Gemeinderat beschließt Wahlhelfer-Entschädigungssatzung
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Briefwahlauszählung im HdB im Juni 2024 (Foto Dieter Gürz)
Damit künftige Wahlen in Veitshöchheim wie die Kommunalwahlen am 8. März 2026 weiterhin reibungslos ablaufen, setzt die Gemeinde auf eine einheitliche Grundlage zur Vergütung der ehrenamtlichen Wahlhelfer. Der Gemeinderat verabschiedete in seiner Sitzung am Dienstag, 18.11.2025 eine Wahlhelferentschädigungssatzung, die am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft tritt.
Die Verwaltung betonte, wie wichtig das Engagement der Bürgerinnen und Bürger ist, die in Wahl- und Briefwahlvorständen, in Ausschüssen oder in unterstützenden Funktionen mitarbeiten. Ihr Einsatz bedeute oft lange Arbeitszeiten, hohe Konzentration und Verantwortung. Um diese Leistung angemessen zu würdigen und die Bereitschaft zur Mitwirkung langfristig zu sichern, legt die Satzung feste Entschädigungssätze fest.
Ehrenamtliche Mitglieder eines Ausschusses erhalten wie zuletzt 30 Euro pro Sitzung. Wahlvorstandsmitglieder werden für ihren Einsatz am Wahltag – ob im Wahllokal bis 18 Uhr oder im Briefwahlbezirk mit anschließender Auszählung – mit 70 Euro vergütet. Wird am selben Tag über mehrere miteinander verbundene Wahlen oder Entscheide abgestimmt, wird die Entschädigung nur einmal gewährt. Erstreckt sich die Ergebnisermittlung auf den Folgetag, kommen zusätzlich 50 Euro hinzu. Für weitere notwendige Hintergrundarbeiten, etwa bei Botendiensten oder der Prüfung der Niederschriften, gelten die gleichen Sätze.
Neben der Entschädigung können nachgewiesene Verdienstausfälle ersetzt werden. Arbeitnehmer erhalten ihren tatsächlichen Ausfall erstattet. Selbstständige sowie Personen ohne entsprechenden Anspruch erhalten pauschal jeweils 100 Euro.
Bislang musste der Gemeinderat für jede Wahl erneut über die Entschädigungen entscheiden. Die nun beschlossene dauerhafte Satzung schafft eine verlässliche und verwaltungsarme Regelung, die für alle kommenden Wahlen gilt. Notwendige Anpassungen können künftig per Satzungsänderung vorgenommen werden.
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