Die halbseitige Sperrung der B 27 mit Ampelregelung im Veitshöchheimer Ortsgebiet wurde vom 28.2. bis 9.3.2025 verlängert
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Die halbseitge Sperrung mit Ampelregelung ist erforderlich, um Baugrunduntersuchungen durchzuführen, die als Grundlage für die Planung und Durchführung der Erneuerungs- und Sanierungsarbeiten der Brückenbauwerke dienen.
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Die zulässige Geschwindigkeit ist auf 50 km/h begrenzt.
Fotos Dieter Gürz