Neues vom Mainsteg: Gemeinderat beschloss fiktive Höhe + Erörterungstermin anberaumt
Gegenstand der gestrigen Gemeinderatssitzung war in Sachen Mainsteg die Ermittlung der lichten Bauwerkshöhe für die Fiktivverweisung (für den Laien völlig unverständlich).
Dieses "Höhenverlangen" spielt bei Kostenaufteilung, Vorteilsausgleich und Ablöseberechnung eine wesentliche Rolle. Deshalb muss einvernehmlich geregelt werden, wer welche Forderungen an das Bauwerk stellt.
Nach der Planung des Wasserstraßenneubaumtes Aschaffenburg (WNA) wird der Mainsteg in einer gemittelten lichten Höhe von 6,40 Meter über der Fahrrine ausgeführt.
Das WNA legte bislang als Höhenverlangen der Gemeinden die nach Auffassung des WNA erforderliche Mindesthöhe von 5,91 Meter zugrunde.
Dies sollte laut Gemeinderatsbeschluss Nr. 11 vom 15.03.2016 von einem Fachmann überprüft werden. Die Gemeinden Margetshöchheim und Veitshöchheim haben dazu den Gutachter Dipl.‐Ing. (FH) Marco Neu beauftragt. Dieser kam nun zum Ergebnis, dass die beiden Gemeinden für ihr Höhenverlangen eine mittlere Höhe 5,08 Meter zugrunde legen können.
Darüber fand dann am 19.01.2017 beim Wasserstaßenneubauamt in Aschaffenburg eine Besprechung statt. Dabei stimmte das WNA der von Marco Neu vom IB Bauwerksmangement gefundenen Möglichkeit zu, eine rein am Bestand orientierte lichte Höhe zu ermitteln. Diese beträgt 5,08 m.
Der Gemeinderat Veitshöchheim akzeptierte nun in seiner gestrigen Sitzung wie zuvor schon der Margetshöchheimer Gemeinderat einstimmig, dass als Höhenverlangen der Gemeinden 5,08 Meter in der Kostenteilungs- und Ablösungsberechnung zugrundegelegt werden.
Das bedeutet, dass sich der Anteil der beiden Maintalgemeinden an den Baukosten verringert. Durch die fiktiv niedrigere Steghöhe reduziert sich fiktiv auch die Länge der Rampe.
Die Gesamtkosten für die Gemeinde am Bauwerk gliedern sich in:
- Kostenteilungsberechnung
- Ablöseberechung
- Teilung des Ablösebetrages
Wie kompliziert und komplex die Materie ist, wird aus dieser vom WNA veröffentlichten vorläufigen Kostenteilungs-und Ablösungsberechnung (pdf.Datei) vom 24.06.2010 ersichtlich. Diese wurde vom WNA damals erstellt, um den Gemeinderäten diese Problematik verständlich näher zubringen. Die Beträge wurden lt. WNA aufgrund des damaligen Planungsstandes zwar mit großer Sorgfalt ermittelt, geben jedoch nicht den endgültigen Betrag wieder. Diese Berechnung muss nun entsprechend den tatsächlichen Baukosten und der nun geltenden Höhenverlangen aktualisiert werden.
Bei der Bürgerversammlung im November ging Bürgermeister Jürgen Götz davon aus, dass bei Gesamtkosten von 4,9 Mio. Euro der Anteil der Gemeinde 600.000 Euro beträgt (abhängig von der Zuschusshöhe).
Als Bauzeit gab er 2/2018 bis 5/2019 an.
Der alte Steg soll 4/2019 - 7/2109 abgebrochen werden.
Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Standort Würzburg gab am 10. Februar 2017 zum Planfeststellungsverfahren "Ersatzneubau Ludwig-Volk-Steg (Main-km 244,4)" bekannt, dass die Stellungnahmen und Einwendungen, die im Planfeststellungsverfahren zu diesem Vorhaben eingegangen sind,
am Mittwoch, den 22. März 2017, ab 09:30 Uhr
im Pfarrheim von Margetshöchheim (Hinter der Kirche) Mainstraße 17 mit den Absendern erörtert werden.
Die Erörterung ist nichtöffentlich.