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Kita-Neubau an der Tennishalle: Gemeinderat wog in einer Sonder-Mammut-Sitzung am 16. Juli 2024 187 Bürgereinwendungen zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes ab

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Die Gemeinde Veitshöchheim plant auf dem Feldweg hinter der Tennishalle der TGV eine Zufahrt zur Erschließung eines sechsgruppigen Kita-Neubaus. Im Heckenbereich links sind in Schrägstellung zehn Stellplätze und dahinter verläuft parallel zur Tennishalle ein 30 Meter langer und 15 Meter tiefer Schenkel des L-Förmigen Neubaus.

Der andere Schenkel verläuft im Westen auf dem Bolzplatzgelände in einer Länge von 65 Meter in zwölf Meter Entfernung zur  Grundstücksgrenze der Wohnbebauung. Der Bolzplatz soll in Querstellung auf der  Nordseite neu angelegt werden (Quelle Bebauungsplanentwurf vom 25.4.2023 - vom Gemeinderat am 6.6.23 gebilligt)

Das hat es in der inzwischen schon zehnjährigen Amtszeit von Bürgermeister Jürgen Götz noch nicht gegeben: Über drei Stunden lang dauerte die Sondersitzung des Gemeinderates am Dienstag, 26. Juli 2024, in der fast ausschließlich nur der Bürgermeister sprach, in dem er 287 Seiten ganz oder teilweise stichpunktartig vorlas und die Gemeinderatsmitglieder ohne weitere Diskussion 204 mal, fast ausnahmslos einstimmig, den Finger hoben, um den vom Bürgermeister verlesenen Beschlussvorschlägen zuzustimmen.

Während der Auslegung zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung der 18. Änderung des Flächennutzunsplanes vom 2. bis 31. Mai 2023   gingen bei der Gemeinde Stellungnahmen von sechs Fachstellen des Landratsamtes und weiterer zehn Träger öffentlicher Belange sowie von 187  Bürgern ein.

Von den Bürgern haben (siehe nachstehender Link auf Auflistung - pdf.Datei)

37 das von der Bürgerinitiative verfasste Formblatt mit 14 aufgeführten Bedenken unterschrieben

76 nur teilweise Punkte auf dem Formblatt angekreuzt

52 das Formblatt ganz oder teilweise angekreuzt abgegeben und dazu unter Ziff. 15 weitere Belange geltend gemacht

15 unabhängig vom Formblatt Einwendungen erhoben und

7 das Formblatt ohne etwas anzukreuzen abgegeben


Dem Gemeinderat lag zur Beschlussfassung eine vom Bauamt der Gemeinde  anonymisierte Zusammenstellung der 187 Einwendungen vor, jeweils mit einzelnen Beschlussvorschlägen versehen.

 Um was es geht

Wie schon mehrfach hier auf Veitshöchheim News berichtet, beabsichtigt die Gemeinde Veitshöchheim auf dem Areal zwischen Tennishalle, Wohngebiet "Hölzlein" und Wald "Gebranntes Hölzlein" eine neue Kita für vier Krippen– und zwei Regelgruppen zu errichten. 

Die hierfür notwendige 18. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Veitshöchheim in der Fassung vom 08.03.2023 lag im Rathaus vom 2. bis 31. Mai 2023 öffentlich aus. Eine Behandlung und Abwägung der dabei zahlreich gegen den Standort der Kita an dieser Stelle vorgebrachen Einwendungen erfolgte nun über ein Jahr später in der Sondersitzung des Gemeinderates am 16. Juli 2024.

In der Sitzung am 6. Juni 2023 hatte der Gemeinderat den hier abgebildeten Entwurf für "Bebauungsplan "Speckert VII" in der Fassung vom 25.4.2023 gebilligt und hierfür ebenfalls das Verfahren der frühzeitigen Bürgerbeteiligung beschlossen, die bislang noch nicht erfolgte. Dieser Planentwurf sieht einen Kita-Neubau in L-Form mit einer Tiefe von 15 Meter vor, deren Schenkel im Westen 65 Meter entlang der Wohnbebauung in zwölf Meter Entfernung zur  Grundstücksgrenze und der Schenkel im Süden 30 Meter parallel zur Tennishalle verlaufen. Die entlang der Wohnbebauung bestehende Böschung soll zum Lärmschutzwall erhöht werden. Der Bolzplatz wird entlang der Nordgrenze verlegt (Länge 30 Meter, Breite zwölf Meter).

Bei der Vorberatung des Haushalts 2024 durch den Gemeinderat im Januar waren im  Investitionsprogramm für den Kita-Neubau am Hölzlein 8,75 Mio. Euro in den Jahren 2024 bis 2027 veranschlagt.

Zuletzt erteilte der Gemeinderat am 6.2.2024 den Auftrag für die Objektplanung für den Neubau des Kindergartens an das Büro Architekten Grellmann Kriebel Teichmann und Partner.

Vorabfeststellung von Bürgermeister Jürgen Götz

Bedarf

Nach dem neuesten Stand der Kita-Bedarfsermittlung im April 2024, welche beschlussmäßig nach der Sommerpause noch zu behandeln ist, ergibt sich auch weiterhin ein bisher nicht abgedeckter Bedarf von vier Kleinkindgruppen, wobei in der neuen Kita auch noch die drei Gruppen aus der Interimskita im Baugebiet Sandäcker untergebracht werden müssen.

Derzeit sind alle sechs Kitas in Veitshöchheim voll belegt. Es besteht eine Warteliste

Zum Verfahren

Im Flächennutzungsplanverfahren wurde mit der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit die erste von drei Stufen durchgeführt.

Auch das Bebauungsplanverfahren ist dreistufig und wird dreimal abgewogen. Hier ist vorgesehen kurz vorher eine öffentliche Veranstaltung mit ersten Entwürfen durchzuführen.

Gutachten, welche teilweise von der Bevölkerung, als auch von den Trägern öffentlicher Belange eingefordert werden, werden selbstverständlich im weiteren Verfahrensverlauf eingeholt und entsprechend in die Unterlagen eigearbeitet bzw. als Anhang ergänzt (teilweise sind diese bereits beauftragt bzw. zwischenzeitlich vorhanden). 

Selbst wenn das Flächennutzungsplanverfahren und ggf. auch noch das Bebauungsplanverfahren in den nächsten Monaten positiv zum Abschluss gebracht wird, heißt das noch lange nicht, dass auch gebaut wird.

Die Bedarfsplanung wird bis dahin laufend überarbeitet und angepasst. Zudem ist bei einer möglichen Bauausführung auch möglich in mehreren Bauabschnitten zu bauen, wobei sich die Bauabschnitte auch zeitlich nach Bedarf ergeben könnten.

Bernhard von der Goltz (Bündnis 90/Die Grünen) sagte zu Beginn der Sondersitzung, dass er den Zeitpunkt für eine öffentliche Veranstaltung, so wie es der Bürgermeister vor der Auslegung des Bebauungsplanes vorsieht, für zu spät halte, da doch einige der Einwendungen sich eine ergebnisoffene demokratische Teilhabe bei der Standortbestimmung wünschten. Er stimmte deshalb bei diesen Einwendungen gegen die ansonsten alle einstimmig gefassten Beschlüsse. Zur Begründung führte von der Goltz aus: "Viele der Einwendungen beklagen eine frühzeitige Festlegung der Gemeinde auf den Standort hinter den Tennishallen unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Die Gemeinde sollte von sich aus das Gespräch umgehend mit den Anwohnern suchen um alle denkbaren Optionen auf ihre Realisation zu überprüfen. Den Zeitpunkt hierfür auf eine der folgenden Stufen des Verfahrens zu verschieben, halte ich für zu spät. Mit verstrichener Zeit schafft man Fakten, die einem ergebnisoffenen Gespräch entgegenstehen."

Einwendungen

14 Punkte im Einwendungs-Formblatt + ergänzende Einwendungen unter Ziff. 15 - geordnet nach Sachthemen

Standortfrage

GR-Beschluss:

Die Begründung ist hinsichtlich der Alternativstandortprüfung zu ergänzen.

Bürger-Einwendungen Beschluss Gemeinderat
1. Der neue Kindergarten sollte dort entstehen, wo die meisten Kinder wohnen. Nicht nur im Neubaugebiet gibt es Kinder, die ein Recht auf einen Kindergartenplatz haben. Der geplante Kindergarten liegt am zweitnächsten vom Neubaugebiet Sandäcker.
2. Extrem ungünstige Lage Bis zum neu geplanten Kindergarten Speckert VII sind es vom Baugebiet Sandäcker ca. 1080 m, hierbei muss nur einmal rechts vor links beachtet werden, in der Wolfstalstraße überhaupt nicht. Die Erfahrung zeigt, dass nur ein sehr geringer Teil von Eltern ihre Kinder mittels ÖPNV zum Kindergarten bringen.
7. Viel höhere Kosten für einen Kita-Neubau auf dem unerschlossenen Grundstück

Bei der Erschließungsplanung zum Baugebiet Speckert VII (Kindergarten) wird z.B. großer Wert auf die kostengünstige Entsorgung der anfallenden Abwässer gelegt, d.h. anfallenden Schmutzwasser wird auf kurzem Weg an die bestehende Kanalisation im Baugebiet Speckert V abgeleitet, anfallendes Niederschlagswasser wird vor Ort versickert. Die Erschließungskosten liegen nach einer ersten Schätzung unter 0,5 Mio. Euro.
Es ist keinerlei Umbau der Heidenfelder und der Wolfstalstrasse vorgesehen.

Die Gemeinde Veitshöchheim hat in Bezug auf die Standortfrage sehr wohl im Vorfeld im Gemeindegebiet nach geeigneten Grundstücke Ausschau gehalten und die Standorte auf ihre Tauglichkeit für einen Kindergarten untersucht. So wurde die
Anfahrt-/Abholmöglichkeiten, die Anordnung von Parkplätzen, die Anlage der notwendigen Außenflächen sowie eine mögliche spätere Erweiterung in die Abwägung einbezogen. Ein Standort schied aus Kostengründen aus, da das Grundstück nicht im Besitz der Gemeinde ist.

12. Konkurrenz zu Kuratiekindergarten in unmittelbarer Nähe Was wird unter unmittelbarer Nähe verstanden? Der angesprochene vorhandene Kindergarten Kuratie in der Egerlandstraße liegt Luftlinie ca. 400 m westlich davon. Erstellt keine Konkurrenz zum neu geplanten Kindergarten, dessen Notwenigkeit durch die Bedarfsanerkennung gemäß BayKiBIG dar.

Bürger Nr.44:

Wegen ruhigem Wohnungsstandort hierhergezogen - besserer Standort wäre am Geisberg

In der Erschließungsplanung sind sowohl durch die Gebäudestellung des geplanten Kindergartens, die Anlage des Außenbereichs zum Kindergarten nach Osten hin sowie auch durch die geplante Erhöhung des bestehenden Lärmschutzwalls entlang zum Baugebiets „Speckert V“ die Voraussetzungen für eine Minimierung der
„Geräuschentwicklung“ durch die Kindergartenkinder gegeben.

Des Weiteren sind direkt östlich des geplanten Kindergartens die Kiss&Go-Parkplätze für die Eltern vorgesehen. Hierdurch gelangen die Kinder auf ganz kurzem Wege und sicher in den Kindergarten.

Standort Sandäcker

Beschluss Gemeinderat zu Ziff. 8 Standort Sandäcker:

Im Baugebiet gibt es zwar noch einige wenige Grundstücke, welche derzeit noch der Gemeinde gehören, die sich aber nicht für den Bau eines Kindergartens mit den notwendigen Außenbereich eignen. Auch die Flächen, auf welchen der „Interimskindergarten“ zeitlich begrenzt befindet, sind bereits für eine private Bebauung vergeben.

Einwand Bürger Nr. 20 zum Standort:

Die Planung in einem der entlegensten und am höchsten gelegenen Ortsteil VH verschwendet Kraft und Zeit der Mütter und das täglich. Dies entspricht auch nicht der politischen Vorgabe, den CO2-Ausstoß zu reduzierten. Dort wo der Bedarf besteht, gehört die Kita hin, nicht acht Minuten entfernt von einer bestehenden Kita.

Beschluss Gemeinderat
Das Ziel, Kitas möglichst nah zu Wohngebieten zu schaffen wird gesehen, ist aber in der Praxis nicht ideal durchsetzbar. Der hier gefundene Standort ist unter Berücksichtigung aller einzustellenden Belange möglich und praktikabel.

Bürger Nr. 80:

Es kann nicht sein, dass man bei der Planung eines Neubaugebietes einen großen Spielplatz einplant, aber keinen Kindergarten. Das Neubaugebiet Sandäcker ist groß genug, dass auch jetzt noch auf der Gemeindefläche in Spielplatznähe ein Kindergarten gebaut werden kann.

Bürger Nr. 98:

Da eine Änderung des Flächennutzungs- und Bebauungsplanes erforderlich ist, kann man eine solche auch im Sandäcker vornehmen, um den Laufweg der Nutzer deutlich zu verkürzen.

Beschluss Gemeinderat zu 80, 90

Das Bedürfnis für die Planung und Errichtung einer neuen Kita beruht auf den aktuellen gesetzlichen Anforderungen und Aufgaben für die Gemeinde sowie auf den aktuellen Bedarfsprognosen. Dass in der Vergangenheit die Bedürfnisse für die Errichtung von
Kitas ggf. nicht immer ausreichend beachtet oder vorhergesehen wurde, ändert nichts daran, dass jedenfalls der Bedarf und die Aufgabe bestehen.

Verwiesen wird auf die Pressemitteilung der Gemeinde vom 27.01.2023, in welcher auf die Gründe in Bezug auf einen Kindergarten im Baugebiet Sandäcker eingegangen wird (siehe nachstehender Link auf Bericht vom 27.1.2023).

zu 51: Die mit der Bauleitplanung und dem Vollzug der Flächennutzungsplanänderung und des Baubauungsplans verbundenen Kosten sind gerechtfertigt. Von daher ist eine Verschwendung von öffentlicher Gelder nicht gegeben.

zu 52: Das angesprochene Naherholungsgebiet „Gebranntes Hölzlein“ liegt nicht im Geltungsbereich und bleibt auch in Zukunft unverändert.

Bürger 173/174 - Alternativvorschläge  Sandäcker

 GR-Beschluss: Der „Interimskindergarten“ ist nur für maximal 56 Kinder zugelassen und nicht erweiterungsfähig. Die Flächen, auf welchen der „Interimskindergarten“ zeitlich begrenzt befindet, sind bereits für eine private Bebauung vergeben. Des Weiteren wäre diese Lage direkt neben der Günterslebener Straße weitaus ungünstiger für die Kinder wie am nun geplanten neuen Standort.

GR-Beschluss: Grünfläche im BG Sandäcker westlich der Erschließungsstraße Fichtenäcker. Einzige Zufahrt über die Fichtenäcker Straße, wobei dort vor der jetzigen „Grünfläche“ eine Anhalte Möglichkeit für die Eltern kaum möglich ist (Längsparkplätze, Trafostation, E-Ladeparkplätze). Zugang wäre nur über den Fußweg durch die Grünanlage möglich. Entlang der Nordseite ist eine biokartierte Grünfläche, die Fläche selbst ist derzeit mit neugepflanzten Bäumen bestückt. Fläche ca. 2000m2, Lage der notwendigen Außenfläche des Kindergartens?? Lärmschutz gegen über den direkten Nachbarn im Norden und Osten?
Zudem ist diese Fläche eine festgesetzte Ausgleichsfläche für das Baugebiet „Sandäcker.!

GR-Beschluss: Liegt am Ende der Schafhofstraße (Sackgasse), die vorhandenen Parkplätze sind benachbarten Grundstücken als Stellplätze zugeordnet. Begegnungsverkehr der Elternfahrzeuge in der ca. 200 m langen Sackstraße! Anhalten entlang der Geithainer Allee bzw. – Günterslebener Straße ist absolut keine Option! Größe ca. 2300 m2, Gebäudeanordnung bzw. Außenanlage?? Lärmschutz gegenüber den Wohngebäuden an der unteren Günterslebener Straße? Das Grundstück ist für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen!

Beschluss Gemeinderat zu Ziff. 10 Neuausweisung am Ortsrand

Der Gemeinderat stellt fest, dass der Geltungsbereich keine Neuausweisung, sondern nur eine Umwidmung in der Nutzung im Rahmen einer Flächennutzungsplanänderung ist. Bei dem Grundstück innerhalb des Geltungsbereiches handelt es sich um Eigentum der Gemeinde Veitshöchheim und nicht der Turngemeinde Veitshöchheim.
Das von der Gemeinde vorgesehene Grundstück für den neuen Kindergarten ist im Flächennutzungsplan als Sondergebiet „Sport“ enthalten und wird nun im Rahmen einer Änderung des Flächennutzungsplans zum Sondergebiet „Kindergarten“. Es handelt sich hierbei nicht um ein Baugebiet im herkömmlichen Sinn mit privaten Bauflächen, sondern um ein Sondergebiet mit der einzigen geplanten Nutzung dem Bau eines Kindergartens.

Beschluss Gemeinderat zu Ziff. 14 Nichtöffentliche Standortentscheidung

Der Beschluss zum Standort des Kindergartens an dieser Stelle konnte nur in nicht öffentlicher Sitzung getroffen werden, da es hierbei auch um nicht unerhebliche finanzielle Beträge für ein der in der Standortprüfung beinhaltetes Grundstück ging .Die Gemeinde hat im nach hinein Teilinformationen zur Standortwahl veröffentlicht. Der Gemeinderat hat die Entscheidung für den jetzt vorgesehenen Standort nach der entsprechenden Standortprüfung einstimmig getroffen.
Im weiteren Verfahrensverlauf wird die Bevölkerung gemäß den Vorgaben des BauGB sowohl bei der 18. Änderung des Flächennutzungsplans wie auch dann im Verfahren des Bebauungsplans beteiligt.

 Wegfall Sportfläche TGV

 

Beschluss Gemeinderat zu Ziff. 11 Wegfall Sportfläche für TGV

Die Fläche des bestehenden „Bolzplatzes“ im westlichen Bereich des Geltungsbereichs wird gelegentlich durch Gruppen der TGW genutzt. Eine Nutzung durch Mountain-Kurse dient nicht unbedingt der Schonung der Natur im östlichen Bereich des Geltungsbereichs. Außenhalb des geplanten Außenbereichs für den Kindergarten ist dies aber in begrenztem Rahmen weiterhin möglich .Ein Bolzplatz steht auch zukünftig Jugendlichen zur Verfügung. Er wird nach der derzeitigen Planung im Norden des Geltungsbereichs neu angelegt.

 Bürger 1: Der TGV wird durch die Umnutzung "Sport" in "Kita" die Möglichkeit genommen, ihren Bestand hier zu erweitern.

Beschluss Gemeinderat:

Mit der vorliegenden Planung etwaige Absichten der TGV, den Sportbetrieb auszuweiten, unberührt. Ein Rechtsanspruch der TGV auf diese Flächen besteht nicht, weil sie nicht im Eigentum der TGV, sondern der Gemeinde stehen. Ein etwaiger Bedarf an neuen Sportanlagen kann – sofern vorhanden – auch an anderer und hinsichtlich des Lärms besser geeigneter Stelle befriedigt werden.

Bürger 179:

GR-Beschluss ?

Mit der Darstellung als Sondergebiet Sport im Flächennutzungsplan ist keine Aussage über die tatsächliche Nutzung als Sportfläche getroffen. Es könnte auch hier ein Freisportplatz verwirklicht werden.

 Bedarfsfrage

Beschluss Gemeinderat zu Ziff. 13 Zweifel am Bedarf

Laut Bedarfsanerkennung von Plätzen für Krippen- und Kindergartenkindern gemäß BayKiBiG in Abstimmung mit dem LRA Würzburg von 2020 fehlen in der Gemeinde 48 Plätze für Kleinkinder und 75 Plätze für Kindergartenkinder. In die Bedarfsaufstellung ist das Baugebiet Sandäcker bereits mitgerechnet. Eltern können ihre Kinder in jeden Kindergarten in Veitshöchheim anmelden. Die Kindergärten sind nicht nur für Kinder in der direkten Nachbarschaft zuständig.

Der Interimskindergarten ist eine nur auf Zeit (2 Jahre) genehmigte Übergangslösung bis zur Fertigstellung des neuen Kindergartens.

Bürger 179:

GR-Beschluss: ?

ÖPNV, dies stimmt so nicht. Auch der evang. Kindergarten in der Leichtackerstraße hat von den nächstgelegenen Haltestellen Entfernungen von 325 m bzw. 335 m.

 Belange des Naturschutzes

LRA - Naturschutz 5.5.2023

 

GR-Beschluss zu LRA-Naturschutz + Bund Naturschutz:

Es wird festgestellt, dass eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung in Auftrag gegeben wurde und inzwischen vorliegt.  Die Erkenntnisse daraus sind in den Umweltbericht aufzunehmen bzw. die (saP) ist der Begründung beizulegen.

In Vorgriff auf die vorgesehene Grünordnung im Bebauungsplan sind im Geltungsbereich folgende Maßnahmen geplant: Nach der bisherigen Erschließungsvorplanung zum Bebauungsplan ist die Planung darauf ausgerichtet, den Raum für die Natur in möglichst großem Umfang zu belassen, Der Teil der Fläche, der nicht vom geplanten Neubau mit der Erschließung in Anspruch genommen wird, bleibt, ins besonders im Osten, weitgehend im bisherigen Zustand erhalten.

Im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen wird der im Westen geplante Wall zum Baugebiet „Am Hölzlein“ – Speckert V begrünt, sodass hier zukünftig Unterschlupf für Vögel und Kleingetier möglich wird.
Entlang der nördlichen Geltungsbereichsgrenze am Flurweg Leichtäckerweg ist eine Randbegrünung mit Bäumen und Sträuchern festgesetzt. Weitere notwendige externe Ausgleichmaßnahmen werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens festgelegt.

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Bürgereinwendungen

 

Bürger 173

Beschluss Gemeinderat zu Ziff. 9 Naturschutz und Bürger 174

Im Rahmen der Aufstellung der 18. Flächennutzungsplanänderung wurde eine (saP) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung der Fläche vorgenommen. Neben der Prüfung in Bezug auf Vögel wurde das Gebiet auch auf Reptilien, Faltern und Raupen, Haselmäusen und Fledermäusen kontrolliert. Es wurden vereinzelte Vogelbrutstellen vorgefunden, aber in keinem Fall werden Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG erfüllt.
Im östlichen Bereich des Geltungsbereichs werden Bäume und Hecken erhalten.

 

Im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen wird der im Westen geplante Wall zum Baugebiet „Am Hölzlein“ – Speckert V begrünt , sodass hier zukünftig Unterschlupf für Vögel und Kleigetier möglich wird. (= wie im Bild zu sehen, bereits im Ansatz vorhanden).
Zu diesem geplanten Lärmschutzwall im Westen des Geltungsbereichs zum Baugebiet Speckert V sei noch folgendes vermerkt. Nach dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Speckert V“ ist in der Planzeichnung und in den Festsetzungen der Bau eines 1,50 m hohen Lärmschutzwalls und darauf eine 1,50 m hohe Lärmschutzwand enthalten. Letztere wurde, aus welchen Gründen auch immer, nicht verwirklicht. Kostenmäßig wären die Herstellungskosten hierfür in die Erschließungsbeiträge für die einzelnen Grundstücke eingegangen.

Im Rahmen des Baues des neuen Kindergartens und der hierfür notwendigen Erschließung fallen Erdmassen an, die nach notweniger Beprobung für teures Geld entsorgt werden müssten. Eine sinnvolle und kostengünstige Lösung ist die Verwendung vor Ort, hier zur Erhöhung des vorhandenen Lärmschutzwalls, der hernach begrünt wird.
Weitere notwenige Ausgleichsflächen werden auf gemeindlichen Grundstücken in der Gemarkung Güntersleben durch Umnutzung von intensiv genutzten Ackerflächen in extensiv genutzte Grünflächen verwirklicht.

Der Gemeinde-Wald „Gebranntes Hölzlein“ gehört nicht zum Planungsbereich. Die Planung ist gerade darauf gerichtet, den Raum für die Natur in möglichst großem Umfang zu belassen. Im Rahmen der Aufstellung der 18. Flächennutzungsplanänderung wurde eine (saP) spezielle artenschutzrechtliche Prüfung der Fläche vorgenommen. Neben der Prüfung in Bezug auf Vögel wurde das Gebiet auch auf Reptilien, Faltern und Raupen, Haselmäusen und Fledermäusen kontrolliert. Es wurden vereinzelte Vogelbrutstellen vorgefunden, aber in keinem Fall werden Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG erfüllt.

Verkehr
3. Hol- und Bringverkehr erfolgt durch Nadelöhr. Gefährliche Verkehrssituationen sind in den Zufahrtstraßen vorprogrammiert.

Durch die geplante Erschließungsstraße mit Einbahnstraßenregelung im Bereich des Kindergartens von östlich der Tennishalle bis westlich der Tennishalle entstehen keine Konflikte durch Gegenverkehr. An der Kreuzung Wolfstalstrasse/Heidenfelder Straße hat die Zufahrtsstraße eine Fahrbahnbreite von ca. 6 m, was ohne jegliche Beeinträchtigung Gegenverkehr zweier PKWs erlaubt. Die Kreuzung selbst ist übersichtlich.
Von der Kreuzung Wolfstalstrasse/ Heidenfelder Straße wird der nördlich der Fahrbahn vorhandenen Gehweg bis zum Kindergarten durchgängig fortgesetzt, an keiner! einzigen Stelle die Querung der Fahrbahn notwendig.
Vor dem Kindergarten sind Bring/Abhol-Parkplätze geplant, von welchen aus die Kinder über den dahinterliegenden Gehweg direkt zum Kindergartenzugang gefahrlos gehen können.

Im Zufahrtsbereich zur Tennishalle wird durch entsprechende Gestaltungsmaßnahmen die Sicherheit der Fußgänger erhöht, welche zum Wald „Gebranntes Hölzlein“ gehen wollen. Der Zuweg zum Kindergarten ist hierbei in keinster Weise betroffen.

Die Gemeinde beauftragt ein Verkehrsgutachten im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

4. Ungeeignetheit von Wolfstal- und Heidenfelder-Straße als Zubringerstraßen zur Kita

 

 

 

 

Ergänzung Bürger Nr. 15:  Stark zunehmende Belastung (Lärm, Abgase) ist in der Planung nicht berücksichtigt

Sowohl die Wolfstalstrasse wie auch die Heidenfelder Straße sind gut ausgebaute Erschließungsstraße, die durch die Anordnung von Parkplätzen für eine zusätzliche
Beruhigung des Fahrzeugverkehrs sorgen. Beide Straßenzüge sind keine Durchgangsstraßen, sondern Sammelstraßen, deren Fahrzeugdichte und Länge im Rahmen der nach der RASt entsprechenden Werte liegen. Sie nehmen die Zu- bzw. Abfahrt aus den angrenzenden Baugebieten auf.
Bei einer Anfahrt zum geplanten Kindergarten gibt es weder in der Wolfstalstrasse noch in der Heidenfelder Straße ab der Friedenstraße eine seitliche Zufahrtsstraße von rechts, also keine rechts-vor-links-Regelung.


In beiden Straßen wurden entsprechende Verkehrszählungen durchgeführt. Die Auswirkungen einer etwaigen Verkehrszunahme sind zu ermitteln und abzuwägen.
Ein (einfaches, ggf. abschätzendes) Verkehrsgutachten ist einzuholen. Dessen Ergebnisse sind in der weiteren Bauleitplanung zu berücksichtigen.

Im Weiteren kann auch durch verkehrsrechtliche Maßnahmen wie z.B. die Aufhebung von Parkplätzen oder verkehrslenkenden Beschilderungen eine Optimierung erreicht werden, wenn dies wider Erwarten später sich als zweckmäßig erweisen sollte.

Die Gemeinde wird zu den Verkehrsauswirkungen der Planung eine gutachterliche Prüfung veranlassen. Im Übrigen ist etwaigen Verstößen der Verkehrsteilnehmer gegen die Verkehrsvorschriften mit Überwachungsmaßnahmen zu begegnen. Die Erfahrung zeigt, dass damit meist zuverlässig erreicht werden kann, dass sich die Verkehrsteilnehmer an die Verkehrsregeln (insbesondere Geschwindigkeit und Parkverbote) halten.

ÖPNV

Bürger 179

Der geplante Kindergarten ist als einziger nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.

GR-Beschluss zum ÖPNV

Dies stimmt so nicht. Auch der evang. Kindergarten in der Leichtackerstraße hat von den nächstgelegenen Haltestellen Entfernungen von 325 m bzw. 335 m.

Hier irrt sich der Gemeinderat, denn die Bushaltestelle Richtung Altort grenzt direkt an die Kita Menschenskinder an (Baumbestand Kita im Hintergrund) und bergwärts ist die Haltestelle nur 100 Meter entfernt.

Waldpädagogik
5. Konzept für eine angeschlossene Waldpädagogik-Gruppe kann im angrenzenden Wald wegen Astbruchgefahr bei jedem stärkeren Wind nicht verwirklicht werden. Wenn dem so ist, dann geht es hier nicht nur um die Sicherheit der Kinder, sondern um die jeden Bürgers, der in den Wald „Gebranntes Hölzlein“ geht.
So unternimmt auch der Kindergarten Kuratie immer wieder Tageausflüge in den Wald. Wie alle Besucher des Waldes sollen auch die Kinder auf den Wegen im Wald bleiben. Es wird davon ausgegangen, dass die Kindergärtnerinnen verantwortungsvoll eine Begehung des Waldes mit den Kindern durchführen.
6. Funktion des bereits stark frequentierten Waldes als Naherholungsgebiet wird noch mehr  beeinträchtigt Durch die Waldbesuche der Kinder im Rahmen der Kindergartenzeit soll und wird deren Verständnis für die Natur gefördert. Die Begehungen des Waldes durch die Kinder erfolgt ja auch nicht täglich und stellt so auch keine zusätzliche Belastung dar.

 Wertminderung

Bürger Nr. 43

Bei Verkauf oder Vermietung der Immobilie: Erheblicher Wertverlust durch Kitabau in der Nähe.

GR-Beschluss:

Der Nutzungswert der anliegenden Wohngebäude wird durch die Planung nicht beeinträchtigt. Veränderungen des Verkehrswertes von Immobilien unterliegen vielfältigen Faktoren. Die Nähe zu einer Kita kann die Attraktivität und damit den Wert von Wohngebäuden für bestimmte Bevölkerungsgruppen auch erhöhen. Eine Entwertung der benachbarten Immobilien ist weder ersichtlich, noch nachvollziehbar.

Es wurden noch viele Argumente von Bürgern vorgebracht. Am Ende umfassten allein die Einwendungen der Bürger 179 bis 187 40 Seiten einschließlich der jeweiligen Beschlussvorlage, die nochmals ausführlich die hier angesprochenen Punkte näher beleuchten und auch neue Aspekte beinhalten, auf die aus Zeitgründen hier aber nicht näher eingegangen werden kann. Als Beispiel dienen können nachstehend die Einwendungen von Bürger 182.

Link auf Erläuterungsbericht der 18. Flächennutzungsplanänderung

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