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Eigenheimerverband rebelliert gegen Straßenausbaubeiträge - Gemeinde Veitshöchheim bezieht Stellung

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

  ausbauwolfstalstraße02AnpassungAnlieger

Starken Tobak fährt der Bayerische Eigenheimerverband in der Juliausgabe seiner Zeitschrift "Siedlung und Eigenheim" gegen die bayerischen Gemeinden auf. Sein Präsident Heinrich Rösl wirft ihnen im Editorial "kalte Enteignung", "Willkür und Rücksichtslosigkeit" und  eine "gigantische Steuer- und Abgabenverschwendung" vor und fordert, sich gegen die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen mit allen Mitteln zu wehren.

 (Link auf Veröffentlichung des Eigenheimerverbandes - pdf.Datei).

 

Der Verbandspräsident macht den bayerischen Gemeinden den Vorwurf, statt Straßen kostengünstig zu unterhalten, was keine Beitragspflicht auslöst, würden unnötige und teure Erneuerungen bis hin zu Luxussanierungen durchgeführt. Durch die Umlage der Kosten auf die Anlieger bestehe keinerlei Anreiz zur Wirtschaftlichkeit, sie führe im Gegenteil zu einer gigantischen Steuer- und Abgabenverschwendung.


In Veitshöchheim hat der Eigenheimerbund  784 Mitglieder. Er führt pro Mitglied 16,20 Euro an den Landesverband in München ab.

 

Contra der Gemeinde Veitshöchheim

Aus der Sicht der Gemeinde Veitshöcheim, die in den Jahren 2005 bis 2013 die Anlieger bei  vier größeren Straßenbaumaßnahmen an den Kosten beteiligte (siehe Tabelle weiter unten), wird der Vorwurf der Willkür und Rücksichtslosigkeit strikt zurück gewiesen. Rösl machte geltend, die Beitragserhebung fur die Erneuerung und Verbesserung von Straßen sei ein Verstoß u.a. gegen die Artikel 3 und 14 des Grundgesetzes, da Straßen nicht nur von Anliegern, sondern auch von der Allgemeinheit genutzt werden.

Kämmerer Erich Müller: "Unsere Straßenausbaubeitragssatzung, die der bayerischen Mustersatzung entspricht, berücksichtigt gleichwohl diesen Umstand. So werden Anlieger unterschiedlich belastet, je nach dem welche Bedeutung eine Straße hat, wie die nachstehende Tabelle zeigt:

Kostentragung laut Straßenausbaubeitragssatzung Gemeinde Veitshöchheim (Link)
Einstufung Fahrbahn Gehwege/Beleuchtung etc.
  Gemeinde Anlieger Gemeinde Anlieger
Haupterschließungsstraße 50 % 50 % 35 % 65 %
Anliegerstraße 20 % 80 % 20 % 80%
Hauptverkehrsstraßen 70 % 30 % 45 % 55 %

verkehrsberuhigte Bereiche

je nach Einstufung

Mischflächen

20 % / 45 %

Mischflächen

80% / 55 %

übrige Flächen

20 % / 35 %

übrige Flächen

80 % / 65 %

 

 

Aus dem gleichen Grund trifft auch Rösls Vorwurf nicht zu, durch die Umwälzung der Kosten auf die Anlieger  bestehe keinerlei Anreiz zur Wirtschaftlichkeit, denn bei den vier bisherigen Maßnahmen hatte die Gemeinde rund 50 Prozent der Kosten zu tragen. Die Gemeinde Veitshöchheim führte bisher keine  unnötige und teure Erneuerungen durch und vernachlässigte auch nicht ihre Unterhaltspflicht. Alle Straßen waren zum Teil schon weit über 40 Jahr seit ihrer erstmaligen Herstellung in Betrieb. Es wurden auch immer schon bei der Ausarbeitung des Entwurfs die Anlieger  immer eingebunden und nicht gegen ihren Willen Ausbauart und  Umfang festgelegt. So wurde beispielsweise im Setzweg auf eine teuere Gehwegpflasterung verzichtet.

Auch die Straßen in den Baugebieten Schenkenfeld, Birkental und östlich der Bahn  haben eine Lebensdauer von teilweise schon weit über 40 Jahren. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geht von einer  Lebensdauer bei einer Straße von 20 bis 25 Jahren aus.

Die Gemeinde prüft nach Auskunft des Tiefbauamtes auch immer, ob wie beispielsweise in der Straße "Steige" geschehen, es zur Straßenerhaltung möglich ist, den Asphalt-Belag komplett abzuschleifen und neu aufzubringen.

In den vier in der Tabelle aufgeführten Straßen war eine solche Handhabung jedoch nicht möglich. Es war so in der Wolfstal- und in der Heidenfelderstraße nach 48 Jahren dringend ein neuer frostsicherer Aufbau nötig, der nach den heutigen Vorschriften von oben nach unten aus vier Zentimeter Asphalt, darunter 14 Zentimeter Asphalt-Tragschicht, 37 Zentimeter Schotter-Tragschicht, einem Flies und zuunterst 20 Zentimeter Grobschotter besteht.

 

Auch aus rechtlicher Sicht kann von Willlkür vor dem Hintergrund des Art. 62 Bayerische Gemeindeordnung keine Rede sein. Nach dessen Absatz 2 haben die Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmen aus besonderen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen zu beschaffen. Diese speziellen Dekcungsmittel haben Vorragen vor den allgemeinen Deckungsmitteln wie Steuern. Die Erhebung von Straßenausbeibeiträgen liegt demnach nach bayerischen Recht nicht im Ermessen der Gemeinden. So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass ein Bürgerbegehren auf Aufhebung der Straßenausbeitragssatzung unzulässig ist (BayVGH v. 10.3.199, Az 4 B 98.1349).

 

In Veitshöchheim durchgeführte Maßnahmen, bei denen Straßenausbaubeiträge erhoben wurden: 

  Straße Jahr Ausbaukosten Anliegerbeiträge Einstufung

Ausbau Heidenfelder Straße Baubeginn 1

Heidenfelderstraße

270 m

 

2013

 

418.000 €

 

 

226.000 €

 

 

 

6,52 €/m² anrechenbarer Fläche

 

 

Haupt-erschließungs-

straße

ausbauwolfstalstra-e01baggerarbeiten1.jpg

Wolfstalstraße

410 m

2011

500.000 €

 

270.000 €

6,68 €/m²  

 

Haupt-erschließungs-

straße

setzwegausbau003.JPG

Setzweg

370 m

 2008   220.000 €
  92.000 €
  3,54 €/m²
 

 

Haupt-erschließungs-

straße

wuerzburger-Stra-e.jpg

Würzburger Straße

740 m

  2005   675.000 €
  390.000 €
  3,50 €/m²
 

Haupt-erschließungs-

straße

 

 

 

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