Ferienausschuss bringt Förderverfahren für weiteren Glasfaserausbau in Veitshöchheim auf den Weg - 504 weitere Adressen als förderfähig eingestuft
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Mit dem Spatenstich am 23. Juli 2026 startete die GlasfaserPlus GmbH den geförderten Ausbau im Gewerbegebiet und im Ortsteil Gadheim. In die nächste Phase geht nun auch der weitere Breitbandausbau im übrigen Gemeindegebiet von Veitshöchheim. Der Ferienausschuss hat sich mit dem Ergebnis der abgeschlossenen Markterkundung und dem weiteren Förderverfahren nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 befasst. Für 504 Adressen wurde eine Unterversorgung festgestellt und damit die grundsätzliche Förderfähigkeit für einen weiteren Glasfaserausbau nachgewiesen.
Förderantrag bis 15. September
Bürgermeister Jürgen Götz erinnerte daran, dass der Gemeinderat am 24. Februar 2026 beschlossen hatte, die Beratungsleistungen für den weiteren Breitbandausbau an das Büro Dr. Först Consult aus Würzburg zu vergeben.
Das inzwischen abgeschlossene Markterkundungsverfahren bildet die Grundlage für den nun anstehenden Förderantrag. Der Förderaufruf nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 läuft vom 1. April bis zum 15. September 2026. Die Gemeinde muss den Antrag daher spätestens am 15. September einreichen.
Die Richtlinie sieht eine Förderquote von 90 Prozent der Wirtschaftlichkeitslücke eines privaten Netzbetreibers vor. Die Förderung wird aus Bundesmitteln und der Kofinanzierung des Freistaates Bayern finanziert.
Markterkundung weist 504 förderfähige Adressen aus
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Dr. Joachim Först, Geschäftsführer von Dr. Först Consult, und Nils Waigand, Bundesförderungs-Projektleiter des Würzburger Büros, stellten dem Ferienausschuss die Ergebnisse der Markterkundung vor.
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Dabei wurden sämtliche Adressen im Gemeindegebiet hinsichtlich ihrer aktuellen Breitbandversorgung betrachtet. 504 Adressen weisen nach den geltenden Kriterien eine Unterversorgung auf und sind damit grundsätzlich förderfähig. Aus diesen Adressen ergibt sich das vorläufige Ausbaugebiet.
Die Pläne stellen die Versorgungssituation anhand unterschiedlich gefärbter Nadeln dar. Die 504 förderfähigen Adressen verteilen sich dabei auf drei Versorgungsgruppen:
- 🟢 Grüne Nadeln: 259 Adressen mit mindestens 100 Mbit/s im Download.
- 🟡 Gelbe Nadeln: 143 Adressen mit mindestens 30, aber weniger als 100 Mbit/s im Download.
- 🔴 Rote Nadeln: 102 Adressen mit weniger als 30 Mbit/s im Download.
Zusammen ergeben die grünen, gelben und roten Nadeln 504 förderfähige Adressen.
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Nicht förderfähig sind dagegen unter anderem die hellblauen Nadeln für bereits vorhandene Glasfaseranschlüsse sowie die blauen Nadeln für Adressen mit einem förderausschließenden Kabelanschluss beziehungsweise einer entsprechenden Versorgung.
Nicht berücksichtigt sind zudem die bereits im Rahmen des laufenden geförderten Ausbaus vorgesehenen Bereiche im Gewerbegebiet und in Gadheim.
Nach den derzeitigen Berechnungen liegen die geschätzten Gesamtkosten des weiteren Ausbaus bei rund drei Millionen Euro. Bei einem kommunalen Eigenanteil von zehn Prozent wären davon rund 300.000 Euro von der Gemeinde zu tragen.
Was die Farben auf den Plänen bedeuten
Die Markterkundung liefert damit nicht nur eine Zahl der förderfähigen Adressen, sondern zeigt auch, wie die Versorgung im Gemeindegebiet verteilt ist:
- 🔵 Hellblaue Nadeln: mindestens 1.000/500 Mbit/s im Down-/Upload über FTTB/H – bereits mit Glasfaser versorgt, daher nicht förderfähig.
- 🔵 Blaue Nadeln: mindestens 300 Mbit/s im Download über HFC/Kabelnetz – nicht förderfähig.
- 🟢 Grüne Nadeln: mindestens 100 Mbit/s im Download – förderfähig.
- 🟡 Gelbe Nadeln: mindestens 30, aber weniger als 100 Mbit/s im Download – förderfähig.
- 🔴 Rote Nadeln: weniger als 30 Mbit/s im Download – förderfähig.
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Insgesamt wurden im Rahmen der Markterkundung 2.841 Adressen betrachtet. Die Pläne machen damit sichtbar, wo bereits leistungsfähige Netze vorhanden sind und wo noch Versorgungslücken bestehen.
Förderung umfasst auch die Beratung
Auch die notwendige Begleitung des Förderverfahrens ist Bestandteil der Förderung. Für Beratungsleistungen stehen bis zu 50.000 Euro zur Verfügung. Diese Kosten werden zu 100 Prozent gefördert.
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Dr. Först erläuterte dem Ausschuss auch den weiteren Ablauf des Bundesförderverfahrens. Nach dem bereits abgeschlossenen Branchendialog und der Markterkundung wird zunächst der Antrag auf einen vorläufigen Zuwendungsbescheid gestellt. In diesem werden die ermittelten förderfähigen Adressen und das vorläufige Ausbaugebiet aufgenommen.
Liegt der vorläufige Zuwendungsbescheid vor, kann die Gemeinde die Vergabe vorbereiten und anschließend das Ausbauprojekt ausschreiben. Nach der Vergabe wird auf Grundlage der dann ermittelten Wirtschaftlichkeitslücke der endgültige Zuwendungsbescheid beantragt. Erst danach kann der Vertrag mit dem ausgewählten Netzbetreiber geschlossen werden.
Für diesen Verfahrensabschnitt rechnet Dr. Först derzeit mit einem Zeitraum von etwa sechs Monaten. Der anschließende Ausbau soll innerhalb von etwa drei bis vier Jahren erfolgen.
Bereits geförderter Glasfaserausbau läuft
Der nun vorbereitete weitere Förderantrag schließt an den bereits begonnenen Glasfaserausbau in Veitshöchheim an. Mit dem Spatenstich am 23. Juli 2026 startete die GlasfaserPlus GmbH den geförderten Ausbau im Gewerbegebiet und im Ortsteil Gadheim.
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Dort entstehen Glasfaseranschlüsse bis ins Gebäude für 111 Adressen mit insgesamt 238 Haushalten. Im Auftrag der GlasfaserPlus führt die Deutsche Telekom die Ausbauarbeiten aus. Der Abschluss ist abschnittsweise bis 2028 vorgesehen. Für die betroffenen Immobilien ist der Hausanschluss kostenlos.
Im Zuge des Projekts werden mehr als 23 Kilometer Glasfaserkabel verlegt und sieben Netzverteiler errichtet. Bereits vorhandene Leerrohre, etwa im Gewerbegebiet Ost Teil 2 und in der Oberdürrbacher Straße, können genutzt werden. Dadurch lassen sich die erforderlichen Tiefbauarbeiten in diesen Bereichen auf kleinere Baugruben begrenzen. In den übrigen Bereichen kommen moderne Bauverfahren zum Einsatz, um die Beeinträchtigungen für Anwohner möglichst gering zu halten.
Ferienausschuss stimmt Fortführung zu
Der Ferienausschuss nahm das Ergebnis der Markterkundung und das daraus ermittelte vorläufige Ausbaugebiet zur Kenntnis. Das Gremium stimmte der Fortführung des Förderverfahrens nach der Gigabit-Richtlinie 2.0 zu.
Damit ist der nächste Schritt für einen weiteren geförderten Glasfaserausbau in Veitshöchheim eingeleitet. Ob und in welchem Umfang die 504 förderfähigen Adressen letztlich ausgebaut werden, entscheidet sich im weiteren Förder-, Vergabe- und Ausschreibungsverfahren.
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Gartensiedlung
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Sendelbach - Speckert
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Schenkenfeld - Altort Süd
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Birkental - Altort Nord
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Ausschnitt Istversorgung
Fotos Dieter Gürz - Folien Büro Dr. Först