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Satteldach statt Walmdach: Hauptausschuss gibt nun grünes Licht für Neubau von zwei Dreifamilienhäusern in der Sonnenstraße

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Der Neubau von zwei Dreifamilienhäusern in der Sonnenstraße hat nach Überarbeitung der Pläne nun die Zustimmung des Hauptausschusses der Gemeinde gefunden. Nachdem das Gremium Ende Mai das gemeindliche Einvernehmen wegen mangelnder Einfügung in die Umgebung zunächst verweigert hatte, überzeugte die überarbeitete Planung nun die Mehrheit der Räte.

Architekt Hermann Günther hatte die ursprüngliche Gestaltung mit einem zurückgesetzten Staffelgeschoss samt flach geneigtem Walmdach überarbeitet und durch ein klassisches Satteldach mit 30 Grad Neigung ersetzt. Damit reagierte er auf die Kritik des Gremiums und die Empfehlungen des Kreisbaumeisters. Das neue Konzept verzichtet auf die zuvor vorgesehenen Dachterrassen, wodurch sich die Wohnflächen in den obersten Geschossen deutlich vergrößerten: In Haus Nr. 13 wächst die Fläche der 3-Zimmer-Wohnung von 82 auf 130 Quadratmeter, in Haus Nr. 15 wird aus einer 3-Zimmer- eine 4-Zimmer-Wohnung mit 123 Quadratmetern.

Obwohl die Gebäudehöhe dadurch leicht auf 10,80 Meter steigt, bleiben die Baukörper bei eduzierter Gebäudetiefe im Maß der Umgebung. Die überbauten Grundflächen bleiben mit je rund 188 Quadratmetern nahezu identisch.

 Streitpunkt Stellplätze

Kontrovers diskutiert wurde die geplante Anordnung von zehn Stellplätzen vor den Gebäuden entlang der Sonnenstraße. Diese werden mit Rasenwaben und dazwischenliegendem Pflanzstreifen realisiert. Das Landratsamt Würzburg hatte hierzu keine planungsrechtlichen Einwände. Dennoch stießen die Stellplätze bei zwei Ausschussmitgliedern auf Ablehnung.

Oswald Bamberger (CSU) äußerte erhebliche Bedenken: „Die Erfahrung zeigt, dass solche Stellplätze oft nicht genutzt werden und Fahrzeuge stattdessen auf der Straße parken.“ Er warnte vor einem Präzedenzfall, da in der Gartensiedlung zahlreiche ältere Häuser bald an jüngere Generationen übergehen würden – eine Nachverdichtung sei absehbar. Bamberger beantragte daher eine Vertagung, um alternative Lösungen zu diskutieren. Beate Hofstetter (Grüne) schloss sich dem Antrag an. „Aus der Rosenstraße parken schon jetzt Anwohner auf der Sonnenstraße, weil es woanders keine Stellplätze gibt“, sagte sie.

Bürgermeister Jürgen Götz entgegnete, man könne nicht unterstellen, dass die Stellplätze nicht genutzt würden. Alternativen wie eine rückwärtige Erschließung seien wegen zusätzlicher Versiegelung und Nachbarschaftsstörungen problematisch. Ute Schnapp (SPD) sah in der geplanten Lösung sogar einen Vorteil: „Die Anordnung verbessert die Übersichtlichkeit und verhindert auf einer Länge von 35 Meter das Parken auf der Straße in diesem Bereich.“

Stellplatzpflicht wird zum kommunalen Thema

Die Diskussion bekam zusätzliche Brisanz durch eine anstehende Gesetzesänderung: Zum 1. Oktober 2025 fällt in Bayern die generelle Stellplatzpflicht. Künftig entscheiden die Kommunen selbst, ob und wie viele Stellplätze gefordert werden – sofern sie rechtzeitig entsprechende Satzungen beschließen. Bürgermeister Götz kündigte an, dass sich der Ferienausschuss mit dieser Thematik befassen werde.

Simon Kneitz (CSU) nahm die Debatte zum Anlass, grundsätzlich über die städtebauliche Entwicklung nachzudenken. Er plädierte für eine strategische Diskussion zur Nachverdichtung in gewachsenen Siedlungsgebieten wie der Sonnenstraße oder dem Hofweg, auch mit Blick auf Parkraumkonzepte.

Mehrheit stimmt zu

Der Antrag auf Vertagung wurde mit 2:7 Stimmen abgelehnt. In der anschließenden Abstimmung sprach sich das Gremium mit 7:2 Stimmen für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens aus. Die überarbeiteten Pläne gelten damit als genehmigungsfähig.


Hintergrund:
Ende Mai hatte der Hauptausschuss die erste Bauvoranfrage mit 8:1 Stimmen abgelehnt, da sich die Gebäudeform mit zurückgesetztem Staffelgeschoss mit Walmdach nicht ins Ortsbild eingefügt hätte. Mit dem Verzicht auf Terrassen, der Umstellung auf Satteldach und einer geänderten Gebäudekubatur wurde die Kritik von den Bauherrn nun aufgegriffen.

Da die Ratsmitglieder Bamberger und Hofstetter mit ihrem Antrag auf Vertagung scheiterten, um mit den Bauherrn eine andere Lösung für den Stellplatznachweis zufinden, lehnten sie auch insgesamt die beiden Bauanfragen ab.

Planung im Detail

Bei Haus 15 sind 184 m² mit einem Gebäude und 112 m² mit Rasengitterstein- Stellplätze überbaut bei einer Grundstücksfläche von 629 m² (= GRZ 0,48) und bei Haus 13 sind dies 188 m² durch das Gebäude und 116 m² durch Rasengitterstein-Stellplätze bei einer Grundstücksgröße von 749 m² (= GRZ (0,41).

 

In den beiden 4-Zimmer-Wohnungen in EG und OG hat sich bei der Tektur bis auf die Loggia im Haus 15 nur minimal etwas verändert.  Die Gebäudegrundfläche blieb bei Nr. 13 mit 188 m² unverändert, während sie sie sich bei Haus Nr. 15 durch die kleinere Loggia von 190 m² auf 184 m² reduziert.

Kaum zu glauben, aber durch die Umwandlung des Walmdaches in ein Satteldach erhöhte sich die Wohnfläche in den beiden Dachgeschosse erheblich, bei der 3-Zimmerwohnung in Haus 13 von 82 m" auf 130 m" unter Wegfall der 46 m² großen Dachterasse. Bei Haus 15 wurde aus einer Drei- eine Vierzimmerwohnung mit 123 m² statt bisher 83 m² unter Wegfall der 62 m² großen Dachterasse.

Diskussionsbeiträge im Detail:

Nach Meinung von Ute Schnapp (SPD)  fügen sich die Baukörper durch die geänderte Dachform sehr gut ein.

Simon Kneitz (CSU) sah die Bauvoranfrage in der nun vorgelegten Form ebenfalls für genehmigungsfähig an. Er regte an, sich generell im Gemeinderat perspektiv mit der Frage einer politisch gewünschten Nachverdichtung im Ortsbereich zu beschäftigen. Es sei auch hier wieder das Thema, das das Gremium schon des öfteren zu behandeln hatte, dass man eine Nachverdichtung bei großen Grundstücken vornimmt. Das Maß der Bebauung spiele unter heutigen Gesichtspunkten eine andere Rolle , als dies früher in der Sonnenstraße gewesen ist und man damit nun konfrontiert werde, dass bei solch kleinen Erschließungsstraßen der Verkehr zunehme und Auto-Stellplätze hinzukämen. 

Als Beispiel nannte Kneitz auch den Hofweg mit ähnlichen Verhältnissen wie in der Sonnenstraße. Auch hier sollte man sich Gedanken machen, ob es bessere Parkkonzepte gibt und wie man die Nachverdichtung besser steuern kann.

Bürgermeister Jürgen Götz bedankte sich für den Hinweis, der sicherlich berechtigt ist. Er stellte fest, dass es so schon ist, dass die Straßen grad in der alten Gartensiedlung sehr, sehr beengt sind. Er verwies auf die Neuregelung durch den Gesetzgeber hinsichtlich der Stellplatzpflicht, was Thema der Ferienausschuss-Sitzung sein werde.

AnmerkungDie Stellplatzpflicht in Bayern wird zum 1. Oktober 2025 durch eine Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO) weitgehend aufgehoben und die Regelung der Stellplatzverpflichtung den Kommunen überlassen.

Wenn eine Gemeinde keine Stellplatzsatzung erlässt, können ab dem 1. Oktober 2025 keine Stellplätze mehr gefordert werden, außer in Gebieten mit Bebauungsplänen, die Stellplatzregelungen enthalten.
Die Gemeinden haben nun die Möglichkeit, eigene Lösungen für die Stellplatzfrage zu finden, die auf ihre spezifischen Bedürfnisse und Rahmenbedingungen zugeschnitten sind. Nach der Novelle dürfen Stellplatzsatzungen aber keine detaillierten Vorgaben zu Größe, Beschaffenheit, Ausstattung und Zuwegung der Stellplätze mehr machen. Die Regelung des Stellplatzbedarfs kann nicht über Stellplatzsatzungen erfolgen, sondern muss über andere Rechtsgrundlagen, wie z.B. Bebauungspläne, geregelt werden.

Oswald Bamberger (CSU) führte aus, dass er mit den Änderungen der Dachform der beiden Gebäude Haus Nr. 13 und 15 "d'accord" gehen könne. Bamberger: "Wo mir aber der Bauch drückt, sind die Stelleplätze. Wir machen in der Gartensiedlung was auf mit der Zufahrt der zehn Stellplätze, die bei einer Baulänge von 35 Meter direkt über die Straßenrinne von der Straße aus angefahren werden. Die Erfahrung zeige, dass die Stellplätze nicht angefahren werden, sondern die Autos dann auf der Straße stehen." Wenn man die Stellplatzanordnung wie in der Bauanfrage genehmige, habe man einen Präzendenzfall für die nächsten anstehenden Bebauungen. In der Gartensiedlung gebe es sehr viele ältere Häuser die auf jüngere Besitzer übergeben. In anderen Ortsteilen sei das gleiche. "Es wird ein Problem sein, dass uns immer wieder auf die Füße fällt", so Bamberger. Er stellte deshalb den Antrag auf Vertagung hinsichtlich der Situation der Stellplätze. Er schlug vor, dass sich die Fraktionen interdisziplinär zusammensetzen, um bis zur Ferienausschuss-Sitzung Lösungen zu finden, die tragbar für alle seien. Er verwies auf die Problematik der Straßenbreite und dem Parkverhalten der Anlieger. In der Blumenstraße sei man gerade deswegen mit der Polizei unterwegs.

Der Bürgermeister entgegnete, dass man nicht unterstellen könne, dass die Fahrzeuge hier nicht auf den nachgewiesenen Stellplatzen sondern auf der Straße abgestellt werden. Eine andere Lösung wäre hier ja nur, dass man den Garten zum Parkplatz macht. Dies führe aber neben der zusätzlichen Versiegelung durch die Zufahrten auch zu einer Belästigung der Nachbarn im rückwärtigen Bereich der Helen-Keller-Straße.

Jochen Müller (CSU) erklärte, er stehe der Tekturplanung wie auch schon der Erstplanung grundsätzlich positiv gegenüber. Die Erstplanung hätte die Bebauung hier in der Sonnenstraße aufgelockert.

Beate Hofstetter (Grüne) schloss sich Bambergers Antrag an mit den Worten: "Wir sollten uns die Situation noch mal sehr genau angucken mit den Parkplätzen, wenn ich erlebe jetzt schon, dass Anlieger aus den nächstgelegenen Straßen der Rosenstraße zum Beispiel, Fahrzeuge Anhänger und ähnliche Dinge bereits in der Sonnenstraße parken, weil sie woanders keine Möglichkeit sehen.

Ute Schnapp (SPD) sah dagegen einen positiven Aspekt,  dass die Anordnung der Stellplätze auf einer Länge von 35 Meter auf Privatgelände zur besseren Übersichtlichkeit in der Sonnenstraße beitragen würde, da die Stellplätze über den noch abzusenkenden Gehweg direkt von der Sonnenstraße angefahren werden können und deshalb in diesem Bereich keine Fahrzeuge auf der Straße parken können.

Planzeichnungen: Architekt Hermann Günther

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