Kurswechsel: Veitshöchheimer Hauptausschuss steht Nachverdichtungen nun grundsätzlich positiv gegenüber
Der Hauptausschuss der Gemeinde Veitshöchheim hat den Weg für eine mögliche Bebauung eines neu entstandenen Grundstücks an der Walter-von-der-Vogelweide-Straße grundsätzlich freigemacht. Er stellte das gemeindliche Einvernehmen für eine Befreiung von der im Bebauungsplan festgesetzten Mindestgröße in Aussicht – unter dem Vorbehalt, dass alle weiteren baurechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Die endgültige Entscheidung fällt erst im konkreten Bauantragsverfahren.
Auslöser war die Teilung des 1.137 Quadratmeter großen Grundstücks Fl.Nr. 1142 in der Schillerstraße 10, die die Eigentümer im Januar 2026 vorgenommen hatten. Dadurch entstand ein bislang unbebautes, an die Walter-von-der-Vogelweide-Straße angrenzendes Grundstück. Dieses liegt ebenso wie das verbleibende Restgrundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans „In der Setz, Teil II“ sowie dessen 20. Änderung.
Der Ursprungsplan vom 20. Dezember 1965 schreibt für Baugrundstücke in offener Bauweise – also für freistehende Häuser – eine Mindestgröße von 600 Quadratmetern fest. Zudem erlaubt die 20. Änderung nach § 9 BauGB in offener Bauweise maximal drei Wohneinheiten pro Grundstück. Das neu gebildete Grundstück unterschreitet jedoch die festgesetzte Mindestgröße. Eine Bebauung ist daher nur über eine Befreiung möglich.
Die Bauverwaltung verwies in ihrer Stellungnahme auf die politischen Zielvorgaben zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden. Im Rahmen der Flächensparoffensive Bayern setzt die Staatsregierung auf Innenentwicklung und sogenannte Hinterlandbebauung, also das Schließen von Baulücken in zweiter Reihe. Ziel sei es, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, ohne neue Außenflächen zu versiegeln. Voraussetzung bleibe allerdings eine verträgliche Einbindung in das bestehende Wohnumfeld.
Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen seien inzwischen angepasst worden. Die Bayerische Bauordnung in der Fassung 2025 sehe gelockerte Abstandsflächenregelungen vor, um Nachverdichtung zu erleichtern.
Während der Hauptausschuss in der Vergangenheit Befreiungen von Bebauungsplänen eher zurückhaltend erteilt hatte, ist inzwischen ein Umdenken erkennbar. Als Beispiel nannte die Verwaltung die Jahnstraße, wo Grundstücke geteilt und kleinere Parzellen mit rund 331 Quadratmetern geschaffen wurden – allerdings ohne Bebauungsplan.
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