Nach Beschlüssen des Hauptausschusses nun "Land in Sicht" am Marina-Bootshafen in Veitshöchheim
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Urlaubsgefühle kommen auf, wenn man dieser Tage bei schönem Wetter unterhalb des REWE-Marktes auf die vom Verein Marina Veitshöchheim 2018 auf Bundesgelände errichtete Schwimmsteganlage nebst Bojenfeldern im Main blickt.
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Der am 22. November 2012 als Mainsegler gegründete und am 19. April 2017 in Marina e.V. umbenannte Verein preist seinen Hafen allen Kapitänen, die gerne auf dem Main unterwegs sind, als eine gute Anlegestelle an mit zwölf Stegliegeplätzen, 16 Bojenplätzen, WC-Anlagen, Duschen, Warmwasser, Spülbecken, Slipanlage (in Planung), Parkplätze, Grillplatz, eingezäunte Hafenanlage, gute Busanbindung, Einkaufsmöglichkeiten mit Bäcker, Metzger und Getränkemarkt, Drogerie und Tankstelle in unmittelbarer Nähe.
Getrübt wird diese Paradiesidylle aber schon seit Jahren durch Unstimmigkeiten und Differenzen des Vereins mit der Gemeinde, die darin gipfelten dass der Gemeinderat im Juli 2018 die Kostenbeteiligungszusage der Gemeinde aus dem Jahr 2013 über 22.800 Euro für eine öffentliche Steganlage und über 22.000 für den Bau einer Slipstelle mit Nutzung durch die Boote der Feuerwehr und der Wasserwacht aufhob (siehe nachstehender Link auf Veitshöchheim News Bericht vom 12.7.2018).
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Streitgegenstand war neben dem Bau der Slipstelle vor allem die südlich vom REWE-Markt vom Verein von der Gemeinde angepachtete Teilfläche von 278 Quadratmeter aus der gemeindlichen Fl.Nr. 432, auf der Marina e.V. einen von der Gemeinde gekauften ausrangierten Obdachlosencontainer als Vereinsheim sowie einen Toilettenwagen mit abflusslosem Abwassertank und Stahlgestelle als Winterlager der am Main gelegenen Bootsstege sowie einen Materialcontainer installierte. Das Pachtgelände soll ebenso wie die Steganlage anstelle des Bauzauns mit einer festen Zaunanlage (Gittermattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,80 m mit mind. 10 cm Bodenabstand) abgegrenzt werden.
Die Gemeinde fordert einen Anschluss an das öffentliche Wasser- und Stromnetz, nachdem ein Nachbar dem Verein Strom und Wasser vorübergehend zur Verfügung gestellt hatte.
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Regelungen durch Pachtvertrag und ggf. die Eintragung einer Grunddienstbarkeit für den auf 13.500 Euro veranschlagten Strom- und Wasseranschluss (siehe Roteintrag im Lageplan) reichten der Gemeinde nicht aus.
Neueste Beschlussfassungen
Nach den vom Hauptausschuss am letzten Dienstag (26.4.) gefassten Beschlüssen ist nun aber für die Veitshöchheimer Freizeitkapitäne und ihrem Anhang, mit den Vorsitzenden Knut Oechsner und Wolfgang Röhm an der Spitze, Land in Sicht.
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Bürgermeister Jürgen Götz sagte in der Sitzung: "Wir wollen das Vorhaben der Marina zum Abschluss bringen, nachdem dieses schon seit dem Jahr 2013 im Laufen ist."
Zur Herstellung ordnungsgemäßer Zustände verpflichtet sich Marina e.V. durch einen städtebaulichen Vertrag mit der Gemeinde 16.500 Euro zu zahlen, damit die Gemeinde in einem Parallelverfahren die vorhabenbezogene Änderung sowohl des Flächennutzungsplanes als auch des Bebauungsplanes „Dachsgrube / Tiergarten“ mit Umwidmung eines GE (Gewerbegebietsfläche) in ein SO (Sondergebiet) mit der Zweckbestimmung „Erholung, Wassersport“ durchführt.
Außerdem musste der Verein durch die Verpfändung eines Sparguthabens bei der Sparkasse Mainfranken zu Gunsten der Gemeinde Veitshöchheim einen wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeitsnachweis für die geschätzten Maßnahme Kosten in Höhe von 94.000 Euro erbringen. Von diesen Kosten entfallen 64.000 Euro auf die Slipanlage, 13.500 Euro auf den Strom- und Waseranschluss. 8.500 Euro Bauleitplanungs-Kosten und 8.000 Euro behördliche Gebühren.
Das Büro HWP Holl Wieden Partnerschaft in Würzburg hatte bereits vor über einem Jahr am 15.2.2021 im Auftrag des Vorhabenträgers „Marina Veitshöchheim e.V.“ die hier abgebildeten Bauleitplanentwürfe vom 15.2.2021 erstellt, die nun vom Hauptausschuss am letzten Dienstag nach dem Vortrag des Bürgermeisters ohne weitere Wortmeldungen einstimmig gebilligt und die Aufstellungsbeschlüsse für die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes und die 2. Änderung des Bebauungsplans „Dachsgrube/Tiergarten) für die Teilbereiche der Fl.Nrn. 2953, 416 und 432 gefasst wurden. Sobald der städtebauliche Vertrag mit dem Verein Marina e.V. unterschrieben ist, so Götz, werde die Gemeindeverwaltung die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange in die Wege leiten.
Neubau einer Slipstelle
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Eine Anlagengenehmigung der Wasserschifffahrtsverwaltung besitzt Marina bereits für die oben links neben dem Brücklein geplante Slipanlage mit vor über einem Jahr geschätzten Kosten von 64.000 Euro.
Wie Feuerwehr-Kommandant Robert Röhm bestätigte, erfolgte die Planung der Slipstelle einvernehmlich mit ihm. Die Feuerwehr beabsichtigt den Kauf eines 120.000 Euro teuren Mehrzweck-Rettungsbootes. Bereits am 2. Juli 2021 hat die Gemeinde den Förderantrag für das Boot beim Landkreis gestellt, das hier in Veitshöchheim stationiert werden soll. Hierfür sind 85.000 Euro Zuschuss durch die Regierung und vom Landkreis in Zuschuss in Höhe von 28.000 Euro eingeplant. Das Boot soll spätestens bis zum Frühjahr 2023 ausgeliefert werden. Es ist dann auf die Slipstelle in nächster Nähe des Feuerwehrhauses angewiesen.
Geplant ist eine 24,00 Meter lange und 4,00 Meter breite Slipanlage (wasserrechtlich bereits genehmigt) mit benachbartem Gartengerätehaus, einem Materialcontainer und einem 9,00 Meter hohen beleuchteten Fahnenmast. Die ersten zwei Meter des Betonteils der Rampe liegen auf Gemeindegrund, der Rest auf Gelände des Bundes.
In Gleichstellung mit den übrigen ortsansässigen Vereinen, die in ihre Anlagen investieren und im Hinblick auf die Mitbenutzung der Slipanlage durch Feuerwehr und Wasserwacht erhofft sich Vorsitzender Knut Oechsner einen adädquaten Zuschuss der Gemeinde zu den Kosten der Slipstelle (zumal ein solcher in Höhe von 20.000 Euro bereits 2013 bei damals noch weit niedrigeren Baukosten von der Gemeinde bewilligt worden war).
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Steganlage
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Bereits errichtet und seit 2018 in Betrieb genommen hat der Verein die von ihm für 54 000 Euro errichtete Steganlage auf WSV-Gelände, für die die WSV dem Verein eine Baugenehmigung erteilt hat.
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Bestandteil dieser von der WSV genehmigten Planung vom 6. Juni 2018 war auch ein 13 Meter langer öffentlicher Steg. Nachdem Bürgermeister Jürgen Götz am 3. Juli 2018 schriftlich dem Verein mitgeteilt hatte, dass die Gemeinde Veitshöchheim aufgrund von Neuüberlegungen im Umfeld der Umgestaltung Neuer/Alter Steg kein Interesse mehr am Betrieb eines öffentlichen Steges für Bootswanderer in der Fischerau habe, ist in diesem Bereich - im Bild hinten - ein größeres Schiff vor Anker.
Stellplatznachweis
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Mitglieder des Vereins waren beim Fototermin gerade am Herrichten von zehn Stellplätzen auf angepachtetem WSV-Gelände. Zwei weitere Stellplätze sollen auf dem gemeindlichen Grundstück Fl.Nr. 432 im Anschluss an den Eingang zum Vereinsheim eingerichtet werden. Die gemäß Stellplatzverordnung der Gemeinde Veitshöchheim erforderlichen zwölf Stellplätze (30 Bootsliegeplätze - ein Stellplatz je vier Boote + 30 Sitzplätze Verein - ein Stellplatz je sieben Sitzplätze) kann Marina somit nachweisen.
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Auszüge aus den Bauleitplan-Begründungen
Die Gemeinde Veitshöchheim ist grundsätzlich bestrebt, die Funktionen Erholung, Sport und Freizeit vor Ort zu stärken und in diesem Zusammenhang die Aktivitäten örtlicher Vereine zu unterstützen. Zu diesen Vereinen zählt auch der Verein „Marina Veitshöchheim e.V.“, der im Zuge der Einrichtung einer Marina in Nähe des Mains im Südwesten der Ortslage Veitshöchheim mehrere bauliche Vorhaben in einem als Pachtfläche angemieteten Teilgebiet des in gemeindlichem Eigentum befindlichen Grundstücks Fl.Nr. 432 der Gemarkung Veitshöchheim plant.
Wie das Planungsbüro Holl/Wieden ermittelte, tangiert das Vorhabengebiet keine nach EU-Recht ausgewiesenen Natura 2000-Gebiete (FFH- oder Vogelschutzgebiete). Zudem seien Biotopflächen oder schützenswerte Bereiche im Sinne des geltenden Natur- und Artenschutzrechts von den Vorhaben nicht berührt. Aufgrund des Fehlens geeigneter Habitatstrukturen im Vorhabengebiet könne eine Betroffenheit besonders geschützter Tierarten, die dem Artenschutz nach § 44 BNatSchG unterliegen, ausgeschlossen werden. Somit stünden den im Vorhabengebiet geplanten baulichen Vorhaben keine artenschutzrechtlichen Belange entgegen.
Das auf dem Grundstück Fl.Nr. 432 gelegene Vorhabengebiet liegt nicht in einem amtlich fest-gesetzten Wasserschutzgebiet und auch nicht in dem durch Rechtsverordnung festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Mains. Grundlage hierfür war ein Wasserstand von 169,33 m üNN für das 100-jährliche Hochwasserereignis. Gemäß einer Neuberechnung liegt der Wasser-stand des 100-jährlichen Hochwassers bei 169,69 m üNN; auch höhere Wasserstände sind nicht auszuschließen. Nach dieser Neuberechnung liegt das Vorhabengebiet in einem überschwemmungsgefährdeten Gebiet. Möglichen Hochwasserereignissen wird durch angepasste Bauweisen (Errichtung baulicher Anlagen auf einem Untergestell bzw. Unterbau) Rechnung getragen.
Fotos Dieter Gürz