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Parken im Veitshöchheimer Ortszentrum wieder zulässig?

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Das hat man schon seit zwei Jahren nicht mehr gesehen: Eine voll zugeparkte Kirchstraße. Ein Zeichen, dass der Ausbau seinem Ende zugeht und die Gemeinde in dieser Phase offenbar nichts gegen das Parken im ausgebauten Bereich hat. Denn nirgendwo stehen Verbotsschilder

und auch die Zufahrt in die Kirchstraße ist über die Obere Maingasse für jedermann zulässig, hier jedoch beidseitig ein absolutes Halteverbot angeordnet.

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W
Laut Mitteilung der Verwaltung wird es nach der Fertigstellung der Kirchstraße dort definitiv keine Parkplätze mehr geben. Stattdessen sollen mobiles Stadtgrün, viele Sitzmöglichkeiten sowie mehr Außengastronomie die Aufenthaltsqualität erhöhen. Das ist auch zukunftsorientiert, denn (meist kostenlose) Parkplätze gibt es fußläufig im Altort mehr als genug: Mainfrankensäle/Parkstraße, Bahnhof, Parkdeck Bilhildisstraße, Parkplatz am Bauhof, Parkplatz Bahnhofstraße, Parkplätze in der Würzburger- und Thüngersheimer Straße. Wer bis vor die Türe fahren will, kann das bequem mit dem Bus oder Fahrrad.
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D
Ist ja interessant - ich dachte, solche Entscheidungen fallen in die Zuständigkeit des Gemeinderates
M
Dies sind überwiegend Fahrzeuge von uns Anwohnern. Nach 2 1/2 Jahren Baustelle mit vielen Zumutungen kann man dies sicher tolerieren. Warum ist dies überhaupt ein Thema, wenn Baufahrzeuge das ganze Wochenende in der Kirchstraße geparkt werden? Platz wäre doch in der Baustellenzone an den Mainfrankensäalen.
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U
Da die Parkregelung für den verkehrsberuhigten Bereich eigentlich eindeutig ist,parken ist nur im ausgewiesen Bereich zulässig, und es ist nichts ausgewiesen denkt man jeder Führerscheininhaber weiß, daß man hier nicht parken darf.Leider interessiert es niemanden. Einzige Möglichkeit ist es durch die Verkehrsüberwachung mehr zu kontrollieren und entsprechend zu ahnden. Leider!
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B
Ich freue mich sehr darüber wenn diese Rennstrecke (Spielstraße) wieder geöffnet wird!
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D
Durch die Ausschilderung als verkehrsberuhigter Bereich ist ein Parken nur in ausgewiesenen Bereichen zulässig. Leider hat die Gemeinde als Ordnungsbehörde kein Interesse, dies durchzusetzen.<br /> <br /> Dieter Leimkötter
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