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Thüngersheim kündigte Verkehrsüberwachung durch VÜD Veitshöchheim - Margetshöchheim bucht zwei Stunden mehr

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Eine Vorreiterrolle hatte die Gemeinde Veitshöchheim, als sie 1993 als erste Gemeinde im Landkreis Würzburg  einen eigenen Verkehrsüberwachungsdienst VÜD einrichtete. Um das Veitshöchheimer Know-How und die daraus resultierenden Synergieeffekte zu nutzen, schlossen sich  im November 1996  Margetshöchheim, im Juli 1999 Rimpar, im Februar 2000 Rottendorf, 2004 Höchberg, 2006 für Sommerhausen und Winterhausen sowie zum 1.7.2015  Thüngersheim an, seit November 2005 bis auf Rottendorf und Margetshöchheim auch für den fließenden Verkehr.

Im Mai 2021 beschloss dann der Gemeinderat die Außendiensttätigkeit des gemeindlichen VÜD drastisch von wöchentlich 106 Stunden um 43 auf 63 Stunden zu reduzieren und dazu die Zweckvereinbarungen mit den Märkten Höchberg (20 Stunden), Rimpar (15 Stunden), Sommerhausen und Winterhausen (zusammen 8 Stunden) Ende des Jahres 2021 zu kündigen (siehe nachstehender Link auf Bericht vom 13.5.2021).

Der VÜD der Gemeinde Veitshöchheim war damit weiter zuständig für Margetshöchheim mit 5 Wochenstunden (ruhender Verkehr), Rottendorf mit 10 Wochenstunden (ruhender Verkehr), Thüngersheim mit 5 Wochenstunden (ruhender und fließender Verkehr) und Veitshöchheim mit 43 Wochenstunden (ruhender und fließender Verkehr).

Wie der Mainpost vom 6.3.2023 zu entnehmen ist,  hat sich der Fachbereich Kreisentwicklung der Landratsamtes Würzburg des Themas "Verkehrsüberwachung in den Landkreisgemeinden" angenommen und festgestellt, dass inzwischen etliche Gemeinden auf eigene Faust den Verkehr überwachen lassen.

Eine Abfrage des Landratsamtes ergab, dass 34 Kommunen grundsätzlich Interesse hatten, der Gründung eines Zweckverbandes beizutreten. Dieses hat auch die Gemeinde Thüngersheim vor. Mit Schreiben vom 14.04.2023 teilte sie Veitshöchheim, dass der Gemeinderat Thüngersheim in seiner Sitzung am 04.04.2023 beschlossen hat, sich dem neu zu gründenden Zweckverband „Interkommunale Zusammenarbeit Mainfranken“ anzuschließen und die Zweckvereinbarung mit der Gemeinde Veitshöchheim zum 30.09.2023 durch einvernehmlichen Aufhebungsvertrag zu beenden. Sollte dies nicht möglich sein, würde die Zweckvereinbarung termingerecht zum 31.12.2023 gekündigt werden.

Der VÜD der Gemeinde Veitshöchheim stand deshalb am Dienstag (11.7.2023) auf der Tagesordnung des Gemeinderates. Mit 17 Jastimmen, bei drei Gegenstimmen der UWG-Fraktion, entsprach das Gremium dem Wunsch von Thüngersheim, die Verkehrsüberwachung durch den VÜD Veitshöchheim vorzeitig zum 30. September 2023 zu beenden. Die UWG-Ratsmitglieder hatten sich laut Sprecher Stefan Oppmann für die Einhaltung des Vertrages bis 31.12.2023 ausgesprochen, um noch rechtzeitig offene Vorgänge abwickeln zu können. Wie der Bürgermeister dazu sagte, habe der Zeitpunkt der Kündigung nur wenig Einfluss auf die Zahl der noch offenen Fälle. Deren Abwicklung müsse die Verwaltung mit der Gemeinde Thüngersheim so oder so vertraglich regeln.

Wie Rico Neubert, Leiter Regionalmanagement, Kreisentwicklung und Wirtschaftsförderung am Landratsamt Würzburg auf Nachfrage erklärte, ermöglicht die vorzeitige Beendigung der Zweckvereinbarung mit Veitshöchheim Ende September 2023, dass nun auch Thüngersheim der im Oktober 2023 geplanten Gründung des Zweckverbandes beitreten könne. Hätte die Zweckvereinbarung noch bis Jahresende Rechtsgültigkeit gehabt, wäre dies nicht möglich gewesen. Dem Zweckverband schließt sich auch die Stadt Ochsenfurt.

Die Geschäftsstelle des Zweckverbands werde im Klingholz bei Giebelstadt angesiedelt. Frühestens zum Jahresbeginn 2024 könne dann die kommunale Verkehrsüberwachung mit der Arbeit beginnen, so Neubert. Nach Neugründung müssten nämlich noch die Überwachungsleistungen ausgeschrieben werden, denn eigenes Personal werde der Zweckverband für die Verkehrsüberwachung vor Ort nicht einstellen.

Verkehrsüberwachungsdienst Veitshöchheim - Erhöhung der wöchentlichen Überwachungszeiten der Gemeinde Margetshöchheim

Nach Eingang des Schreibens der Gemeinde Thüngersheim  wurde laut Vortrag von Bürgermeister Jürgen Götz den Gemeinden Rottendorf und Margetshöchheim die Erhöhung der jeweiligen Überwachungsstunden angeboten. Rottendorf habe kein Interesse daran gehabt. In Margetshöchheim habe dagegen der Gemeinderat eine Erhöhung von zwei Wochenstunden auf dann sieben Wochenstunden beschlossen. Die Erhöhung soll zunächst befristet sein bis zum 31.12.2023.

Laut Bürgermeister hat die Gemeinde Veitshöchheim die Überwachung des fließenden Verkehrs seit Anfang 2023 an die Fa. NWS GmbH übertragen, sodass kein Personal der Gemeinde Veitshöchheim mehr an den Messungen teilnehmen muss. Die Gemeinde Veitshöchheim habe daher für die Überwachung des ruhenden Verkehrs 43 Wochenstunden zur Verfügung. Dies ermöglichte es nun dem Gemeinderat, der Erhöhung um zwei Wochenstunden bereits, wie von Margetshöchheim gewünscht, zum 1. Juli 2023, also noch vor Ausscheiden von Thüngersheim, zuzustimmen.

Für die restlichen durch den Weggang von Thüngersheim freiwerdenden drei Stunden regte CSU-Ratsmitglied Simon Kneitz an, dass der VÜD im Ortsgebiet künftig verstärkt die Freihaltung der Zufahrten für die Feuerwehr und den Rettungsdienst überwacht.

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