Schranke am Naturfreundehaus mutwillig zerstört – Bauhof hat Schaden bereits behoben
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Die Schranke am Naturfreundehaus in der Sendelbachstraße ist in der Nacht von Montag auf Dienstag beschädigt worden. Offenbar wurde versucht, die gesperrte Verbindung in Richtung Gadheim mit einem Fahrzeug zu passieren.
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Dabei löste sich der Schrankenbaum im Verbindungsbereich zum Hauptpfosten und hing anschließend seitlich nach unten. Das vordere Teil der Schranke wurde offenbar in der Mitte abgebrochen.
Inzwischen gibt es eine gute Nachricht: Der Bauhof der Gemeinde Veitshöchheim hat den Schaden bereits behoben.
Bauhofleiter: Nicht die erste Beschädigung
Wie Bauhofleiter Thomas Remling auf telefonische Nachfrage mitteilte, handelt es sich keineswegs um den ersten derartigen Vorfall an der Schrankenanlage.
Der Veitshöchheimer Bauhof hat sich deshalb inzwischen auf solche Beschädigungen eingestellt. Ersatz-Schrankenbäume werden auf Lager vorgehalten, sodass im Schadensfall kurzfristig reagiert werden kann.
Das war auch diesmal der Fall: Die beschädigte Schranke wurde bereits repariert und ist wieder funktionsfähig.
Sollbruchstelle schützt die teure Schrankenanlage
Dass bei einem solchen Vorfall nicht zwangsläufig die komplette Schrankenanlage zerstört wird, ist konstruktiv beabsichtigt.
Das Gelenk- beziehungsweise Verbindungselement zwischen Schrankenbaum und Hauptpfosten verfügt über einen Schrankenbaumschutz mit einer vorgesehenen Sollbruch- beziehungsweise Ausklinkfunktion.
Bei einer starken gewaltsamen Einwirkung – beispielsweise wenn ein Fahrzeug gegen den geschlossenen Schrankenbaum fährt – gibt gezielt dieses Verbindungselement nach. Der Schrankenbaum kann dadurch wegklappen oder sich lösen.
Der entscheidende Vorteil: Das wesentlich teurere Schrankengehäuse mit Pfosten, Mechanik und internem Antrieb kann dadurch vor größeren Schäden geschützt werden. Im günstigsten Fall müssen lediglich das vorgesehene Verbindungselement und gegebenenfalls der Schrankenbaum ersetzt werden.
Genau für solche Fälle hält der Bauhof entsprechende Ersatzteile beziehungsweise Schrankenbäume bereit.
Verbindung nach Gadheim seit Jahrzehnten für den allgemeinen Verkehr gesperrt
Zugelassen sind unter anderem der land- und forstwirtschaftliche Verkehr sowie Radfahrer. Daneben gibt es einen festgelegten Kreis von Personen und Dienststellen, denen eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann.
Trotz dieser Regelung war der Weg über viele Jahre hinweg immer wieder als Abkürzung genutzt worden. Anwohner und Landwirte beklagten wiederholt den unzulässigen Durchgangsverkehr.
2020 beschloss die Gemeinde eine dauerhafte Schranke
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Im Juni 2020 befasste sich der Hauptausschuss der Gemeinde Veitshöchheim mit der Situation. Im Zusammenhang mit dem damals vorgesehenen Ausbau der Kreisstraße WÜ 3 zwischen Veitshöchheim und Gadheim sollte zunächst eine Schranke verhindern, dass Autofahrer während der Bauarbeiten die ausgeschilderte Umleitung umgehen und stattdessen den schmalen Wirtschaftsweg benutzen.
Der Hauptausschuss entschied jedoch, die zunächst als Baustellenschranke vorgesehene Absperrung auch nach Abschluss der Straßenbauarbeiten dauerhaft in Betrieb zu lassen.
Als Gründe wurden neben dem unzulässigen Durchgangsverkehr insbesondere der schlechte Ausbauzustand des Weges genannt. Die Strecke ist teilweise sehr schmal und bietet nur wenige Möglichkeiten zum Ausweichen. Auch Fragen der Verkehrssicherungspflicht und Haftung spielten bei der Entscheidung eine Rolle.
Automatische Schranke regelt die Zufahrt
Durchfahrtsberechtigte können die automatische Schrankenanlage mit einem Funksender öffnen. Wer keine entsprechende Berechtigung besitzt, darf den Wirtschaftsweg nicht mit einem Kraftfahrzeug als Verbindung zwischen Veitshöchheim und Gadheim benutzen.
Nach Abschluss der Bauarbeiten an der WÜ 3 im April 2022 beschäftigte sich der Gemeinderat erneut mit der Regelung. Hintergrund waren zahlreiche Anfragen von Personen, die einen Funksender für die Schranke erhalten wollten.
Der Gemeinderat legte daraufhin verbindlich fest, welcher Personenkreis eine Ausnahmegenehmigung erhalten kann. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Anwohner und Grundstücksbesitzer, Jagdberechtigte, örtliche Ärzte im Einsatzfall, Gemeindebedienstete sowie verschiedene Dienst- und Versorgungsfahrzeuge.
Schrankenanlage kostete rund 25.600 Euro
Nach der 2022 vorgelegten Kostenzusammenstellung beliefen sich die Anschaffungs- und Montagekosten der Schrankenanlage auf rund 25.600 Euro.
Hinzu kamen 185 Funksender für insgesamt rund 16.000 Euro. Für die Ausgabe eines Funksenders beschloss der Gemeinderat grundsätzlich eine Kaution von 80 Euro. Ausnahmen gelten unter anderem für Landwirte sowie bestimmte kommunale Dienstfahrzeuge.
Die Funksender bleiben Eigentum der Gemeinde Veitshöchheim.
Auffälliger Schaden – aber schnell repariert
Auch wenn der herunterhängende Schrankenbaum zunächst nach einem erheblichen Schaden aussah, hat die vorgesehene Schutzkonstruktion offenbar ihren Zweck erfüllt: Die empfindlicheren und wesentlich teureren Teile der Anlage werden durch das gezielte Nachgeben der Verbindung geschützt.
Und weil solche Beschädigungen nach Aussage von Bauhofleiter Thomas Remling nicht zum ersten Mal vorkommen, ist der Bauhof vorbereitet.
Der notwendige Ersatz war auf Lager – und die Schranke konnte bereits wieder instand gesetzt werden.
Fotos Dieter Gürz