Ausbau der Kreisstraße WÜ 3 zwischen Gadheim und Veitshöchheim: Totalsperrung von März bis Dezember 2020 stößt auf Widerstand - Gemeinde Veitshöchheim beteiligt sich mit 470.000 Euro
Die Kreisstraße WÜ 3, die Hauptverbindung der Günterslebener Richtung Würzburg, wird laut Mitteilung der Gemeinde Güntersleben in ihrer Dorfzeitung vom Oktober 2019 voraussichtlich von März bis Dezember 2020 zwischen Gadheim und Veitshöchheim komplett gesperrt.
Grund sind, so heißt es, der Bau eines Kreiseverkehrs an der Abzweigung nach Oberdürrbach mit Anschluss an das Gewerbegebiet Veitshöchheim und die Erneuerung der Straßenoberfläche von Gadheim bis Veitshöchheim.
Ausschließlich für den ÖPNV-Busverkehr soll es auf einer provisorischen Trasse eine Umleitung um Gadheim herum geben. Die übrigen Verkehrsteilnehmer von und nach Güntersleben werden laut Mitteilung der Gemeinde über Rimpar fahren müssen.
Weiter heißt es: "So sieht der momentane Stand bei den Überlegungen der zuständigen Verkehrsbehörden aus. Ob weitere Gespräche noch eine andere Lösung bringen, bleibt abzuwarten."
Christian Storath aus Güntersleben fragt: "Warum soll diese Bus-Trasse nicht auch für den PKW - Verkehr befahrbar sein? Bei dem Bau des Kreisverkehrs in Rimpar oder der Ampelkreuzungen in Veitshöchheim war dies auch möglich!"
Zur Begründung führt er aus, dass die Umleitung über Rimpar unzumutbar sei, da beispielsweise Arbeitnehmer in Veitshöchheim somit über Rimpar UND Würzburg fahren müssten.
Auch die andere Ausweichmöglichkeit über Thüngersheim könne nicht gewollt sein, da diese Strecke für einen stark frequentierten Verkehr nicht geeignet ist. Dies würde auch zu einer starken Befahrung der Thüngersheimer Straße in Güntersleben führen, und diese sei teilweise eine Tempo 30 Zone UND ein Teil des Schulweges vieler Grundschulkinder.
Aber auf diese "Umfahrung" würde es hinauslaufen, da viele ortsansässige bzw. "Einheimische" - auch aus den Nachbarorten - diesen Weg wählen würden.
Storath: "Also bitte liebe Straßenverkehrsbehörde, sorgt für eine angemessene Lösung für alle, indem die Trasse auch für Pkws befahrbar gemacht wird. Den Lkw Verkehr könnte man ja trotzdem über die geplante Umleitung (Rimpar) führen."
Link auf Online-Petition an Landrat Eberhard Nuß, die Storath dazu am 13.10.2019 geschaltet hat.
Vollsperrung ist berechtigt, lautet dazu in der Debatte zur Petition das Contra von Peer Hennig.
Er spricht von einer Fehlinformation der Günterslebener Bürger. Keine Vollsperrung der WÜ3, so führt er aus, wäre für den Verkehr und der Bauarbeiter nicht zumutbar.
Es handele sich nicht nur um einen neuen Kreisel und ein bisschen neue Straßen Decke von Gadheim nach Veitshöchheim.
Der gesamte Ortskern von Gadheim werde saniert, umstrukturiert, Gehsteige, Bus-Haltestelle verändert, Ampel versetzt, Straßenbeleuchtung erneuert, der Straßen Verlauf geändert, jeweils an den Orts-Eingängen Fahrbahn-Teiler und noch mehr kommen. Es bleibe also fast nichts so wie es ist. Somit sei eine Vollsperrung unumgänglich.
Als weiteres Contra-Argument wird genannt:
"Die provisorische Trasse für die Busse ist ein einspuriger ungeteerter Feldweg. Wie sollen da 6.500 Autos durchfahren, die jetzt noch durch Gadheim fahren?"
Hier noch zur INFO
die vom Landkreis Würzburg auf seiner Homepage veröffentlichte Vorlage für die Sitzung seines Umwelt- und Bauausschusses am 3. Juni 2019:
Sachverhalt:
Der Bauausschuss hat am 16.11.2018 die Umsetzung der Maßnahmen „Oberbauverstärkung mit Verbreiterung zwischen Gadheim und Veitshöchheim mit Umbau der Kreuzung Wü3 / Wü 21 zum Kreisverkehr“ sowie den „Ausbau der OD Gadheim“ beschlossen.
Die Kreisstraße Wü 3 weist laut Straßenverkehrszählung aus dem Jahr 2015 eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke von 3118 Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von 324 Kfz/24 h auf. Die DTV-Mittelwerte für die Kreisstraßen des Landkreises Würzburg liegen bei 1650 KfZ/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von 96 Kfz/24 h.
Der vorhandene Straßenoberbau der Wü 3 zwischen dem Kreisverkehr „Am Geisberg“ in Veitshöchheim und dem nördlichen Ortseingang Gadheim befindet sich aufgrund der hohen Belastungen in unzureichendem Zustand. Der Oberbau wird entsprechend den tatsächlichen Verkehrsbelastungen angepasst und im Vollausbau verstärkt.
Im Zuge der Maßnahme wird der Einmündungsbereich der Kreisstraße Wü 3 / Wü 21 zu einem Kreisverkehrsplatz umgebaut. Die Gemeinde Veitshöchheim schließt an diesen ein neues Gewerbegebiet an und ist entsprechend dem Verhältnis der Fahrbahnbreiten an den Kosten des Kreuzungsumbaus beteiligt.
Im Bereich der Ortsdurchfahrt Gadheim wird die Wü 3 ausgebaut. Aufgrund des unzureichenden Zustandes sowie des nicht frostsicheren Oberbaus wird eine grundhafte Erneuerung der Verkehrsanlagen erforderlich. Hierbei werden sowohl die Fahrbahn mit Rinne als auch die Gehwege mit Bord (Kostenträger: Gemeinde Veitshöchheim) erneuert. Hinsichtlich der Wasserleitung und Kanalisation sind nur punktuelle Sanierungen (Kostenträger: Gemeinde Veitshöchheim) vorgesehen.
Der Vorentwurf der Maßnahme ist nahezu abgeschlossen. Ziel ist, die Antragsunterlagen für die Förderung im September dieses Jahres einzureichen, die Umsetzung ist im Jahr 2020 vorgesehen.
Aufgrund der Kostenberechnung belaufen sich die Baukosten für die freie Strecke inklusive des Umbaus des Einmündungsbereiches auf ca. 2,90 Mio. € (davon 0,25 Mio. € Gemeinde), die Kosten für den Ausbau der Ortsdurchfahrt werden auf ca. 0,95 Mio. € (davon 0,22 Mio. € Gemeinde) geschätzt.
Die Kosten für die Umverlegung der Fernwasserleitung im Bereich des Kreisverkehrsplatzes sind hierbei noch nicht berücksichtigt.
Die Durchführung und Kostentragung der Maßnahme ist in einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde Veitshöchheim und dem Landkreis Würzburg zu regeln.
Einstimmiger Beschluss ohne Debatte:
Der Umwelt- und Bauausschuss nimmt dem Sachvortrag des Staatlichen Bauamtes Würzburg zustimmend zur Kenntnis.
Das Staatliche Bauamt Würzburg wird beauftragt, die Ausschreibungsunterlagen zu erstellen und das Vergabeverfahren durchzuführen.
Der Landrat wird ermächtigt, den Auftrag an das wirtschaftlichste Angebot zu vergeben.
Der Landrat wird ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung mit der Gemeinde Veitshöchheim abzuschließen.