Kreisstraße WÜ3 von Veitshöchheim nach Gadheim und WÜ 21 nach Oberdürrbach ab 1. März 2021 für neun Monate voll gesperrt
Der Corona-Virus stoppte im Vorjahr die für Montag, 16. März 2020 angekündigte Sperrung und damit den Ausbaubeginn der WÜ 3 zwischen Veitshöchheim und Gadheim. „Die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung in einer Notsituation ist höher zu bewerten als eine aufschiebbare Straßensperrung. Deshalb müssen alle Verkehrshindernisse, die Ärzte oder Pflegepersonal zu Umwegen zum Arbeitsplatz zwingen könnten, vermieden werden“, so begründete damals der amtierende Landrat Eberhard Nuß diesen Schritt.
Unter seinem Nachfolger Thomas Eberth erfolgt nun laut Pressemitteilung des Staatlichen Bauamtes von heute (29.1.2021) am 15. Februar 2021 der Baubeginn für den Ausbau der Kreisstraße WÜ 3 zwischen Veitshöchheim und Gadheim sowie der Kreisstraße WÜ 21 bis zur Stadtgrenze Würzburg (Oberdürrbach) mit vorbereitenden Maßnahmen.
Aufgrund der geringen Fahrbahnbreiten der bestehenden Straßenabschnitte und den technisch notwenigen Bauabläufen ist eine Umsetzung der Maßnahme unter halbseitiger Sperrung nicht möglich. Von daher ist eine Vollsperrung der beiden Streckenabschnitte ab dem 01.03.2021 erforderlich. Diese tritt voraussichtlich ab 10:00 Uhr in Kraft.
Umleitungen
Die offizielle Umleitungsstrecke verläuft ab Rimpar über die St 2294 und weiter über die B 27 nach Veitshöchheim. Die Verkehrsführung in Gegenrichtung erfolgt analog.
Für den Linienbusverkehr sowie die Rettungsdienste wird eine schrankenbetriebene Behelfsumfahrung während der kompletten Zeit der Vollsperrung errichtet. Diese verläuft über das angrenzende, vorhandene landwirtschaftliche Wegenetz und wurde gemeinsam mit der Gemeinde Veitshöchheim geplant und abgestimmt (Siehe auch weiter unten).
Baumaßnahmen
Der Ausbau der Streckenabschnitte umfasst neben der Verstärkung und Verbreiterung des Straßenaufbaus auch eine Verbesserung des Untergrundes, um so den auftretenden Verkehrsbelastungen künftig standhalten zu können.
Zur Entschärfung einer Unfallhäufungsstelle wird zudem der Einmündungsbereich der beiden Kreisstraßen WÜ 3 und WÜ 21 zu einem Kreisverkehrsplatz umgebaut. Über diesen wird künftig auch das Gewerbegebiet Veitshöchheim mit erschlossen werden. In diesem Bereich wird zudem das Umverlegen der Fernwasserleitung notwendig.Die Maßnahme wird federführend durch das Staatliche Bauamt durchgeführt. Für die Durchführung der Maßnahme war eine Kreuzungsvereinbarung zwischen dem Landkreis und der Gemeinde erforderlich. Die Schätzkosten für den Kreisverkehr einschließlich der vier Äste betrugen bei Abschluss rund 1,1 Mio Euro. Davon hat die Gemeinde 25 Prozent ziu tragen. Nach Abzug der in Aussicht gestellten GVFG-Fördermittel wurde mit Restkosten für die Gemeinde in Höhe von 225.000 Euro gerechnet.
Gemeinsam mit der Gemeinde Veitshöchheim wird im Rahmen der Gesamtmaßnahme die Ortsdurchfahrt von Gadheim ausgebaut. Parallel hierzu gestaltet die Gemeinde Veitshöchheim den Dorfplatz um. Zur weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit werden am nördlichen und südlichen Ortseingangsbereich von Gadheim jeweils Fahrbahnteiler errichtet.
Baukosten
Laut neuester PM des Staatlichen Bauamtes investiert der Landkreis für die Erneuerung der Kreisstraßen mit Unterstützung durch Fördergelder des Freistaates Bayern rund vier Millionen Euro.
Wie hier auf Veitshöchheim News am 13. März 2020 berichtet, betrugen die Gesamtbaukosten vor einem Jahr laut Kostenberechnung des Staatlichen Bauamtes 5,07 Mio. Euro, von denen 4,11 Mio. Euro auf den Landkreis Würzburg und 961.000 Euro auf die Gemeinde Veitshöchheim entfielen. Diese mindern sich noch um die staatliche Förderung, deren Höhe damals noch nicht feststand. Offen ist noch die Frage, ob und in welcher Höhe eine Kostenmehrung durch die Verschiebung des Baubeginns um ein Jahr eingetreten ist.
Durch die Ausführung der Gesamtmaßnahme unter Vollsperrung der beiden Kreisstraßenabschnitte konnte laut Staatlichem Baumt die Maßnahmendauer auf eine Bauzeit von ca. 9 Monaten optimiert werden.
Bezüglich der auftretenden Verkehrsbehinderungen bitten der Landkreis Würzburg und das Staatliche Bauamt Würzburg um das Verständnis der Anlieger und der Verkehrsteilnehmer sowie um besondere Vorsicht im Baustellenbereich.
Ergänzende Ausführungen
Beim abgesagten Baubeginn vor einem Jahr war die Busumleitung noch so vorgesehen:
Im Vorjahr war geplant, dass die Busse für die Dauer von etwa zwei Monaten noch von Gadheim auf der Kreisstraße WÜ 3 bis zur Abfahrt nach Oberdürrbach mit Einfahrt in das Gewerbegebiet (rote Markierung) verkehren.
Die Busse sollten dann hier am Bildstock vorbei in die Schleehofstraße des Gewerbegebietes in Höhe der Kfz-Werkstatt Raum GmbH einfahren, genauso in der umgekehrten Fahrtrichtung.
Nach zwei Monaten wären die Busse dann auf der eigentlichen Trasse für den ÖPNV-Busverkehr Güntersleben - Veitshöchheim über weitgehend unbefestigte Feldwege verkehrt, die in den zwei Monaten entsprechend noch hätte befestigt, zum Teil auch asphaltiert und mit sechs Ausweichstellen versehen werden müssen. Es sollte dazu in diesen zwei Monaten zunächst das Teilstück WÜ 3 SÜD zwischen dem Kreisverkehr am Norma-Markt und der Abzweigung nach Oberdürrbach ausgekoffert und das Abbruchmaterial zur Befestigung der landwirtschaftlichen Wege der Umleitungsstrecke eingebaut werden.
Nach den zwei Monaten wäre dann die offizielle BUS-Trasse von Güntersleben kommend auf diesem Feldweg vor der Ortseinfahrt nach Gadheim weiter auf dem Feldweg unterhalb der Gärtnerei des Markushof weiter verlaufen, die Verbindungsstraße vom Sendelbach nach Gadheim überquerend am EU-Mittelpunkt vorbei bis zum Waldgebiet "Gebranntes Hölzlein".
Entlang des Waldrandes "Gebranntes Hölzlein" wäre dann die Bustrasse bis zur Kreisstraße verlaufen und in den bis dahin innerhalb der ersten zwei Monate ausgebauten Bauabschnitt 1 eingemündet.
Ob diese zeitlich zweigeteilte Führung der Busumleitungstrecke aus dem Vorjahr noch aktuell ist, entzieht sich der Kenntnis des Verfassers, denn in der Pressemitteilung des Staatlichen Bauamtes von heute heißt es lediglich: "Die Busumleitung verläuft über das angrenzende, vorhandene landwirtschaftliche Wegenetz."