Freistaat lenkt ein: Fotografieren im Veitshöchheimer Hofgarten ist für gemeinnützige Vereine nun ohne Genehmigung oder Anzeige erlaubt
Von Erfolg gekrönt war mein Bemühen, das Fotografieren im Veitshöchheimer Hofgarten zu erleichtern. Zumindest gemeinnützige Vereine brauchen nach einer Neuregelung durch das Bayerische Finanzministerium keine Fotogenehmigung mehr.
Vorgangsbeschreibung:
Ausgangspunkt war Ende Mai 2012 ein Vorfall, in dem der Spielmannszug der Laufer Schulen Probleme bekam, ein Erinnerungsfoto vor dem Schloss zu schießen.
Es musste erst ein bürokratisches Hindernis bewältigt werden. Es lag beim Eintreffen der Gruppe nämlich keine offizielle Genehmigung zum Foto-Schießen auf der Schlosstreppe seitens der Schlossverwaltung vor. Mit Unterstützung durch den amtierenden Bürgermeister Oswald Bamberger konnte telefonisch die Foto-Erlaubnis eingeholt werden (siehe Link auf meinen Bericht auf Veitshöchheim News vom 30.5.2012 und Link auf Mainpostbericht vom 1.6.2012)
Eine solch bürokratische Handhabung seitens der Schlösserverwaltung veranlasste mich, die hiesigen Landtags-Abgeordneten für das Thema "Genehmigungspflicht für das Fotografieren im Hofgarten" zu sensibilisieren und sie zu bitten, sich bei der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen in München für weniger Bürokratie einzusetzen.
Dementsprechend wandten sich die Abgerodneten Manfred Ländner, Oliver Jörg und Volkmar Halbleib an Schlösserverwaltungs-Präsident Bernd Schreiber.
So hatte Halbleib an diesen am 6. Juli 2012 per E-Mail geschrieben, dass nach seiner Auffassung Fotos von Besuchergruppen, Vereinen, Familien etc. ohne Genehmigung möglich sein müssen. Die Verärgerung wie im Fall des Laufer Spielmannszuges sollte in Zukunft vermieden werden.
In einer sechsseitigen Stellungnahme Ende September 2012 rechtfertigte Schreiber die Handhabung seiner Schlösserverwaltungen, denn von außen sei nicht erkennbar, zu welchem Zweck ein Foto diene. Die Rechtslage sei so komplex, dass man sie nicht auf den Kastellan herunter delegieren könne. Die praktizierte Regelung hielt Schreiber nicht nur für gerechtfertigt, sondern sogar für geboten und deshalb sei auch kein Grund gegeben, die Anlagenvorschriften zu verändern.
Aufgrund des bürokratischen Aufwandes bei jedem Foto erst nachzufragen, ob eine Erlaubnis notwendig sei, war für mich höchst unbefriedigend. Dies sah auch MdL Manfred Ländner so und deshalb wandte er sich erneut an den Schlösserverwaltungspräsidenten.
In dessen Antwortschreiben an MdL Ländner vom 30. Oktober 2012 führte er aus, dass eine vorherige Fotogenehmigung durchaus Sinn mache, da die meisten Vereine ihre im Hofgarten gemachten Fotos auf ihrer Internetseite oder auf Flyer veröffentlichen möchten. Bei der Einstufung, ob eine Fotoanfrage kostenpflichtig oder kostenfrei sei, könne keine Unterscheidung nach der Art des Antragstellers gemacht werden. Von Vereinen würden jedoch deutlich niedrigere Entgelte verlangt.
Nachdem offensichtlich keine bessere und befriedigendere Antwort von der SV zu bekommen war, blieb nur noch als Hoffnung die Einschaltung des für die SV zuständigen Finanzministeriums. Infolge dessen nahm MdL Ländner direkte Verbindung mit Finanzminister Markus Söder auf.
Dessen Staatssekretär Franz Josef Pschierer teilte dann erfreulicherweise dem Abgeordneten mit Schreiben vom 7. Februar 2013 mit: "Das Fotografieren für Zwecke von gemeinnützigen Vereinen ist fortan nicht genehmigungspflichtig und muß auch nicht vorher der Schlösserverwaltung angezeigt werden . Eine vorherige Fotogenehmigung für Zwecke von gemeinnützigen Vereinen oder die Ankündigung von fotografischen Aufnahmen ist damit bei gemeinnützigen Vereinen nicht mehr notwendig."
Nur dank des Einsatzes der hiesigen Abgeordneten, insbesondere von Manfred Ländner, konnte diese Regelung erreicht werden.
Hinweis: Veröffentlichung war bereits im Februar als Entwurf im Blog eingestellt - versehentich unterblieb jedoch die Freischaltung, was ich erst jetzt feststellte.