Eis-Stephan erweitert Eisdiele um ein Café - Hauptausschuss stimmte wohlwollend Abweichung vom Stellplatzschlüssel zu
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Die gastronomische Angebotspalette der Fremdenverkehrsgemeinde Veitshöchheim erfährt eine weitere Bereicherung. Die 31jährige Konditormeisterin Theresa Götz, die 2019 die besonders an Sonn- und Feiertagen stark frequentierte Eisdiele Stephan in vierter Generation von ihren Eltern übernommen hat (siehe ihre Vorstellung nachstehend), plant den Eisverkaufsraum zu erweitern und das angrenzende, zum Familienbesitz gehörende Ladengeschäft (derzeit Thai-Massage) in ein Café umzunutzen, das Platz für 22 Personen bieten soll.
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Der für die Nutzungsänderung notwendige Bauantrag stand nun auf der Tagesordnung der letzten Hauptausschuss-Sitzung.
Nach dem Sachvortrag von Bürgermeister Jürgen Götz hatten die Bauherren eine Abweichung von der gemeindlichen Stellplatzsatzung vom 5. November 1994 beantragt.
Um innerhalb des Gemeindegebietes eine Verbesserung des ruhenden Verkehrs zu erreichen, hatte 1994 die Gemeinde Stellplatzrichtlinien erlassen, nach der im Altortbereich der jeweilige Höchstwert des Flächenmaßes anzuwenden ist.
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Dies sind laut Vortrag des Bürgermeisters nach den Stellplatzrichtlinien des Freistaates Bayern (Anlage zu § 20 Garagen- und Stellplatzverordnung – GaStellV vom 30. November 1993) bei Gaststätten je 10 Quadratmeter Gastfläche ein Stellplatz, bei einer hinzukommenden Gastfläche von 106,54 Quadratmeter also elf Stellplätze (davon 75 Prozent für Besucher).
Die Bauherrinnen Theresa und Karin Götz beantragten dagegen, zum einen nur die Nettogastfläche von abgerundet 80 Quadratmeter ohne den für die Eisdiele erweiterten Thekenbereich von 26,16 Quadratmeter und einen Stellplatzschlüssel von 20 Quadratmeter anzuwenden, was statt elf nur vier Stellplätze erfordern würde. Sie verwiesen darauf, dass dieser Schlüssel bei der Genehmigung der Eisdielennutzung von 46 Quadratmeter im Jahr 1997 vom Hauptausschuss anerkannt wurde, weil nicht wie in einer Gaststätte alkoholische Getränke ausgeschenkt werden und die Eisdiele lediglich im Sommerhalbjahr öffnet. So waren für die Eisdiele drei Stellplätze erforderlich, von denen zwei abgelöst wurden.
In der Begründung heißt es weiter, dass die junge Konditorin mit dem Café einen Beitrag zum attraktiven Innenleben der Gemeinde leisten möchte. Bei einer Ablöse von acht Stellplätzen entsprechend dem Schlüssel von 10 Quadratmeter für die Nettogastfläche werde das Vorhaben finanziell jedoch kaum leistbar sein.
Laut Bürgermeister Götz lässt sich aus den gemeindlichen Unterlagen nicht entnehmen, wie viel Stellplätze für den Laden bei der Genehmigung in den 70er Jahren nachgewiesen wurden (Anmerkung: laut GaStellV sind für Läden 1 Stellplatz je 40 m² NF nachzuweisen. Dies sind bei 106 Quadratmeter Ladenfläche also drei Stellplätze). Es stelle sich die Frage, so Götz, ob der Thekenbereich nun zur Nettogastfläche zählt und bei der Berechnung der Stellplätze mit angesetzt werden muss. Eine abschließende Klärung dieser Frage habe die Verwaltung nicht herbeiführen können. Dies müsse abschließend das Landratsamt entscheiden.
Aus den Wortmeldungen im Gremium (Oswald Bamberger, Elmar Knorz, Christina Feiler, Simon Kneitz, Marc Zenner) war laut Bürgermeister herauszuhören, dass die Mehrheit den Antrag auf Befreiung wollwollend beurteilt und ein Stellplatzschüssel wie bei der Eisdiele im Jahr 1997 von 20 Quadratmeter zur Anwendung kommen soll. Mit der Theke würden sich dann sechs Stellplätze und ohne Theke fünf Stellplätze ergeben.
Konsens bestand schließlich, den erweiterten Thekenbereich von 26,16 Quadratmeter der bereits bestehenden Eisdiele zuzurechnen und somit nur die Nettoraumfläche des Cafés von 80,36 Quadratmeter in die Berechnung mit einzubeziehen, aber nicht wie beantragt auf 80,0 abzurunden.
So sprach sich das Gremium letztendlich einstimmig dafür aus, das gemeindliche Einvernehmen für die Nutzungsänderung zu erteilen und abweichend von der Stellplatzsatzung wie im Bauantrag 1997 pro 20 Quadratmeter Nettoraumgastfläche ein Stellplatz nachzuweisen oder abzulösen ist, also insgesamt bei einer Nettoraumgastfläche von 80,38 Quadratmeter fünf Stellplätze. Damit entsprach der Hauptausschuss bis auf einen Stellplatz dem Ausnahme-Antrag der Bauherrinnen.