Zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit beschließt der Gemeinderat die Kosten- und Leistungsrechnung für weitere Bereiche
Im Haushaltsjahr 2012 führte die Gemeinde Veitshöchheim als erste im Landkreis freiwillig das in der Wirtschaft bewährte System der doppelten Buchführung ein.
Dies bedeutete eine Zäsur für die gemeindliche Finanzpolitik. Veitshöchheim sagte damit der Kameralistik ade, die rein zahlungsorientiert davon ausgeht, dass Einnahmen ausreichen, um die Ausgaben zu decken. In der Doppik dagegen werden nicht nur die Geldflüsse wie in der Kameralistik, sondern in der Bilanz auch der Ressourcenverbrauch durch die Darstellung und Veränderung des Vermögens sowie der Schulden abgebildet. Es müssen in der Ergebnisrechnung von Aufwand und Ertrag wie in der Wirtschaft die Abschreibungen und Pensionsrückstellungen erwirtschaftet werden.
Nach § 14 der seit 2012 für die Gemeinde Veitshöchheim geltenden Kommunalen Haushaltsverordnung für die Doppik ist eine Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) für alle Verwaltungsbereiche zur Unterstützung und für die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit bei der Aufgabenerfüllung zu führen. Die Regelung richtet sich nach den örtlichen Bedürfnissen.
Die KLR wird bereits seit 2008 für den gemeindlichen Bauhof sowie seit dem letzten Jahr für EDV, Personalwesen und Kämmerei praktiziert.
Der Gemeinderat stimmte nun in der gestrigen Sitzung für den Haushalt 2016 der Einführung der KLR für folgende weitere Produkte zu:
- Liegenschaften
- Liegenschaften unbebaut
- Rathaus
- Schulbereich
- Obdachlosencontainer
- BayKiBiG-Bereich
- Ganztagesbetreuung
- Heizzentrale Dreifachturnhalle
- Friedhof
- Mainfrankensäle
Das Gremium beauftragte gleichzeitig die Verwaltung, zur Ausgestaltung der KLR bei diesen Produkten, eine Dienstanweisung zur Regelung der Details zu erlassen.