Sechs Doppelhaushälften zwischen Seeweg/Schillerstraße in Veitshöchheim geplant – Hauptausschuss stellt Einvernehmen einstimmig in Aussicht
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Auf einem knapp 2.000 Quadratmeter großen Areal zwischen Seeweg und Schillerstraße sollen drei Doppelhäuser mit insgesamt sechs Doppelhaushälften entstehen. Der Hauptausschuss des Gemeinderates befasste sich in seiner Sitzung am 29. September 2026 mit der geplanten Nachverdichtung und stellte dafür einstimmig das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.
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Das Baugelände besteht aus den drei Grundstücken mit den Flurnummern 1148, 1147 und 1148/4 und umfasst insgesamt 1.994 Quadratmeter. Auf dem Grundstück 1148 befindet sich derzeit noch ein Einzelhaus, das sich bereits im Abbruch befindet. Die beiden anderen Grundstücke sind unbebaut.
Der Bauherr plant, das Areal neu aufzuteilen. Vorgesehen sind Grundstücksgrößen zwischen 230 und 376 Quadratmetern für die sechs Doppelhaushälften.
Hinzu kommt ein 205 Quadratmeter großer Stichweg, der vom Seeweg aus das südlich gelegene Doppelhaus erschließen soll.
Das Areal liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „In der Setz, Teil II, 20. Änderung“. Nach Angaben der Bauverwaltung lässt der Bebauungsplan die vorgesehene Bebauung grundsätzlich zu.
Für jede der sechs Wohneinheiten sind zwei Stellplätze vorgesehen. Damit entstehen auf dem Areal insgesamt zwölf Stellplätze.u
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Die beiden Doppelhaushälften im südlichen Bereich werden über den bereits zur Erschließung des bisherigen Wohnhauses Seeweg 2 vorhandenen 45 Meter langen Stichweges vom Seeweg aus erschlossen.
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Die vier übrigen Doppelhaushälften grenzen unmittelbar an den Wendehammer am Ende der Schillerstraße. Von dort erfolgen auch die jeweiligen Zufahrten zu den Stellplätzen.
Für alle sechs Doppelhaushälften ist die Bauweise II + D, also zwei Vollgeschosse mit Dachgeschoss, vorgesehen.
Die überbaute Wohnhausfläche beträgt bei drei Doppelhaushälften jeweils 76 Quadratmeter, bei den drei weiteren jeweils 79 Quadratmeter.
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Die Fraktionssprecherin der Grünen, Christina Feiler, begrüßte eine Nachverdichtung an dieser Stelle grundsätzlich. Sie bedauerte jedoch, dass auf dem Bauareal Bäume gefällt werden müssen.
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Fast kein Baumbstand ist auf dem westlichen, bisher unbebauten Grundstück Fl.Nr. 1148/4.
Feiler sprach sich zunächst für eine weniger dichte Bebauung aus, durch die auf dem Grundstück mehr Grün erhalten beziehungsweise geschaffen werden könnte.
Bürgermeister Jürgen Götz verwies darauf, dass bei einer Überschreitung der festgesetzten Geschossflächenzahl im späteren Bauantragsverfahren eine Ausnahme beziehungsweise Befreiung beantragt werden könne. Voraussetzung sei unter anderem, dass die Überschreitung städtebaulich vertretbar ist, nachbarliche Belange nicht beeinträchtigt werden und die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Ein weiterer Punkt der Beratung war die Grundflächenzahl (GRZ). Der Bebauungsplan setzt eine GRZ von 0,4 fest.
Durch die zusätzlich versiegelten beziehungsweise befestigten Flächen für Wege, Terrassen und Zufahrten soll dieser Wert bei den einzelnen Baugrundstücken jeweils um bis zu weitere 0,4 überschritten werden.
Auch hierzu stellte der Hauptausschuss das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht.
Beide Entscheidungen fielen einstimmig. Damit stimmte letztlich auch Grünen-Fraktionssprecherin Christina Feiler trotz ihrer zuvor geäußerten Bedenken hinsichtlich der Bebauungsdichte und des Verlustes von Bäumen den Beschlussvorschlägen zu.
Fotos Dieter Gürz