Gemeinde lehnt weiter Bebauung des evangelischen Pfarrgrundstücks mit drei Doppelhäusern aus Gründen des Immissionsschutzes ab - Landratsamt drohte mit Ersetzen des Einvernehmens
In der Sitzung am 7. März 2017 hatte der Hauptausschuss der Gemeinde Veitshöchheim zur Bauanfrage eines Interessenten für den Neubau von drei Doppelhäusern mit zehn Wohneinheiten, Günterslebener Straße 7, Hofweg 22 (siehe Lageplan) einstimmig das gemeindliche Einvernehmen mit folgender Begründung versagt:
"Die Massierung der für die zehn Wohneinheiten vorgesehenen 16 Stellplätze an der Nordostseite des 2.700 Quadratmeter großen Grundstückes und die überbauten Flächen führen unter Berücksichtigung der Umgebungsbebauung zu einer Verletzung des Gebotes der Rücksichtnahme."
Siehe dazu nachstehenden Link auf den Bericht auf Veitshöchheim News
Gegenteilige Aufassung des Landratsamtes
Zwei Monate später stand nun am gestrigen Dienstag die Bauanfrage erneut auf der Tagesordnung des Hauptausschusses. Ursache war laut Bürgermeister Jürgen Götz die Feststellung des Landratsamtes Würzburg (LRA) als Bauaufsichtsbehörde, dass sich das von der Gemeinde abgelehnte Vorhaben nach Auffassung des LRA gleichwohl nach Art und Maß der baulichen Nutzung der Bauweise und der überbauten Grundstücksfläche in die nähere Umgebung einfügt. Das LRA habe angekündigt, ggf. das Einvernehmen der Gemeinde zu ersetzen, wenn sie bei ihrer Entscheidung bleibe.
Knackpunkt: Gemeinde sieht Parkplatz mit 16 Stellplätzen immissionschutzrechtlich als problematisch an
Der Bürgermeister führte aus, dass die ursprüngliche, dem Beschluss zugrundeliegende Fragestellung in der Bauanfrage lautete: "Wird der geplanten Nutzung und der Errichtung von drei Doppelhäusern zugestimmt?". Diese Fragestellung habe der Bauwerber nun nach dem Beschluss gegenüber dem Landratsamt abgeändert in: "Wird Art und Maß der baulichen Nutzung durch den Neubau von drei Doppelhäusern zugestimmt?"
Auf Nachfrage von Stefan Oppmann vertrat Bauverwaltungsreferent Gerhard Reichert die Meinung, dass durch diese geänderte Fragestellung die Stellplätze nicht mehr Gegenstand der Bauanfrage seien und deshalb auch nicht Gegenstand der Entscheidung des LRA über das Einfügen.
Der Bürgermeister monierte, dass die vom LRA zur Beurteilung des Einfügens herangezogene Umgebungsbebauung keines der fünf vom LRA aufgezählten Grundstücke einen so großen Parkplatz aufweise, wie das der Bauanfrage. Diese fünf Grundstücke würden zusammen nur neun Wohneinheiten ergeben, dagegen habe das zu beurteilende Vorhaben jetzt schon zehn Wohneinheiten. Auch seien Parkflächen in diesem Umfang auf keinem anderen Grundstück vorhanden.
Zweiter Bürgermeister Winfried Knötgen sah zwar auch die Massierung der Stellplätze an der nördlichen Grundstücksgrenze am Hofweg als problematisch an, schloss sich aber der Meinung des LRA an, dass im Verhältnis der großen Grundstücksfläche von 2.700 Quadratmeter zur überbauten Fläche und zum umbauten Raum sich die drei Doppelhäuser schon in die Umgebungsbebauung einfügen würden.
Der Bürgermeister gestand ein, dass man vor einem Dilemma stehe. Aber es nütze weder dem Bauwerber noch dem Verkäufer etwas, wenn man jetzt dem Vorbescheid zustimme und dann ein Bauantrag komme, der wegen der Stellplatzmassierung aus immissionsschutzrechtlichen Gründen abgelehnt werden müsse.
Das Vorgehen des Bauwerbers, so CSU-Fraktionssprecher Marc Zenner, mute schon etwas seltsam an, wenn er jetzt mit der geänderten Fragestellung auf Biegen und Brechen versuche, einen Vorbescheid zu erlangen, denn es habe sich an der ursprünglichen Situation mit der Massierung von 16 Stellplätzen nichts geändert. Er sprach sich deshalb dagegen aus, die Sache neu zu bewerten. Zenner: "Wenn das LRA der Meinung ist, das Einvernehmen ersetzen zu wollen, dann sollen sie es tun. Wir stimmen jedenfalls nicht zu." Ggf. müsse man die Begründung anschauen und überlegen, gegen das Ersetzen des Einvernehmens vorzugehen.
Das Gremium beschloss schließlich bei der Gegenstimme von Winfried Knötgen, am Beschluss vom 7.3. festzuhalten, denn auch unter Berücksichtigung von Art und Maß der baulichen Nutzung seien die für zehn Wohneinheiten notwendigen 16 Stellplätze immisionsschutzrechtlich problematisch und im Widerspruch zum Gebot der Rücksichtnahme.