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Die halbseitige Sperrung der B 27 mit Ampelregelung im Veitshöchheimer Ortsgebiet wurde vom 28.2. bis 9.3.2025 verlängert

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Die halbseitge Sperrung mit Ampelregelung ist erforderlich, um Baugrunduntersuchungen durchzuführen, die als Grundlage für die Planung und Durchführung der Erneuerungs- und Sanierungsarbeiten der Brückenbauwerke dienen.

Die zulässige Geschwindigkeit ist auf 50 km/h begrenzt.

Fotos Dieter Gürz

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