Antrag der Grünen auf mehr Windenergie in Veitshöchheim vertagt
Windkraftanlagen
von Dieter Gürz
Die örtliche Gemeinderatsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat den Antrag gestellt, eine „Erste Analyse über die Machbarkeit der Windenergienutzung in Veitshöchheim“ in Auftrag zu geben. Zur Begründung heißt es in dem Antrag: „Das Geschehen in Japan hat vor Augen geführt, wie wichtig es ist, schnell von der Atomkraft weg zu kommen. Neben Energiesparen kommt es deshalb darauf an, auf erneuerbare Energien umzustellen. Veitshöchheim hat bereits auf seiner Gemarkung eine beträchtliche Fläche Photovoltaik installiert. Als weiteren Baustein zum Klimaschutz hält es die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen für sinnvoll, das Potenzial an Windenergie auf Veitshöchheimer Gemarkung zu ermitteln und gegebenenfalls auch auf Windkraft zu setzen.“
Der stellvertretende Fraktionssprecher Günther Thein erklärte sich nun mit dem Vorschlag der Gemeindeverwaltung einverstanden, die Behandlung des Antrags zu verschieben.
Hintergrund ist, dass zur „Ausweisung von Ausschluss-, Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windkraftnutzung" vom 29. Januar bis 16. März 2009 ein Anhörungsverfahren des Regionalen Planungsverbandes Würzburg (RPV) stattfand
Aus dem Kartenteil war ersichtlich, dass in Veitshöchheim nur eine kleine Fläche nördlich von Gadheim als weiße Fläche nicht von der Windkraft ausgeschlossen ist. Allerdings ging die Regierung bisher davon aus, dass Windkraftanlagen nur auf den Vorrang- und Vorbehaltsgebieten errichtet werden dürfen. Der Gemeinderat von Veitshöchheim war deshalb in der Sitzung am 3. März 2009 mehrheitlich der Meinung, dass die Gemarkung Veitshöchheim nicht generell von einer Windkraftnutzung ausgeschlossen werden dürfe.
Der RPV konnte jedoch seine ursprüngliche Absicht, möglichst rasch eine endgültige Beschlussfassung über diese Regionalplanänderung herbeizuführen und ihre Verbindlicherklärung zu beantragen, jedoch bis heute aufgrund eines laufenden Verfahrens vor dem Bundesverwaltungsgericht nicht zum Abschluss bringen. In einer Region hatte eine Kommune mit dem Ziel geklagt, dass es nicht zulässig sei, im Regionalplan Ausschlussgebiete festzusetzen. Wie Regierungsdirektor Rainer Kern von der Höheren Landesplanungsbehörde bei der Regierung von Unterfranken nun auf Nachfrage erklärte, habe nun das Bundesverwaltungsgericht letzten Monat die Klage abgewiesen.
Der RPV wolle deshalb noch bis zu den Sommerferien die Stellungnahmen des Anhörungsverfahrens, also auch den Antrag der Gemeinde Veitshöchheim, behandeln.
Wie von Kern zu erfahren war, hing die ursprüngliche Festlegung der Ausschlussflächen auch mit dem Untersuchungsraum „B26n“ zusammen, in den auch Veitshöchheim fiel. Nach dem dies jetzt vom Tisch zu sein scheint, Gegenstand des derzeit laufenden Verfahrens ist der Mittelkondor, der Veitshöchheim nicht tangiert, soll diesbezüglich nochmals eine Überprüfung stattfinden.
Es bleibe auch abzuwarten, so der Regionsbeauftragte, inwieweit seitens der Staatsregierung neue Weichen hinsichtlich der Windkraft gestellt werden, nach dem kürzlich Umweltminister Söder angekündigt hatte, die Windkraftanlagen in Bayern zu verdoppeln
Eine erste Einschätzung, ob Flächen überhaupt für eine Windenergienutzung geeignet sind, enthält der Bayerische Windatlas – siehe http://www.verwaltung.bayern.de/Anlage4015428/BayerischerWindatlas.pdf.
Die Berechnungen dort können aber keinesfalls eine umfassende Standortanalyse ersetzen, bei der über einen Mindestzeitraum von zwölf 12 Monaten Windmessdaten direkt am geplanten Standort erhoben werden und mit meteorologischen Langzeitdaten einer Wetterstation zu einem Windgutachten verknüpft werden.
Die Grünen-Fraktion erklärte sich aufgrund dieser Sachlage nun damit einverstanden, für die Behandlung ihres Antrages die nächste Anhörung der Kommunen im laufenden Regionalplan-Verfahren abzuwarten.