Parkstreit in der Danziger Straße beschäftigt erneut den Hauptausschuss - Zwischenrufe aus dem Publikum sorgen für aufgeheizte Atmosphäre
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Zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen hat sich der Hauptausschuss des Veitshöchheimer Gemeinderates mit der Parksituation in der Danziger Straße befasst. In ihrem Bericht aus der Sitzung am 9.6.2026 hatte die Gemeinde im Mitteilungsblatt veröffentlicht, dass der Hauptausschuss einstimmig dem Wegfall des öffentlichen Stellplatzes vor dem Anwesen "Danziger Straße 36" zugestimmt hat. Dadurch werde das problemlose Einfahren in den im Dezember 2017 genehmigten Doppelcarport umgesetzt und gewährleistet.
Auslöser der erneuten Behandlung waren Beschwerden aus dem Umfeld, dass nun mit dem Aufmalen eines X hier ein jahrzehntelanges Parken untersagt wurde. Besonders eine Dame sorgte mit wiederholten Zwischenrufen wie „Stimmt nicht!“ oder „Das ist ein Witz!“ für eine aufgeheizte Atmosphäre. Bürgermeister Jürgen Götz musste sie schließlich ermahnen: „Wenn Sie weitermachen, muss ich Sie wirklich des Saales verweisen.“
Bürgermeister erläutert Rechtslage und Bebauungsplan
Götz erinnerte daran, dass der Hauptausschuss bereits am 9. Juni einstimmig beschlossen hatte, den Stellplatz vor dem Anwesen Danziger Straße 36 durch ein X zu kennzeichnen, um die Zufahrt zum genehmigten Carport freizuhalten.
Im Mittelpunkt seiner ausführlichen Erläuterungen standen vier Grundlagen: der Bebauungsplan, die jeweiligen Baugenehmigungen, nachträglich genehmigte private Stellplätze sowie die Straßenverkehrsordnung. Entscheidend sei § 12 StVO: „Parken ist unzulässig vor Grundstücksein- und -ausfahrten.“
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Der Bürgermeister verdeutlichte nun, dass der rechtskräftige Bebauungsplan aus dem Jahr 1995 lediglich fünf öffentliche Stellplätze (siehe orange Kreise) ausweise, aber keinen vor dem Anwesen 36, wie noch laut Beschluss in der Sitzung am 9.6.2026 unterstellt. Die vielfach vorhandenen Rasengittersteine würden zwar häufig als Parkflächen wahrgenommen, seien aber überwiegend Zufahrten zu Privatgrundstücken. Genau daraus entstünden die Missverständnisse.
„Wenn dort ein Fremder parkt, kann der Eigentümer seinen genehmigten Stellplatz nicht mehr erreichen“, erläuterte Götz. Parke der Eigentümer selbst vor seiner Einfahrt, sei dies zulässig. Behindere jedoch ein anderer die Zufahrt, könne die Polizei eingeschaltet werden. Dann drohe dem Falschparker ein Verwarnungsgeld von 70 Euro.
Landratsamt bestätigt Beschluss der Gemeinde
Zwischenzeitlich hatte sich ein Anwohner, der offensichtlich sein Auto vor der Zufahrt parkte, sowohl mit einer Eingabe an die Gemeinde als auch mit einer kommunalaufsichtlichen Beschwerde an das Landratsamt Würzburg gewandt. Götz verlas die Antwort der Kommunalaufsicht.
Demnach sei weder die Behandlung der Eingabe noch der Beschluss des Hauptausschusses kommunalrechtlich zu beanstanden. Der Beschwerdeführer habe Anspruch auf Prüfung und Beantwortung seiner Eingabe, jedoch nicht darauf, dass diese in einer bestimmten Sitzung behandelt oder in seinem Sinne entschieden werde.
Auch Bauamt und Verkehrsbehörde des Landratsamtes hätten bestätigt, dass der Wegfall des Stellplatzes vor dem Anwesen Danziger Straße 36 weder bau- noch straßenverkehrsrechtlich zu beanstanden sei.
Gemeinderäte werben für mehr Rücksichtnahme
Für die Grünen erklärte Christina Feiler, die Situation sei durch den Bebauungsplan missverständlich. Viele Flächen wirkten wie öffentliche Stellplätze, seien tatsächlich aber keine. Sie sprach sich dafür aus, den Beschluss beizubehalten, und appellierte an ein besseres nachbarschaftliches Miteinander.
CSU-Fraktionssprecher Marc Zenner, von Beruf Rechtsanwalt, plädierte dafür, die Rechtslage konsequent umzusetzen. Wenn Nachbarn sich nicht mehr einigen könnten, müsse klar zwischen öffentlichen Stellplätzen und privaten Zufahrten unterschieden werden. Wer vor einer genehmigten Zufahrt parke, müsse gegebenenfalls mit einem Polizeieinsatz und einem Bußgeld rechnen. Eine Änderung der Pflasterflächen hielt er dagegen für nicht sinnvoll.
UWG-Gemeinderat Martin Issing berichtete von Gesprächen mit Anwohnern. Kurzfristig könne zusätzlicher Parkraum durch den Rückschnitt überhängender Hecken geschaffen werden. Außerdem regte er an, mit dem Eigentümer einer unbebauten Fläche über eine vorübergehende Nutzung als Parkplatz zu sprechen. Vor allem warb er für gegenseitigen Respekt: „Man muss ja nicht miteinander Kaffee trinken, aber man kann sich grüßen.“
SPD-Gemeinderätin Anna Kress verwies darauf, dass betroffene Anwohner bereits durch die Straßenverkehrsordnung geschützt seien und deshalb eine Sperrmarkierung eigentlich nicht notwendig sei. Wer widerrechtlich eine Zufahrt blockiere, könne angezeigt werden.
Fünf öffentliche Stellplätze werden künftig markiert
Der Bürgermeister stellte zwei Möglichkeiten zur Beschlussfassung: Entweder sollte die bereits aufgebrachte Sperrmarkierung vor dem Anwesen Danziger Straße 36 entfernt werden und künftig jeweils die Polizei eingeschaltet werden, oder die Sperrfläche sollte bestehen bleiben.
Zenner sprach sich dafür aus, den Beschluss vom 9. Juni unverändert zu lassen. Sollte es künftig weitere vergleichbare Fälle geben, müsse die Gemeinde die Situation insgesamt ordnen.
Schließlich griff Bürgermeister Götz den Vorschlag auf, künftig die fünf im Bebauungsplan tatsächlich festgesetzten öffentlichen Stellplätze eindeutig zu markieren. Gleichzeitig soll der Bauhof durch einen Rückschnitt des Straßenbegleitgrüns Parkflächen besser nutzbar machen. Der Hauptausschuss beschloss schließlich einstimmig, an seinem Beschluss vom 9. Juni festzuhalten und im übrigen die fünf öffentlichen Stellplätze künftig sichtbar zu kennzeichnen.
Gleiche Problematik auch beim Anwesen Nummer 29
Unmittelbar anschließend behandelte der Hauptausschuss einen nahezu identischen Fall in der Danziger Straße 29.
Nach Angaben der Verwaltung parkte das Fahrzeug des Beschwerdeführers nach Einrichtung der Sperrfläche gegenüber der Hausnummer 36 auf der gegenüberliegenden Straßenseite und behinderte dort wiederum die Zufahrt zu privaten Stellplätzen. Bei einem Ortstermin mit der Polizei habe die Fahrerin ihr Fahrzeug zunächst trotz entsprechender Bitte nicht zurückgesetzt.
Die Verwaltung schlug deshalb vor, auch vor dem Anwesen Nummer 29 die Zufahrt durch eine Sperrmarkierung zu sichern.
Der Hauptausschuss folgte auch diesem Vorschlag.
Foto Dieter Gürz