP 8 – Strengere Beachtung der Kassenbestände

Bei der Prüfung der gemeindlichen Zahlstellen stellte der Prüfungsverband Mängel hinsichtlich der Einhaltung vorgeschriebener Kassenhöchstbestände fest.

Betroffen sind die Regelungen für Einrichtungen mit eigenen Zahlstellen, darunter die Tourist-Information und das Kulturmuseum.

Die zuständigen Stellen wurden inzwischen erneut auf ihre Verpflichtung hingewiesen, die festgelegten Höchstbeträge einzuhalten.

Auch die Sachgebietsleiter wurden aufgefordert, verstärkt auf die Umsetzung der bestehenden Dienstanweisungen zu achten.

Die Geschäftsleitung will damit sicherstellen, dass die Kassenführung künftig den vorgeschriebenen Regelungen entspricht.


TOP 9 – Neue Grundsteuerhebesätze beseitigen Beanstandung

Ein weiterer Prüfpunkt betraf die Hebesätze der Grundsteuer A und B.

Hintergrund war der sogenannte Nivellierungshebesatz, der bei der Berechnung der Steuerkraft einer Gemeinde im kommunalen Finanzausgleich eine wichtige Rolle spielt.

Liegen die tatsächlichen Hebesätze darunter, kann die Gemeinde im Finanzausgleich mit einer höheren Steuerkraft bewertet werden, als sie durch ihre tatsächlichen Steuereinnahmen erreicht.

Mit der Hebesatzsatzung vom 17. März 2026 hat Veitshöchheim die Grundsteuerhebesätze entsprechend angehoben.

Nach Darstellung der Kämmerei wird die im Finanzausgleich angesetzte Steuerkraft damit nun auch durch die tatsächlichen Einnahmen erreicht.

Die Verwaltung sieht die Beanstandung deshalb als behoben an.


TOP 10 – Bücherei soll künftig 32 Stunden geöffnet sein

Ausführlicher befasste sich die Rechnungsprüfung mit den Öffnungszeiten und dem Personaleinsatz der Gemeindebücherei.

Der Prüfungsverband zog Vergleichswerte aus Gemeinden ähnlicher Größe heran. Dort liegen die durchschnittlichen Öffnungszeiten bei 16 Stunden pro Woche, während Veitshöchheim seine Bücherei derzeit 36 Stunden öffnet.

Auch beim Personal bestehen deutliche Unterschiede: Den 3,6 Beschäftigtenstellen in Veitshöchheim steht ein Vergleichswert von 1,2 gegenüber.

Die Verwaltung hält einen unmittelbaren Vergleich allerdings für wenig aussagekräftig. Sie verweist auf besondere Angebote und Alleinstellungsmerkmale der Veitshöchheimer Bücherei.

Eine Halbierung der Öffnungszeiten auf 16 Wochenstunden wird deshalb ausdrücklich nicht befürwortet.

Bereits seit 2023 wurde die Öffnungszeit von 37 auf 36 Stunden reduziert. Nun ist eine weitere Kürzung um vier Stunden vorgesehen.

Nun ist im Gespräch, die Bücherei künftig 32 Stunden pro Woche zu öffnen. Bei der konkreten Umsetzung sollen die Besucherfrequenz und das Nutzungsverhalten berücksichtigt werden.

Damit versucht die Gemeinde, den Hinweisen des Prüfungsverbandes Rechnung zu tragen, ohne das bestehende Angebot grundlegend einzuschränken.


TOP 11 – Wirtschaftlichkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrags für das Feuerwehrhaus erläutert

Ein weiterer Punkt betraf einen Geschäftsbesorgungsvertrag, dessen Wirtschaftlichkeit nach Auffassung des Prüfungsverbandes zunächst nicht ausreichend nachgewiesen worden war.

Im Zusammenhang mit dem Vertrag mit BayernGrund über die Sanierung und Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses erläuterte die Verwaltung die Gründe für die gewählte Finanzierungsform und deren Vorteile gegenüber herkömmlichen Finanzierungsmöglichkeiten.

Nach Angaben der Kämmerei hat sich die Gemeinde mit den wirtschaftlichen Aspekten auseinandergesetzt und entsprechende Unterlagen vorgelegt.

Das Landratsamt Würzburg hat sowohl den Geschäftsbesorgungsvertrag als auch dessen Nachtrag genehmigt. Für den Nachtrag wurde die Wirtschaftlichkeit gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde nachgewiesen.

Die Verwaltung räumte zugleich ein, dass solche Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen künftig besser dokumentiert werden müssen.

Mit den vorgelegten Erläuterungen betrachtet sie die Prüfungsfeststellung als erledigt.


TOP 12 – Friedhofsgebühren müssen neu kalkuliert werden

Noch nicht abschließend geklärt ist die Beanstandung der Grabnutzungsgebühren.

Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hatte erneut kritisiert, dass die Gebührenbemessung nicht den Anforderungen einer betriebswirtschaftlichen Kalkulation nach dem Bayerischen Kommunalabgabengesetz entspricht.

Zwar hatte die Verwaltung bereits eine entsprechende Gebührenkalkulation erstellt, doch der Gemeinderat übernahm die vorgeschlagenen Gebührensätze seinerzeit nicht  (siehe nachstehender Link auf Bericht vom 22. Juni 2026).

Stattdessen sollte eine Neuberechnung erfolgen, bei der die bisherigen Grabnutzungsgebühren für beide gemeindlichen Friedhöfe mit einem pauschalen prozentualen Kostenaufschlag versehen werden.

Diese Vorgehensweise entspricht nach Auffassung des Prüfungsverbandes nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Gebührenkalkulation.

Die Verwaltung soll deshalb eine vollständig neue Gebührenkalkulation nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen gemäß Artikel 8 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes erstellen und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorlegen.

Ziel ist eine rechtssichere Gebührenbemessung, die zugleich einen angemessenen Kostendeckungsgrad im Bestattungswesen berücksichtigt.

Erst nach einer entsprechenden Beschlussfassung kann dieser Punkt der Rechnungsprüfung als erledigt betrachtet werden.


Fazit – Rechnungsprüfung führt zu Änderungen in der Verwaltung

Die Behandlung der zehn Tagesordnungspunkte zeigt, dass die überörtliche Rechnungsprüfung nicht nur formale Fragen der Haushaltsführung berührt, sondern auch unmittelbare Auswirkungen auf die kommunale Praxis hat.

Im Mittelpunkt stehen künftig eine fristgerechte Rechnungslegung, regelmäßige Inventuren, eine bedarfsgerechte Rückstellungsbildung und eine bessere Dokumentation wirtschaftlicher Entscheidungen.

Bei den Grundsteuerhebesätzen wurden bereits Änderungen umgesetzt. Für die Bücherei ist eine weitere Anpassung der Öffnungszeiten vorgesehen, während bei den Friedhofsgebühren noch eine neue Kalkulation erforderlich ist.

Aus Sicht der Verwaltung kann damit ein Großteil der beanstandeten Sachverhalte als erledigt betrachtet werden. Zugleich bleibt die Gemeindeverwaltung gefordert, die angekündigten Maßnahmen konsequent umzusetzen und die Einhaltung der haushaltsrechtlichen Vorgaben dauerhaft sicherzustellen.

Fotos Dieter Gürz

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