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Wahlplakate - nicht alles ist erlaubt

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

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Die heiße Phase des Wahlkampfs hat begonnen. Das ist auch an diesem bunten Plakatwald in Veitshöchheim zu sehen. Seit mehr als einer Woche machen sich die Wahlkampfteams von CSU, SPD, FW, FDP, Die Linke, Piraten und Bayernpartei ans Werk, alle verfügbaren Laternen- und Straßenlampenpfosten und sogar Verkehrszeichen mit ihren Plakaten zu versehen.

 

Genaue Regeln über die Wahl-Werbung auf öffentlichen Straßen enthält die Bekanntmachung des Bayerischen Innenministeriums vom 13. Februar 2013 - Link auf Veröffentlichung.

 

Wesentliche Aussagen:

  • Die Sicherheit des Verkehrs muss gewahrt, seine Leichtigkeit darf allenfalls im Fußgängerbereich beeinträchtigt werden. Deshalb sind Plakatständer außerhalb des Verkehrsraums für den Fahrverkehr aufzustellen. Sie dürfen Fußgänger nicht übermäßig behindern.
  • Es ist verboten, Symbole, Wahlparolen, Plakate u. Ä. an der Vorder- oder Rückseite von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen oder an Lichtzeichenanlagen anzubringen, aufzuspritzen oder aufzutragen.
  • Vom Aufkleben von Wahlplakaten, Anbringen von Aufklebern an Straßenbestandteilen wie z. B. Brücken, Pfeilern, Stützmauern u. Ä. ist aus denselben Erwägungen abzusehen.

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