Eine weitere Behandlung der Wortmeldungen bei der Veitshöchheimer Bürgerversammlung ist für den Gemeinderat momentan nicht erforderlich
Wie hier auf Veitshöchheim News berichtet, fand am 17. November 2022 die in Art. 18 Abs. 1 Bayerische Gemeindeordnung (GO) vorgeschriebene jährliche Bürgerversammlung statt. Nach Absatz 4 dieser Vorschrift müssen Empfehlungen der Bürgerversammlungen innerhalb einer Frist von drei Monaten vom Gemeinderat behandelt werden. Die Niederschrift der Gemeinde (siehe nachstehender Link auf Niederschrift) stand heute dementsprechend auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung in den Mainfrankensälen.
Bei all diesen 15 in der Niederschrift aufgeführten Punkten lautete die Stellungnahme der Geschäftsleitung: "Eine weitere Behandlung des Themas durch den Gemeinderat ist momentan nicht erforderlich."
Einstimmig fasste deshalb das Gremium den Beschluss: "Die Stellungnahmen des Bürgermeisters zu den Wortmeldungen werden ohne Einwendungen zur Kenntnis genommen."
Zur Ampelschaltung am Geisberg informierte Bürgermeister Jürgen Götz, dass er nochmals das Staatliche Bauamt angeschrieben und um Klarstellung und um ein Gespräch über die Schaltzeiten und die Themen "Grüne Welle" und Fußgänger-Grünphasen gebeten habe.
Zu einer Anfrage von Grünensprecherin Christina Feiler stellte der Bürgermeister fest, dass er bewusst die frühere Handhabung, die Leute durch einen Aufruf zu schriftlichen Eingaben zur Bürgerversammlung aufzufordern, nicht mehr mache, weil er nicht einsehe, dass die Leute dann 25 Punkte schriftlich reingeben und dann nicht einmal da sind bei der Bürgerversammlung. Ansonsten sei er und seine Verwaltung das ganze Jahr zu Problemen ansprechbar. Gravierende Punkte würden dann auch dem Gemeinderat zur Entscheidung vorgelegt. Ohne Aufruf trotzdem eingegangene Eingaben seien bereits vor der Bürgerversammlung schriftlich beantwortet worden.
Link auf Niederschrift über die Bürgerversammlung