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Schrottfahrzeuge im Sendelbach: Polizei erklärt Verzögerung – Gemeinde soll nun Entfernung veranlassen

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Kontaktaufnahme mit dem Verantwortlichen gestaltete sich schwierig – Polizei setzte zunächst auf freiwillige Beseitigung ohne Kosten für die Allgemeinheit

Seit nahezu einem Jahr sorgen zwei abgemeldete Pkw, ein Anhänger und ein Wohnwagen im hinteren Sendelbach für Ärger bei den Anwohnern. Die Fahrzeuge beeinträchtigen nach deren Angaben nicht nur das Ortsbild, sondern behindern zeitweise auch den Verkehr.

Nachdem Veitshöchheim News die Problematik aufgegriffen und bei der Polizei um eine Stellungnahme gebeten hatte, liegt nun eine Antwort vor. Demnach hat die Polizei bereits im Juli 2026 Entfernungshinweise angebracht und den Verantwortlichen zur Beseitigung aufgefordert. Weil sich die Kontaktaufnahme schwierig gestaltete, verzögerte sich das Verfahren. Jetzt sollen die zuständigen Behörden eingeschaltet werden.


Polizei erläutert das übliche Verfahren

Wie Polizeihauptkommissar Florian Hober auf Nachfrage von Veitshöchheim News mitteilt, sieht das Standardverfahren bei derartigen Fällen zunächst die Anbringung eines sogenannten „Entfernungshinweises“ in Form eines roten Aufklebers vor.

Anschließend versucht die Polizei, Kontakt mit dem Zustandsverantwortlichen aufzunehmen, damit dieser die Fahrzeuge selbst entfernt.

Erst wenn gesetzte Fristen verstreichen oder entsprechende Bemühungen erfolglos bleiben, wird die Gemeinde beziehungsweise die Kreisverwaltungsbehörde eingeschaltet. Diese kann dann die Entfernung in eigener Zuständigkeit veranlassen, wobei zunächst Kosten für die öffentliche Hand entstehen können.


Rote Aufkleber bereits im Juli – Kontaktaufnahme bereitete Probleme

Nach Angaben Hobers wurde dieses Verfahren auch im Sendelbach angewandt. Die roten Entfernungshinweise wurden im Juli 2026 angebracht. Gleichzeitig sei der Verantwortliche unter Fristsetzung zur Entfernung der Fahrzeuge aufgefordert worden.

Allerdings habe sich die Kontaktaufnahme als schwierig erwiesen. Deshalb habe dieser Verfahrensabschnitt mehr Zeit als üblich beansprucht.

Die Polizei verfolgte dabei ausdrücklich das Ziel, eine eigenständige Beseitigung durch den Verantwortlichen zu erreichen und damit Kosten für die Allgemeinheit zu vermeiden.

Die Verzögerung erklärt sich nach Darstellung der Polizei somit nicht durch Untätigkeit, sondern durch Schwierigkeiten bei der Durchsetzung der zunächst angestrebten freiwilligen Entfernung.


Jetzt sollen Gemeinde und Landratsamt tätig werden

Nachdem die bisherigen Bemühungen nicht zum gewünschten Ergebnis geführt haben, kündigt die Polizei nun den nächsten Schritt an.

Polizeihauptkommissar Hober erklärt:

„Im weiteren Verlauf werden zeitnah die für die Entfernung der Fahrzeuge zuständige Gemeinde und das ggf. ebenfalls eingebundene Landratsamt Würzburg über den Sachverhalt informiert, welche dann wiederum die Entfernung der Fahrzeuge einleiten und durchführen.“

Damit zeichnet sich erstmals eine konkrete behördliche Perspektive für die Beseitigung der Fahrzeuge ab.

Ein verbindlicher Termin für deren tatsächliche Entfernung wurde allerdings noch nicht genannt. Auch bleibt zunächst offen, wann die Gemeinde das Verfahren übernimmt und welche weiteren Schritte erforderlich sind.


Anwohner warten weiter – auch das Ortsbild leidet

Für die Anwohner, darunter Isabell Kohl aus der Sendelbachstraße, ist die Situation seit Monaten ein Ärgernis. Nach ihren Angaben sind bei sämtlichen Fahrzeugen bereits seit dem 1. Mai die Reifen zerstochen.

Besonders unverständlich erscheint ihr, dass die Fahrzeuge trotz der roten Aufkleber weiterhin am Straßenrand stehen.

Dass es sich dabei keineswegs um einen unbedeutenden, kaum frequentierten Bereich handelt, zeigte sich erst kürzlich beim NaturFreundetag des Landesverbandes Bayern, zu dem zahlreiche auswärtige Besucher zum NaturFreundehaus kamen.

Auch 30 Gäste aus Veitshöchheims italienischer Partnergemeinde Greve in Chianti passierten den Bereich auf ihrem Rückweg vom EU-Mittelpunkt in den Ort.

Gerade an einem solchen Zugang zum Naherholungsgebiet mit Wald und NaturFreundehaus hinterlassen die seit Monaten abgestellten Fahrzeuge keinen erfreulichen Eindruck.


Kosten vermeiden ist sinnvoll – doch wie lange darf es dauern?

Das Bestreben der Polizei, zunächst den Verantwortlichen zur eigenständigen Entfernung zu bewegen und damit Kosten für die Allgemeinheit zu vermeiden, ist grundsätzlich nachvollziehbar.

Allerdings stellt sich angesichts der langen Standzeit die Frage, wie lange solche Bemühungen fortgesetzt werden sollten, wenn sich erkennbar kein Erfolg einstellt.

Die Stellungnahme macht deutlich, dass ein behördliches Verfahren eingeleitet wurde und nun in die nächste Phase übergehen soll. Für die Anwohner zählt letztlich jedoch weniger der verwaltungsrechtliche Ablauf als das sichtbare Ergebnis.

Veitshöchheim News wird die weitere Entwicklung verfolgen.


Zum Hintergrund: Bereits in einem früheren Beitrag hatte Veitshöchheim News die rechtlichen Fragen rund um nicht zugelassene Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum beleuchtet:

Schrottfahrzeuge auf öffentlichen Straßen – was ist erlaubt und wann müssen Behörden handeln?

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