Bürgermeistergespräch zum Mai 2022: Jürgen Götz wünscht sich von der Bürgerschaft ein engeres Zusammenrücken, Pflege der Kontakte und wieder ins Gespräch kommen
Zum Bürgermeistergespräch zum Mai 2022 hatte Bürgermeister Jürgen Götz ins Studio von Michael Lightbeer seine Kulturreferentin Karen Heußner mitgebracht.
Im Interview kamen zur Sprache eine Vorschau auf die Maifeier, die Grünen-Aktion "Nimm mich mit", eine Führung im Jüdischen Kulturmuseum nebst Video über das Jüdische Kulturmuseum (siehe nachstehender Link auf Video) , die Rosenverkaufsaktion des Verschönerungsvereins mit der "Schönen Veitshöchheimerin" und der "Heiligen Bilhildis" am 7./8. Mai, das Märchen "Alice im Wunderland" des Theaters am Hofgarten in den Mainfrankensälen am 8. Mai (siehe nachstehender Link auf Video), der Florianstag der Feuerwehr am 15. Mai, am 20./21. Mai die Tage der offenen Ateliers zehn örtlicher Künstlerinnen und Künstler, die stärkere Einbindung des EU-Mittelpunkts in das kulturelle Leben der Gemeinde.
Angesprochen wurde auch die Sperrung der Günterslebener Straße bis August 2022.
Der Interviewer gab die Anfragen von Bürgern weiter wie die Suche einer Hundetrainerin nach einem Hundeplatz, die Zulässigkeit von Solardächern im Altort, die Probleme von Anliegern bei einer eventuellen Umbennunng der Nikolaus-Fey-Straße.
Das Rathaus kann nun ohne Terminvorgabe besucht werden, sind Masken nicht mehr verpflichtend. Auch das Geisbergbad kann nach Öffnung wie vor Corona besucht werden.
Redaktionelle Ergänzung
Zur Zulässigkeit von Photovoltaikanlagen im Geltungsbereich (siehe nachstehender Lageplan) der Ortsgestaltungssatzung vom 30. Januar 2019 ist in § 5 Abs. 5 festgelegt :
Solar- und Photovoltaik-Anlagen (Warmwasseraufbereitung, Unterstützung des Heizungssystems, Stromerzeugung) sind nur auf Dächern der straßenabgewandten Gebäudeseiten zulässig. Sie sollen an den Hauptstraßen nicht einsehbar sein und an den straßenabgewandten Seiten angebracht werden.
Wenn eine Montage der Module auf der straßenabgewandten Dachfläche aus solartechnischen Gründen nicht möglich ist, können Solar- oder Photovoltaikanlagen ausnahmsweise auf schriftlichen Antrag mit Begründung auf der straßenzugewandten Seite zugelassen werden. Die Module müssen in die Dachhaut integriert sein oder direkt auf der
Dachhaut liegen; eine Aufständerung ist unzulässig.
Die Anlagen sind gestalterisch in die Dachfläche zu integrieren und in Form einer einfachen geschlossenen rechteckigen Fläche anzubringen. Gestückelte Flächen mit Aussparungen (z.B. für Dachflächenfenster und Entlüftungsaufsätze) sind zu vermeiden.
Die Anbringung von Solarenergie- oder Photovoltaikanlagen an anderen Gebäudeflächen wie z.B. an Fassaden oder Balkonen sowie gebäudeunabhängige Photovoltaik- oder Solaranlagen sind unzulässig.
Ebenfalls unzulässig sind Solar- und Photovoltaikanlagen im Bereich von Dachüberständen und Dachaufbauten.
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