Hauptausschuss billigte Neubau eines Logistikzentrums mit einem 25 Meter hohen Hochregallager in der Schleehofstraße 1 und 11
Auf dem Grundstück hinter dem Zaun des Grundstücks der Würzburger Instituts für Verkehrswissenschaften GmbH (Foto unten links und rechts die NKM Noell Special Cranes GmbH - Blick von der Robert-Bosch-Straße) errichtet der ortsansässige Automobil-Zulieferer Wegmann Automotive GmbH den Neubau eines Logistikzentrums mit einem 25 Meter hohen Hochregallager in der Schleehofstraße 1 und 11 ( die Schleehofstraße ist hinten, wo die Fahrzeuge zu sehen sind).
Das Bauvorhaben fand in der letzten Hauptausschuss-Sitzung die Zustimmung des Gremiums, bei einer Gegenstimme.
Bereits im Dezember 2017 war dem Gemeinderat das Bauvorhaben, mit einer entsprechenden
Visualisierung vorgestellt worden (siehe nachstehender Link), da für die Errichtung des geplanten Hochregallagers mit einer Höhe von 25 m zunächst die Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Ost, Teil 2 erforderlich war. Der Gemeinderat hat der entsprechenden Bebauungsplan-Änderung, die Grundlage für eine Verwirklichung der Planung war, damals zugestimmt, der nunmehr geänderte Bebauungsplan ist im Jahr 2018 rechtskräftig geworden. Mit der Änderung des Bebauungsplanes wurde in einem Teilbereich des Gewerbegebiets Ost eine maximale Bauhöhe von 25 m ermöglicht.
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich nach den Feststellungen von Bürgermeister Jürgen Götz um einen Sonderbau gemäß BayBO, so dass der Bauantrag nicht im Freistellungsverfahren behandelt werden kann.
Als wesentlichste Änderung gegenüber der 2017 im Gemeinderat vorgestellten Visualisierung zum Bau eines möglichen Hochregallagers nannte der Bürgermeist die Stellung des Gebäudes. Ursprünglich war der höchste Gebäudeteil zum Osten des Grundstückes hin vorgesehen. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit des Hochregallagers, das nun entstehen soll, wurde der Gebäudekörper um 180 ° gedreht, so dass nun der höchste Teil des Gebäudes im westlichen Bereich im direkten Anschluss an das Gebäude der WIVW entstehen wird.
Die Antragsteller haben sich laut Götz in einem gemeinsamen Gespräch mit den unmittelbar von dieser Gebäudehöhe betroffenen Nachbarn bereit erklärt, entsprechende Maßnahmen zur Begrünung der Fassade bzw. auch Eingrünung des Grundstückes zu ergreifen, damit der Anblick für die Nachbarn etwas gefälliger ist, als bei einem Blick auf ein reines Beton-Bauwerk.