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Die Gemeinde Veitshöchheim bekommt die erste Sicherheitswacht im Landkreis Würzburg

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Veitshöchheim wurde von der Polizeiinspektion Würzburg-Land als Pilotprojekt ausgewählt, um hier erstmals in einer Gemeinde des Landkreises Würzburg eine ehrenamtlich tätige Sicherheitswacht auf die Beine zu stellen. In der  Sitzung am Dienstag stimmte der Gemeinderat dem Vorhaben gegen die Stimmen von vier Mitgliedern der Grünen-Fraktion zu. Nach einem Jahr soll dann die Sinnhaftigkeit der Maßnahme evaluiert werden. In die Sitzung waren der Chef der Polizei-Inspektion Würzburg-Land Polizeidirektor Manuel Weikert (2.v.r.) und sein Stellvertreter 1. Polizeihauptkommissar Andreas Maier (re.) gekommen, um dem Gemeinderat per Powerpoint-Präsentation und Vorführung des nachstehenden Youtube-Videos dieses Vorhaben zur Stärkung der gemeindlichen Sicherheit zum Nulltarif für die Gemeinde zu erläutern und offene Fragen zu beantworten (Foto Dieter Gürz).

Die in der Bayerischen Sicherheitswacht ehrenamtlich tätigen Bürger sind nach ihrem Vortrag keine Polizisten. Sie übernehmen weder originäre Aufgaben der Polizei noch üben sie die Befugnisse der Polizei aus. Sie ersetzen nirgendwo in Bayern den Schutzmann vor Ort oder handeln an seiner Stelle, sondern sie erhöhen die wahrnehmbare und aufmerksame Präsenz im öffentlichen Raum. Auch ist die Sicherheitswacht keine Bürgerwehr.

Die Personalauswahl findet über die Polizei statt, in Rücksprache mit der Gemeinde. Auch um die Aus- und Fortbildung der Sicherheitswachtangehörigen sowie um deren Ausstattung brauchen sich die Kommunen nicht kümmern. Dies übernimmt vollumfänglich die Polizei.  Alle Kosten für die Errichtung, den Betrieb und den Unterhalt werden komplett durch den Freistaat Bayern übernommen. Die Vertreter der Polizei-Inspektion Würzburg-Land können sich vorstellen, dass in Veitshöchheim vier bis sechs Personen jeweils bis zu 30 Stunden im Monat zum Einsatz kommen, auch in den Abendstunden bis 22 Uhr und an Wochenenden.

Die Sicherheitswacht soll vor allem in Gebieten Streife gehen, für die sich die Bürger selbst mehr Präsenz wünschen, z. B. in größeren Wohnsiedlungen, in öffentlichen Parks und Anlagen oder touristisch stark frequentierten Bereichen oder bei lokalen Veranstaltungen im öffentlichen Raum. Sie sollen dabei prüfen, ob Alkoholverbotszonen wie auf Kinderspielplätzen beachtet werden und auch mit den Bürgern ins Gespräch kommen, wie ihr Sicherheitsempfinden ist und ob es Probleme gibt.

Die vier Mitglieder der Grünen-Fraktion stimmten u.a. dagegen, weil derzeit keine Bedrohungslage für Veitshöchheim bestehe. Bürgermeister Jürgen Götz verwies darauf, dass gerade in letzter Zeit die Sachbeschädigungen im öffentlichen Raum zunehmen.

Die Ehrenamtlichen im Dienste des Gemeinwohls haben zunächst die gleichen Rechte wie jeder andere Bürger auch. So dürfen sie beispielsweise

  • 👮 einen auf frischer Tat angetroffenen Straftäter bis zum Eintreffen der Polizei festhalten
  • 👮 in Notwehr und Nothilfe für die Mitmenschen handeln.

Darüber hinaus gibt ihnen das Gesetz über die Sicherheitswacht in Bayern (SWG) spezielle Befugnisse zur Gefahrenabwehr. So dürfen sie

  • 👮 Personen anhalten, sie befragen und ihre Personalien feststellen, wenn dies zur Gefahrenabwehr notwendig ist.
  • 👮 personenbezogene Daten an Polizei und Gemeindenübermitteln
  •  👮 anderen Personen zur Abwehr einer Gefahr einen Platzverweis erteilen; das heißt, jemanden anweisen, sich zu entfernen.

Derzeit nutzen insgesamt 14 unterfränkische Dienststellen in Zusammenarbeit mit 37 Kommunen dieses Angebot und stellten beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration einen Antrag zur Aufstellung einer Sicherheitswacht. In der Region Würzburg, zu der auch die Landkreise Kitzingen und Mainspessart gehören, haben bislang nur die Städte Würzburg und Kitzingen eine solche Einrichtung. Geplant ist eine solche auch in der Stadt Volkach. Im Bereich des Polizeipräsidiums Unterfranken stehen derzeit 154 Sollstellen zur Verfügung.

Erscheinungsbild und Ausstattung der Sicherheitswacht

Um die Vorgabe der Sichtbarkeit im öffentlichen Raum auch umsetzen zu können, tragen die  Mitarbeiter der Sicherheitswacht eine einheitliche dunkelblaue Oberbekleidung mit dem Schriftzug Sicherheitswacht und ein Ärmelabzeichen der Bayerischen Staatsregierung. In Einzelfällen sind sie auch mit einer Warnweste mit entsprechenden Kennzeichnungen unterwegs.

Verschiedene Einsatzmittel z.B. ein Funkgerät, mit welchem sie stets direkte Verbindung zur Einsatzzentrale der Polizei aufnehmen können oder ein Erste-Hilfe-Set sowie Pfefferspray runden die Ausstattung ab und schaffen die nötigen Voraussetzungen für ihre Tätigkeit und den Streifendienst.

Die Mitglieder der Sicherheitswacht erhalten eine fundierte und praxisnahe Basisausbildung von 40 Stunden und auch eine Erste-Hilfe-Schulung sowie mehrmals im Jahr Fortbildungen durch die Polizei. In Unterfranken wird zudem jährlich eine zentrale Fortbildungsveranstaltung zum Erfahrungsaustausch durchgeführt, zu der alle Angehörige der Sicherheitswachten in Unterfranken eingeladen werden.

Wer kann aktives Mitglied werden?

In der Sicherheitswacht sind alle Bürger mit Verantwortungsbereitschaft und Zivilcourage, egal welcher Nationalität, willkommen. Für die Sicherheitswacht können sich Bürger bewerben, die

  • 👮 zwischen 18 und 62 Jahre alt sind (Verwendungshöchstalter 67)
  • 👮 eine abgeschlossene Schul- oder Berufsausbildung
  • 👮 Zuverlässigkeit und Verantwortungsbereitschaft bewiesen haben
  • 👮 für diese Aufgabe 5 bis maximal 30 Stunden im Monat zur Verfügung stehen
  • 👮 gerne Außendienst verrichten
  • 👮 bereit sind, für die freiheitlich demokratische Grundordnung nach dem Grundgesetz und der Verfassung einzustehen

Eine Pauschale in Höhe von 8,00 EUR pro Stunde soll dabei den persönlichen Aufwand bei diesem Ehrenamt ausgleichen.

Interessenten für die Tätigkeit bei der Sicherheitswacht können sich beim Polizeipräsidium Unterfranken melden: Frankfurter Straße 79, 97082 Würzburg, 0931/457-0

Quelle: Polizeipräsidium Unterfranken

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