Vorberatung des Gemeindehaushalts 2015 - Gemeindliche Verkehrsüberwachung
Gemeinderatsbeschluss vom 2.12.2014:
Die Fraktion zieht aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung den Antrag auf Personal-erhöhung von 15 Stunden wöchentlich zur Überwachung der Einhaltung der gemeindli-chen Satzungen und Verordnungen zurück.
Dem Antrag auf Anhebung des Verkehrsüberwachungsdienstes für den ruhenden Verkehrs um 15 Stunden wird zugestimmt. Gleichzeitig werden die Bediensteten des VÜD ersucht, künftig genau entsprechend den Vorschriften der StVO zu verfahren:
Gemäß § 12 Abs. 2 StVO parkt, wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält.
Nach den VwV`s § 12 StVO liegt Parken in folgenden Fällen vor :
- Be- oder Entladen von mehr als drei Minuten
- Ein- und Aussteigenlassen von mehr als drei Minuten
- Warten im Fahrzeug länger als drei Minuten
- Verlassen des Fahrzeuges, wenn der Fahrer z.B. in ein Haus geht.
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