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Infoveranstaltung der VCC-Jugendleitung: Was tun gegen Cybergrooming? Heike Ott von der Beratungsstelle der Kripo Würzburg klärte im Kuratiesaal über sexuelle Gewalt mittels digitaler Medien auf

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Der 38jährige Christian Schmidt, neuer Jugendleiter beim Veitshöchheimer Carneval-Club und Vater einer Neunjährigen, hatte zu einer Informationsveranstaltung mit der Kriminalhauptmeisterin Heike Ott von der  Beratungsstelle der Kripo Würzburg in den Kuratie-Pfarrsaal eingeladen, um über Cybergrooming, die sexuelle Belästigung von Kindern und Jugendlichen im Chat aufzuklären und wie man sich dagegen am besten schützt.

Unter Einhaltung der Corona-Abstands-Regeln waren nach vorheriger Anmeldung über 50 Teilnehmer der Einladung gefolgt. Wie der Jugendleiter zur Begrüßung sagte, sind besonders auch Gardemädchen gefährdet, wenn sie beispielsweise Fotos von sich auf Sozialmedia-Plattformen veröffentlichen, wenn etwa bei Auftritten der Rock nach oben fliegt. Er verwies zugleich aber auch auf mögliche Gefahren hin, wenn Eltern Fotos von ihrer Tochter beispielsweise von ihrer Einschulung hochladen.

Im Nachgang zur Veranstaltung zog Schmidt ein positives Fazit: Die Kripo-Beraterin  habe den einen oder anderen einen Denkanstoß geben können. Er habe auch schon positive Rückmeldungen erhalten von Eltern, die noch am gleichen Abend mit ihren Kindern gesprochen haben und das sehr gut umsetzen konnten. Das sei für ihn das schönste Lob. Schmidt: "Wir können ja nicht in einer Stunde die Welt verbessern, aber vielleicht einen kleinen Teil dazu beitragen."

Heike Ott, in der Präventionsarbeit der Kripo in der Region Würzburg sehr oft auch in Schulen und Vereinen aufklärend tätig, stufte Cybergrooming als ein sehr wichtiges und anspruchsvolles Thema ein, das Jungen und Mädchen gleichermaßen betreffe.

Von Cybergrooming spricht man, wenn Täter oder Täterinnen als Vorbereitung zu sexuellem Kindesmissbrauch im Internet nach ihren Opfern suchen.

Sie nutzen verschiedene soziale Netzwerke wie beispielsweise Instagram oder Snapchat oder die Chatfunktion von Online-Spielen, um den Kontakt zu Kindern und Jugendlichen herzustellen, mit dem Ziel des Austausches freizügiger Fotos und sexueller Handlungen per Videoclip oder Webcam. Dies sei ein oft langwieriger Prozess. Die Täter würden sich sehr viel Zeit nehmen, um das Interesse der Kinder und Jugendlichen zu erlangen.

Nähere Infos siehe nachstehender Link

Otts Ratschlag an die Kinder und Jugendlichen: "Bei der Aufforderung, intime Fotos zu übersenden, solltet ihr Euch auf keinen Fall unter Druck setzen lassen, sondern den Chat radikal beenden, also den anderen blockieren und das Profil auch dem Provider melden".  Sie empfahl ihnen auch, sich an ihre Eltern zu wenden.

Sie habe beispielsweise von einer Fünftklässlerlin auf dem Land erfahren, dass sie auf ihrem Handy in Snapchat täglich an die 20 Nacktfotos zugeschickt bekäme und sei gefragt worden, wie man dies blockieren könne.

Mit den falschen Privatsphäre- und Sicherheitseinstellungen passiere es leicht, dass Fremde aus der ganzen Welt auf der Freundesliste landen.

Da die meisten Nutzer glauben, dass die verschickten Inhalte gelöscht werden, nachdem sie vom Empfänger angesehen wurden, würden Viele deutlich intimere und anzüglichere Fotos und Videos über Snapchat  versenden als sie es über andere Apps tun würden. Es sei jedoch ein Leichtes, von einem empfangenen Snap einen Screenshot zu machen und die so erstellte Kopie des Bildes oder Videos über Snapchat oder andere Kanäle zu verbreiten.

Im Gegensatz zu anderen Social-Media-Apps könnten Eltern die Aktivitäten ihrer Kinder auf Snapchat nicht kontrollieren, denn es gebe keinen Newsfeed, keine Pinnwand, kein „Aktivitätsprotokoll“ oder ähnliches. Die Privatsphäre-Einstellungen sollten hier überall auf „Meine Freunde“ eingestellt sein.

Ein Ziel von Ott war es auch aufzuklären, wann in diesem Bereich strafbare Handlungen vorliegen. Wie sie sagte, seien  Jugendliche in diesem Bereich extrem abgestumpft und wesentlich abgebrühter in Sachen Pornografie und intimer Detailaufnahmen als die ältere Generation und würden sehr leichtfertig damit umgehen. Nach §176 Absatz 4 Ziff.3 StGB macht sich strafbar, wer Kinder unter 14 Jahre zu sexuellen Handlungen anhält. Bereits die Anforderung von intimen Fotos erfülle den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs.

Kinderpornographisch ist und wird bestraft nach § 184 StGB auch, wer beispielsweise die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesässes eine Kindes im Internet verbreitet.

Es sei deshalb sehr wichtig, so die Polizeibeamtin, mit den Kindern zu sprechen, vorsichtig zu sein mit der Verbreitung freizügiger Fotos. Sie könnten sonst leicht Opfer von sexuellen Handlungen oder auch Täter werden, wenn sie solche Fotos anfordern.

Wenn etwa der 15jährige Max von der 13jährigen Lena intime Fotos bekommt, dann hat Max diese auf seinem Handy und macht sich strafbar durch den Besitz von Kinderpornografie.

So wie bundesweit (siehe nachstehende Grafik) stiegen auch in der Region Würzburg (vorstehende Grafik) die Zahlen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und der Kinderpornografie 2019 sprunghaft an.

 

 

Infoveranstaltung der VCC-Jugendleitung: Was tun gegen Cybergrooming? Heike Ott von der Beratungsstelle der Kripo Würzburg klärte im Kuratiesaal über sexuelle Gewalt mittels digitaler Medien auf

 

An die Eltern appellierte die Kripoberaterin, sich Zeit für ihre Kinder zu nehmen, sie nicht zu verurteilen, sondern ein offenes Ohr und Verständnis zu haben.

Allerdings sei es nicht ganz einfach, in der Pubertätsphase der Kinder Vertrauen aufzubauen, so dass diese sich öffnen. Gut sei es, mit ihnen unter dem Gesichtspunkt der Kontrolle Verträge zu schließen, denn Apps könnten unter 18jährige ohne Zustimmung der Eltern nicht herunterladen.

Auf diesem im Internet von mir unter Jugendschutz net recherierten Schaubild "Sicher chatten!" sind alle Tipps übersichtlich zusammengefasst.

Auf diesem im Internet von mir unter Jugendschutz net recherierten Schaubild "Sicher chatten!" sind alle Tipps übersichtlich zusammengefasst.

siehe nachstehender Link auf pdf.Datei (IID-Ratgeber)

Am Ende empfahl die Beraterin noch zwei, in das Thema weiter einführende Filme  "Das weiße Kaninchen" und "Gefangen im Netz" (siehe nachstehende Links):

Die Doku "Gefangen im Netz" wagt ein aufwendiges Experiment, um zu zeigen, wie schnell Kinder im Internet Opfer von Missbrauch werden können. "Gefangen im Netz" ist ab dem 5. November 2020 in den deutschen Kinos zu sehen.

Christian Schmidt hat technische Schutzmöglichkeiten recheriert und nachstehend zusammengefasst:

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