Gemeinde informierte im HdB ausführlich über Kita-Neubau-Vorentwurf hinter der Tennishalle - Öffnet sich doch noch ein Hintertürchen für einen anderen Standort?
Kita-Neubau erregt die Gemüter
Gemeinde Veitshöchheim stellte im Vorentwurf für sechsgruppigen Kita-Neubau hinter der Tennishalle der Öffentlichkeit vor.
https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/kita-neubau-erregt-die-gemueter-art-11642310
Mainpost-Online vom 30.10.24
So sieht in der Visionierung der GTK-Architekten der neue sechsgruppige Kindergarten "Zauberbaum" hinter der Tennishalle aus. Zu sehen ist der Blick vom Waldrand "Gebranntes Hölzlein" auf den L-förmigen durch Holzbauweise CO²-neutralen Baukörper, der im Vordergrund eingeschossig rechts vier Krippen, links Foyer/Küche, Speisesaal und hinten im Eck zweigeschossig im EG Leitung/Personal und im OG zwei Regelgruppen vorsieht. Die Freiflächen zum Wald hin sollen nach waldpädagogischen Gesichtspunkten gestaltet werden mit Blockhütte, Hochstand, Insektenhotel, grünen Gruppenraum, Lichtungsinseln und einem Wasserspiel.
Eine große Emotionalität wie kein anderes Bauvorhaben in Veitshöchheim im letzten Jahrzehnt hat der geplante Kindergartenneubau am Waldstück "Gebranntes Hölzlein" hinter der TGV-Tennishalle hervorgerufen. Am 8. Juni 2021 hatte sich der Gemeinderat einstimmig für diesen Standort ausgesprochen. Seitdem sind zwischenzeitlich mehr als drei Jahre vergangen. Zuletzt hatte der Gemeinderat in einer Sondersitzung am 26. Juli 2024 die während der Auslegung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Änderung der Festsetzung "Sportfläche" in eine Fläche für "Gemeindebedarf – Kindergarten/Kinderhort" vom 2. bis 31. Mai 2023 die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und von 187 Bürgern einer Abwägung unterzogen (siehe nachstehender Link auf Bericht vom 25. Juli 2024).
Knapp ein halbes Jahr zuvor hatte der Gemeinderat am 6.2.2024 in nichtöffentlicher Sitzung das Büro Architekten Grellmann Kriebel Teichmann und Partner (GKT) mit der Objektplanung für den Neubau von vier Krippen– und zwei Kindergartengruppen mit den Leistungsphasen 1 und 2 beauftragt (siehe nachstehender Link auf Bericht vom 27.2.2024.
Nachdem GKT inzwischen die Vorentwurfsplanung erstellt hat, sah Bürgermeister Jürgen Götz nun den richtigen Zeitpunkt gekommen, um wie vielseits gewünscht, das Projekt am Donnerstag, den 24. Oktober 2024 im Haus der Begegnung im Rahmen einer Informationsveranstaltung der Öffentlichkeit vorzustellen.
Aufgrund der immensen Einwendungen gegen den Standort des Kita-Neubaus im Flächennutzungsplanverfahren hatte der Bürgermeister den HdB-Saal voll bestuhlen lassen. Doch belegt waren, wie auf dem Foto zu sehen, nur die ersten drei Reihen, und das noch überwiegend durch Mitglieder des Gemeinderates.
Der Bürgermeister gab zunächst einen Rückblick über das was bisher zum Thema Kindergartenneubau passiert ist und ging dann auf die im bisherigen Verfahren am häufigsten gestellten Fragen ein. Im Anschluss erläuterte dann GKT-Architekt Steffen Rothenhöfer den von ihm erstellten Vorentwurf zur Planung des Kindergartens. Vor den Wortmeldungen aus der Versammlung erläuterte Götz dann noch etwas zur aktuellen Situation und zum weiteren Procedere.
Um es vorwegzunehmen: Vielleicht öffnet sich aufgrund der Aussagen des Bürgermeisters unter Umständen doch noch ein Türchen für einen anderen Standort.
An den Tischen vorne stellte Bürgermeister Jürgen Götz v.r.n.l. vor aus dem Rathaus Jan Speth (Hochbau/Klimaschutz), Juliane Strifler (Hochbau), Sebastian Öhrlein (Geschäftsleiter), Klaus Kaiser (Leiter Bauamt) und Niklas Ille (Finanzverwaltung) sowie die planenden Architekten Steffen Rothenhöfer und Christian Firlus (beide GKT & Partner), Wolfgang Martin vom Ing.Büro Holm (Bauleitplanung und Erschließung) und Bergold Nitdaj vom Ing. Büro Wölfel (Lärmschutz)
Link auf Bericht vom 27.2.2024
Vorstellung der Planung durch GKT-Architekt Steffen Rothenhöfer
Durch die neue Kita werden L-förmig 1200 Quadratmeter überbaut. Die Außenfläche ist 1000 Quadratmeter groß.
Der Bolzplatz im Norden auf einer nicht bewachsenen Fläche ist 12 x 24 Meter groß mit Abstand zur Wohnbebauung von 25 Meter. Er ist entsprechend den DFB-Empfehlungen auf die Nutzung durch acht bis zehn Kinder ausgelegt.
Die Nachbarbebauung wird durch eine 3,30 Meter hohe Wallschüttung abgeschirmt (der Bebauungsplan Speckert V setzte hier eine Lärmschutzwand fest, die nicht zur Ausführung gelangte).
Die vier erdgeschossigen Kinderkrippen verlaufen stufig entsprechend dem Hanggelände. Alle Aufenthaltsflächen sind nach Osten zum Wald hin orientiert.
Zwischen Tennishalle und Kita ist ein autofreier Vorbereich - fußläufiger Zugang + Fahrrad - die PKW- Erschließung erfolgt ausschließlich östlich der Tennishalle mit einer Umfahrung östlich von der Kita - in der Umfahrungsfläche sind acht Kurzzeit-Parkplätze ausschließlich für den Hol- und Bringverkehr angeordnet.
Die Freianlagen zum Wald hin erhalten einen waldpädagogischen Ansatz mit Herstellung von Themen wie Insektenhotel, Hochsitz, Lichtungen, grüner Gruppenraum und Wasserspiel.
Das Flachdach auf einem Geschoss wird begrünt und erhält auf dem zweiten Geschoss eine PV-Anlage.
Links der Baumbestand, der erhalten wird.
Die rückwärtige Fläche zwischen Kita-Gebäude und dem Wall wird nicht genutzt, sondern ist Rezessionsfläche (Bienenweide mit Mulden zur Versickerung des Regenwassers).
Info des Bürgermeisters zur aktuellen Kita-Bedarfs-Situation und zum weiteren Procedere
Der Bürgermeister erläuterte anhand der Folie die vielen Faktoren, die Einfluss auf die Bedarfsplanung haben und entsprechende Unsicherheiten und Schwankungsbreiten mit sich bringen. Die gemeindliche Bedarfsplanung müsse deshalb anhand der örtlichen Gegebenheiten regelmäßig aktualisiert werden.
Nachdem das Kindergartenjahr 2024/25 parallel zum Schuljahresbeginn gestartet ist und alle verfügbaren Plätze vergeben wurden, besteht derzeit laut Götz immer noch eine Warteliste mit Kindern ohne Platz, so 14 Kinder im Regelbereich 3-6 Jahre = ½ Gruppe und 30 Kinder im Krippenbereich 1-3 Jahre = ca. 2 Gruppen.
Ursache der Warteliste ist, dass im Kuratiekindergarten wegen des Fachkräftemangels im Neubau-OG die hier für September vorgesehene Regelgruppe nicht eröffnet werden konnte, das Erdgeschoss zwar durch eine Krippengruppe genutzt wird, dafür aber im Altbestand eine Krippengruppe geschlossen werden musste.
Wie AWO-Geschäftsleiterin Ingrid Schinagl auf Nachfrage bestätigte, musste auch das Starke Kinderhaus der AWO in der Steinstraße aufgrund fehlender Fachkräfte eine Kinderkrippe schließen. Man sei aber zuversichtlich, diese bis Mai 2025 wieder sukzessive entsprechend den Eingewöhnungszeiten neuer Kinder wieder zu belegen.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt ist laut Götz in den letzten Monaten in den Landkreisgemeinden ein Rückgang des Platzbedarfs in Kitas zu verzeichnen. Deshalb ist es aus seiner Sicht notwendig, die weitere Entwicklung und Bedarfslage vor einer endgültigen Bauentscheidung für den Neubau hinter der Tennishalle sorgfältig zu beobachten, um flexibel auf Veränderungen in der Betreuungssituation reagieren zu können.
Das Landratsamt habe mündlich angedeutet, dass es sich vorstellen könnte die auf zwei Jahre bis Ende August 2025 befristete Baugenehmigung des Interims-Kindergartens Zauberbaum zu verlängern. Die Kita konnte im September 2023 in Trägerschaft des BRK mit zwei Krippen und einer Regelgruppe ihren Betrieb aufnehmen und ist voll belegt.
Hier im Bild wurde die mögliche Erweiterung für eine weitere Kindergartengruppe mit zusätzlich 25 Plätzen bereits mit dem eingereichten Bauantrag genehmigt. Diese Erweiterung um fünf Container könnte bei konkretem Bedarf errichtet werden, wenn das Landratsamt die Baugenehmigung entsprechend verlängert.
Aus den Äußerungen des Bürgermeisters lässt sich schließen, dass es doch noch sein könnte, dass der Gemeinderat den Standort an der Tennishalle fallen lässt. Wie Götz im HdB sagte, hat der vor drei Wochen am Geisberg befindliche Reiterhof seine Baugenehmigung zur Aussiedlung nach Gadheim erhalten. Somit könnten sich nach seinen Worten beispielsweise im Bereich Geisberg in den nächsten Jahren neue Möglichkeiten im Hinblick auf die Ortsentwicklung und damit auch für einen neuen Kita-Standort ergeben.
Hintergrund:
Viele der 40 Grundstückseigentümer im 138.400 Quadratmeter großen Gebiet „Geisberg“ unterhalb der Geithainer Allee hoffen bereits seit Jahrzehnten auf die bereits 1967 im Flächennutzungsplan vorgesehene Ausweisung als Bauland.
Im September 2007 beantragte dann auch eine Interessengemeinschaft von 22 der 41 Grundbesitzer des 133.873 Quadratmeter großen, als Sondergebiet oberhalb der Geithainer Allee ausgewiesenen Bereichs „Sandacker“ in ein Wohngebiet umzuwidmen.
Bei der Beratung der verschiedenen Entwicklungsvarianten der daraufhin vom Architekturbüro Holl im Auftrag der Gemeinde für beide Gebiete erstellten Machbarkeitsstudie traten im Gemeinderat im Juli 2008 sehr unterschiedliche Meinungen zu Tage, so dass sowohl der Antrag, beide Gebiete, als auch der Antrag, nur das Gebiet Geisberg weiter zu entwickeln, keine Mehrheit fand.
Der Gemeinderat hatte deshalb Anfang Februar 2011 vier ausgewählte Architekturbüros ausgewählt, für das Gesamtgebiet in einem Rahmenplan Lösungsvorschläge für die künftige Form der Bebauung, die Erschließung und die Freiräume darzustellen und eine Bauabschnittsbildung für die notwendige stufenweise Erschließung des Gesamtgebietes aufzuzeigen.
Als Sieger ging der dänische Architekt Carsten Lorenzen hervor, nach dessen Rahmenplan bereits die Gartensiedlung erweitert wurde. Von der Jury besonders hervorgehoben wurde die die modulartige Aufteilung der Wohnquartiere, die eine hohe Flexibilität des Bauprogramms nachweisen .Der Standort eines Nahversorgungszentrums an der Günterslebener Straße (auch Kindergarten) ist gut gewählt, so damals die Jury. Der Gemeinderat entschied sich dann wegen des Reiterhofes dafür, zuerst das Gebiet Sandäcker oberhalb der Geithainer Allee auf der Grundlage der Lorenzen-Planung in Angriff zu nehmen.
Weiterführung Bauleitplanung für Kita an der Tennishalle
Bürgermeister Jürgen Götz erklärte zum Abschluss seiner Rede: "Um jedoch im Falle eines Falles auch auf die Gegebenheiten reagieren zu können, werden wir die beiden Bauleitplanverfahren für den Kita-Neubau hinter der Tennishalle, welches ja durchaus auch noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, wie nachstehend in der Folie aufgeführt, fortsetzen.
Ob dann schlussendlich der Bebauungsplan auch Rechtskraft erlangen und gebaut wird, ist somit von der weiteren gerade aufgezeigten Entwicklung abhängig." GTK werde deshalb vorerst auch keine weiteren Leistungsphasen ausführen.
Rückblick des Bürgermeisters, über das was bisher zum Thema Kindergartenneubau passiert ist und auf die am häufigsten gestellten Fragen
Gemäß dem Bayerischen Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches Kinderbildungs- und ‑betreuungsgesetz – BayKiBiG) sind die Kommunen für die Sicherstellung eines ausreichenden Betreuungsangebots verantwortlich. Ihnen kommt die Aufgabe zu, im eigenen Wirkungskreis und in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zu gewährleisten (Art. 5 BayKiBiG).
Die wachsende Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen macht die Schaffung zusätzlicher Kindergarten- und Kinderkrippengruppen in Form einer neuen Kindertagesstätte in Veitshöchheim erforderlich. Aufgrund des zusätzlichen Bedarfs wurde am 25. Juni 2019 vom Gemeinderat beschlossen, dass ein Standort für einen neuen Kindergarten sowie ein Träger durch die Verwaltung erarbeitet werden soll. Am 8. Juni 2021 wurden dem Gemeinderat nach ausführlichen Voruntersuchungen und Standortprüfungen drei Standortvorschläge vorgelegt. Es handelte sich um eine Fläche auf dem Gelände des Berufsförderungswerkes (BFW), die Fläche am Spielplatz Sudentenstraße und das Grundstück hinter der TGV-Tennishalle. Der Gemeinderat sprach sich damals einstimmig für den Standort hinter der Tennishalle am Waldstück „Gebranntes Hölzlein“ aus.
Insgesamt sollen aufgrund der letzten Bedarfsplanung vier Krippen– und zwei Kindergartengruppen entstehen und auch das Konzept einer naturnahen Pädagogik in Anlehnung an Konzepte von Waldkindergärten realisiert werden. Dies war insbesondere einer Fraktion ganz besonders wichtig.
Warum hat die Gemeinde keinen Kindergarten im Rahmen der Erschließung des Wohngebiets Sandäcker realisiert? War im Wohngebiet Sandäcker ursprünglich mal ein Kindergarten eingeplant? Wie haben sich die gesetzlichen Ansprüche von Eltern auf Kinderbetreuungsplätze geändert?
Entgegen vieler Behauptungen waren zu keinem Zeitpunkt im Bebauungsplan Sandäcker Flächen zur Errichtung eines Kindergartens vorgesehen. Weder im Bebauungsplanentwurf, noch im rechtskräftigen Bebauungsplan.
Zu Beginn der Planungen für das Neubaugebiet Sandäcker im Jahr 2012 hatte Veitshöchheim 9910 Einwohner und 371 Kindergartenplätze. Die Tendenz der Einwohnerzahlen war deutlich rückläufig. Die letzte Ausweisung eines Neubaugebietes (Speckert VI) lag bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Sandäcker bereits über 10 Jahre zurück. Planer, Verwaltung und Gemeinderat sind damals davon ausgegangen, dass mit der Neuausweisung eines Baugebietes die gemeindliche Infrastruktur, zu welcher bisher bereits fünf Kindergärten gehörten, zukünftig ausgelastet wird.
Eine derartige Entwicklung des Bedarfs, wie wir sie heute haben – im Übrigen auch in anderen Gemeinden so festzustellen, war damals nicht absehbar. Zum Zeitpunkt der Entscheidung für den Neubau eines Kindergartens im Jahr 2019 hatte Veitshöchheim nur noch 9583 Einwohner und 400 Kindergartenplätze. Zusätzlich liefen zu diesem Zeitpunkt bereits die Planungen für den Anbau des Kuratiekindergartens mit weiteren 24 zusätzlichen Plätzen, die gerade baulich umgesetzt wurden.
Derzeit 341 Regelkinderplätze + 130 Krippenplätze = 471 Plätze bei rd. 9.800 EW
Darüber hinaus ist festzustellen, dass sich seit der Planung des Bebauungsplans Sandäcker die gesetzlichen Ansprüche auf Kinderbetreuungsplätze grundlegend geändert haben, die in der damaligen Planung logischerweise noch keine Berücksichtigung finden konnten. Seit dem 1. August 2013 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr bis zur Einschulung. Dieser Rechtsanspruch ist bedingungslos: Es kommt also nicht darauf an, ob die Eltern arbeiten oder nicht.
Überdies wurde mit der Einführung der „Korridorregelung“ zum Schuljahr 2019/20 vom Gesetzgeber ermöglicht, dass Eltern die Einschulung ihrer Kinder nach eigenem Ermessen auf das kommende Schuljahr verschieben können, wenn das Kind zwischen dem 01.07. und 30.09. geboren ist. Dies führte zu einem weiteren Bedarf an Kindergartenplätzen. Durch die Bezuschussung der Kindergartenbeiträge durch den Freistaat Bayern ab April 2019 haben sich überdies die einzelnen Buchungszeiten erhöht.
Warum wird der Kindergarten nicht an anderer Stelle gebaut?
Im Jahr 2021 gab es ausführliche Standortprüfungen durch die Gemeinde Veitshöchheim, bei denen u.a. Eigentumsverhältnisse, Erschließung, baurechtliche Vorgaben und pädagogische Konzepte eine tragende Rolle spielten. So verfügt die Gemeinde Veitshöchheim nur über begrenzte Flächen, die sich unter diesen und weiteren Gesichtspunkten für den Neubau eines Kindergartens eignen. Die möglichen Standorte wurden dem Gemeinderat als demokratisches Gremium unserer Gemeinde vorgelegt und nach sorgfältiger Diskussion und Abwägung einstimmig eine Entscheidung getroffen. Einstimmig heißt, dass alle Ratsmitglieder des Gemeinderats für diesen Standort gestimmt haben.
Ein Kindergarten mitten im Wohngebiet – bringt dies nicht zahlreiche Probleme mit sich?
Schaut man sich die bereits bestehenden Veitshöchheimer Kindergärten an, so stellt man fest, dass diese ohne Ausnahmen alle zentral in Wohngebieten liegen. In unmittelbarer Nachbarschaft ist der Kuratiekindergarten mit neuem Anbau als konkretes Beispiel aufzuführen. Bei allen Kindergärten läuft der alltägliche Betrieb reibungslos und ohne größere Konflikte ab. Dies auch vor dem Hintergrund, dass bei Planungen in der Vergangenheit emissionsschutz-rechtliche Fragen noch eine weitaus geringere Rolle gespielt haben.
Wird durch den geplanten Standort Natur zerstört?
Bei der Zulassung und Ausführung von Vorhaben wie dem Kindergartenneubau sind die Auswirkungen auf europarechtlich geschützte und auf national gleichgestellte Arten zu prüfen. In Bayern wird die Prüfung, ob einem Vorhaben die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 BNatSchG entgegenstehen, als spezielle artenschutzrechtliche Prüfung – kurz saP – bezeichnet. Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung für das Grundstück hinter der Tennishalle ist bereits erfolgt. Es umfasst Tier- und Pflanzenarten nach der FFH-Richtlinie. Die Auswertung dieses umfangreichen Gutachtens ist noch nicht gänzlich abgeschlossen.
Fällt der bestehende öffentliche Bolzplatz dem Kindergartenneubau zum Opfer?
Der 2006 als Bürgerprojekt entstandene, öffentliche Bolzplatz soll auf jeden Fall erhalten bleiben. Er wird jedoch auf dem Gelände seine Position wechseln und im nördlichen Bereich des Grundstücks angeordnet werden.
Inwieweit finden Lärm und Verkehrsaufkommen (Stichwort: Hol- und Bringverkehr) eine ausreichende Berücksichtigung bei der Planung?
Nicht zuletzt auch aufgrund der Einrichtung des Interims-Containerkindergartens im Wohngebiet Sandäcker sind der Gemeinde Veitshöchheim die Themen Hol- und Bringverkehr, Parksituation sowie Lärmemissionen durchaus bewusst. Es wird eine wichtige Aufgabe der weiteren Planung sein, gute Lösungen für diese Probleme zu erarbeiten. So wird die geschickte Anordnung des Gebäudes schon erheblich zum Lärmschutz beitragen.
Grundsätzlich kann aufgrund der Rückmeldungen der bestehenden Veitshöchheimer Kindergärten festgestellt werden, dass etwa die Hälfte der Kinder zu Fuß, mit dem Laufrad oder mit dem Fahrrad gebracht werden. Da die Gemeinde bestrebt ist, Geschwister stets in der gleichen Kindertagesstätte unterzubringen, werden diese Kinder (in der Regel) gemeinsam in den Kindergarten gebracht. Auch die Mitnahme von Nachbarskindern beispielsweise in einem PKW ist nicht unüblich. Ein Abholen und Wiederbringen der Kinder für eine Mittagspause, wie von Anwohnern befürchtet, findet grundsätzlich nicht statt.
Generell kommen die Kinder auch nicht alle auf einmal, sondern verteilen sich erfahrungsgemäß gleichmäßig auf die Bring- und Abholzeit, so die Rückmeldung der Kindergärten.
In welchen Zeiten wäre überhaupt mit einem Kindergartenbetrieb zu rechnen?
Die Kindergärten haben in der Regel werktägige Öffnungszeiten zwischen ca. 7 und 17 Uhr. An den Wochenenden und in den Abendstunden findet kein Kindergartenbetrieb statt.
Generell: Würde man die Fläche gemäß Flächennutzungsplan als Sportfläche z.B. für einen Basketball-Trainingsplatz, eine Squash-Halle oder einen Outdoor-Tennisplatz nutzen, wäre es auch in den Abendstunden und gerade auch an Wochenenden nutzbar.
Wortmeldungen aus der Versammlung
(wird noch ergänzt, sofern das von GKT-Architekt Christian Firlus gefertigte Protokoll veröffentlicht wird)
Im Prinzip gefiel auch den wenigen Personen, die sich in der Versammlung zu Wort meldeten, die von den Architekten GKT vorgestellte Kita-Planung, aber nicht an diesem Standort in unmittelbarer Bannwald- und FFH-Gebiets-Nähe. Bemängelt wurde, dass nicht schon früher eine öffentliche Information stattfand. Im übrigen wurden die Argumente wie im Verfahren zur 18. Flächenutzungsplanänderung (siehe Link auf Bericht vom 25. Juli 2024) vorgebracht, so die befürchteten Verkehrsprobleme in den Zubringerstraßen. Bezweifelt wurde u.a. auch der Kita-Bedarfsplan der Gemeinde und hierzu vorgebracht, das laut Bayerischem Statistischen Landesamt im Landkreis Würzburg die Geburtenzahlen bis zu 10,6 Prozent bei den Kindergartenkindern sinken werden. Angesprochen wurde angesichts der hohen Kosten von über acht Mio Euro für den Kita-Neubau auch das Gebot der Sparsamkeit bei der Verwendung von Steuergeldern und dass der Neubau der Kita mitten in wertvoller Natur erfolge und im SAP-Gutachten der Hirschkäfer nicht abgefragt worden sei.
Fotos Dieter Gürz - Planzeichnungen Architekten Grellmann Kriebel Teichmann & Partner (GTK)