DB plant 2016 entlang der Bahnlinie in Veitshöchheim Lärmschutzwände mit einer Länge von 1.520 Meter zu errichten
Links: Bereits existierende Lärmschutzwand in der Echterstraße in Höhe des Altenheims - Rechts: In der Friedhofstraße donnern die Züge am Dachgeschoss der Häuser vorbei
Bericht über Informationsveranstaltung der DB vom 25. November 2013
Nach der Bürgerinformationsveranstaltung am 21. Juli 2010 in den Mainfrankensälen waren nun nach Abschluss der Planungen zum Bau der Lärmschutzwände 70 interessierte Bürger ins Haus der Begegnung gekommen. Die Diplomingenieure Alexander Pawlik und Nengoue Detchoua von der DB ProjektBau GmbH München informierten über das Lärmsanierungsprogramm und die Möglichkeiten einer Umsetzung aktiver und passiver Lärmsanierungsmaßnahmen.
Die DB-Vertreter erläuterten nochmals ausfürhlich die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung in Veitshöchheim.
Sie führten aus, dass vom Bund nach wie vor Mittel für Lärmsanierungsmaßnahmen an bestehenden Schienenwegen in Höhe von 100 Millionen Euro jährlich bereitgestellt werden. Es sei auch Zielsetzung, diese Mittel abzurufen und die notwendigen Lärmsanierungsprogramme auch tatsächlich zu verwirklichen.
Gerade für den Streckenabschnitt „Veitshöchheim“ habe das Schallschutzgutachten ergeben, dass eine erhebliche Lärmbelastung durch die starke Frequentierung mit einem Schallpegel teilweise über 70 dB(A) vorliegt. Von 487 untersuchten Gebäude sind 385 förderfähig. Die Kosten des Bundes betragen schätzungsweise 3,3 Mio. Euro, davon entfallen 2,5 Millionen auf den Bau 0,8 auf passive Maßnahmen am Gebäude .
Nach der Förderrichtlinie Lärmsanierungsmaßnahmen ist eine Förderung möglich, wenn das Wohngebäude vor dem 1.4.1974 oder der Bebauungsplan, in dessen Geltungsbereich das Wohngebäude errichtet wurde vor dem 1.4.1974 rechtsverbindlich wurde.
Förderfähig sind aktive Maßnahmen (Lärmschutzwände und –wälle), Lärmminderung an Brückenbauwerken und passive Maßnahmen (Lärmschutzfenster/Wandlüfter mit Schalldämmung/Verbesserung an Rollläden und Wänden sowie Dächern).
Die aktiven Maßnahmen werden zu 100% vom Bund finanziert, bei passiven Maßnahmen werden 75% der ausgeführten Maßnahmen finanziert. Die „Lücke“ von 25% sind vom Gebäudeeigentümer zu tragen.
Folien Passive Maßnahmen
Die DB weist darauf hin, dass für passive Maßnahmen die Eigentümer von der DB Projektgruppe schriftlich informiert werden und die DB hierzu kostenfrei ein Gutachten mit Kostenschätzung erstellt und die Maßnahmen mit den Eigentümern abgestimmt werden (wichtig, da 25% der Kosten vom Eigentümer zu zahlen sind).
Folien Ablauf Passiver Schallschutz
Aufgrund dieser Regelung hat der Eigentümer Einfluss auf durchzuführende Maßnahmen. Weitergehende staatliche Förderungen (z.B. KfW-Darlehen) sind dann nicht mehr möglich.
Angaben der DB zur Bauzeit
- Die notwendigen Unterlagen zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens werden noch im Jahre 2013 der Regierung übergeben werden.
- Im Jahre 2014 soll das Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden.
- Der Abschluß dieses Verfahrens sollte bis spätestens Anfang 2015 möglich sein, d.h. das für den Bau erforderliche Baurecht würde dann vorliegen.
- Die Sperrzeit für die Baumaßnahme wurde für 2016 bereits beantragt. Eine schriftliche Bestätigung liegt jedoch bisher nicht vor.
Nachdem es sich bei dem Planfeststellungsverfahren um ein öffentliches Verfahren handelt ist der zeitliche Ablaufplan jedoch stark abhängig welche und wie viele Einwendungen ggf. während des Planfeststellungsverfahrens vorgebracht werden. Unter diesem Gesichtspunkt sind Zeitverschiebungen – ohne Einfluss der DB ProjektBau - nicht vorhersehbar.
Planung von vier Lärmschutzwände (Länge insgesamt 1.520 Meter)
westlich (links) der Gleise
Nr. 1: Am Hofgarten 115 m - Fortführung der in Höhe des Altenheims bestehenden Wand
Nr.2: Herrnstraße/Thüngersheimer Straße 850 m
östlich (rechts) der Gleise
Nr. 3: Vorderer Sendelbach 165 m
Nr. 4: Birkental 350 m
Schönstraße: kein aktiver Lärmschutz wegen der geringen Wirkung - hier nur passer Schallschutz möglich
Diskussion
Lückenschluss Ortszentrum Bilhildisstraße
Werner Götz verweist auf den Streckenabschnitt vom ehemaligen Postgebäude bis zum Anwesen Bahnhofstraße 10. Nach seiner Auffassung sollte auch in diesem Bereich (Länge ca. 70 m) die Errichtung einer Lärmschutzwand in Erwägung gezogen werden, da dadurch eine Lärmminderung in den Bereichen Bilhildisstraße/Bahnhofstraße zu erreichen ist.
Die DB führt hierzu aus, eine bereits erfolgte Überprüfung ergeben hat, dass vor allem das Nutzen/Kostenverhältnis (NKV) nicht vorliegt. Zudem seien, bedingt durch die Höhenlage der Gebäude, für die Anwesen Bahnhofstraße 10/12/19/21 keine Grenzüberschreitung der Lärmwerte gegeben sei und somit kein „Förderanspruch“ bestehe.
Lückenschluss Feuerwehrhaus
Werner Götz sieht weiter eine Erweiterung der Lärmschutzwand im Bereich des Feuerwehrgerätehauses als notwendig an.
Die DB erläutert auch hierzu, dass in diesem Bereich keine förderungsfähigen Gebäude in Ansatz gebracht werden können und somit keine weiterführende Lärmschutzwand errichtet werden kann.
In beiden Fällen sagte die DB eine nochmalige Überprüfung zu.
Beantwortung weiterer Einzelfragen durch die DB
- Die DB zeigt Verständnis für den Wunsch einer raschen Umsetzung, da das vorliegende Schallschutzgutachten die erheblichen Lärmüberschreitungen u.a. im Bereich der Herrnstraße bestätigt.
- Zur Frage nach Mehrfachreflektionen, verursacht durch die Neubaustrecke wird bestätigt, dass diese in den Berechnungen berücksichtigt wurden.
- Die DB relativiert, dass auf dem Streckenabschnitt nicht wie behauptet, sich täglich über 600 Züge bewegen, sondern bei einer theoretischen Vollauslastung nur maximal 400 Züge möglich sind.
Es wurde vom Bund im Januar 2013 entschieden, dass keine rückwirkende Förderung für bereits durchgeführte passive Maßnahmen am Gebäude möglich ist.
Zur Frage über die Auswirkungen der Unterbrechung der Schallschutzwand auf einer Länge von 110 m erläutert die DB, dass durch die Unterbrechung der Wand eine schnelle Zu- bzw. Abnahme des Lärmes „hörbar“ sei. Durch die generelle erhebliche Lärmminderung (Halbierung) seien jedoch dennoch eine erhebliche Verbesserung gegeben.
- Passivmaßnahmen werden nur an der Fassade vorgesehen, wo auch tatsächliche Überschreitungen durch das Gutachten nachgewiesen werden.