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Wenn Juristen den Divisionskommandeur im Gefechtsstand beraten (Pressebericht von OTL Karsten Dyba, 10. PzDiv.)

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Auch im Krieg gelten Regeln. Bei der US-Übungsserie „Warfighter“ in Grafenwöhr beraten zwei zivile Rechtsberater die militärische Führung der 10. Panzerdivision in Fragen des Kriegsvölkerrechts (im Bild vor ihrem Dienstsitz in der Balthasar-Neumann-Kaserne in Veitshöchheim).

Im Gefechtsstand prüfen sie Befehle, wägen militärische Notwendigkeit gegen mögliche Kollateralschäden ab und unterstützen den Führungsprozess juristisch.

Hinweis in eigener Sache: Dieser Beitrag ist der letzte Bericht von Oberstleutnant Karsten Dyba aus der Pressestelle der 10. Panzerdivision in Veitshöchheim. Er wurde am Montag nach Litauen versetzt (siehe nachstehender Link).

„Unter den Waffen schweigen die Gesetze“, stellte einst Marcus Tullius Cicero fest. Doch heute gilt das Gegenteil: Auch im Krieg versucht das internationale Recht, Gewalt zu begrenzen. Genau hier kommen die sogenannten „Legal Advisors“ ins Spiel. Zwei Juristen aus der Rechtspflege der Bundeswehr wechseln dafür zeitweise in die Uniform, um die 10. Panzerdivision bei der Einhaltung des Kriegsvölkerrechts zu unterstützen.


Uniform statt Anwaltsrobe

Für Claudio F. ist dieser Rollenwechsel etwas Besonderes. Nach seinem Wehrdienst in den 1990er Jahren und einer langen Karriere als Rechtsanwalt trägt er nun wieder Uniform – wenn auch nur temporär. Als Oberstleutnant auf Zeit berät er die Division während der Übung.

Beamte der Bundeswehr erhalten für solche Einsätze einen militärischen Dienstgrad entsprechend ihrer zivilen Funktion. Für Claudio F. bedeutet das: ein neues Umfeld, neue Abläufe – und eine direkte Einbindung in militärische Entscheidungsprozesse.

Nach der Verwandlung: Die beiden Juristen als „Legal Advisors“ der 10. Panzerdivision bei der Übung „Warfighter 26“ in Grafenwöhr.


Eine Brücke zerstören – darf man das?

In der Übung „Warfighter“ wird der Jurist mit komplexen Fragestellungen konfrontiert: Darf eine Brücke zerstört werden? Wie hoch dürfen mögliche Kollateralschäden sein?

Seine Aufgabe ist es, militärische Notwendigkeit und völkerrechtliche Vorgaben gegeneinander abzuwägen. Grundlage bildet unter anderem das Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen von 1977.

Im sogenannten „Joint Targeting Coordination Board“ prüfen die Juristen konkrete Zielvorschläge. Dabei geht es nicht nur um militärische Effizienz, sondern auch um Verhältnismäßigkeit.

Die Legal Advisors beraten im Gefechtsstand einen konkreten Fall während der Übung.


Suche nach Kriegsverbrechern als Erfahrung

Maximilian A., Leiter der Rechtsberatung der 10. Panzerdivision, bringt umfangreiche Einsatzerfahrung mit. Er war unter anderem in Bosnien-Herzegowina, im Kosovo, in Afghanistan und in Litauen im Einsatz.

Besonders prägend: seine Beteiligung an der Suche nach dem bosnisch-serbischen General Ratko Mladić, der später wegen des Massakers von Srebrenica verurteilt wurde.

Für ihn steht fest: Kriegsverbrechen dürfen nicht ungesühnt bleiben. Gleichzeitig sei das Kriegsvölkerrecht kein starres Regelwerk, sondern verlange stets eine sorgfältige Abwägung zwischen militärischem Vorteil und humanitären Prinzipien.

Rechtsberatung im Einsatz: Die beiden Juristen unterstützen die militärische Führung bei rechtlichen Entscheidungen.


Division beweist Kriegstauglichkeit

Die Übung „Warfighter“ stellt für die 10. Panzerdivision einen Meilenstein dar. Als erster deutscher Großverband nimmt sie an der US-geführten Übungsserie teil.

Das Szenario: Ein Angriff auf NATO-Gebiet im Osten Europas. Gemeinsam mit internationalen Partnern üben die Kräfte die Verteidigung und den Gegenangriff. Rund 1300 Soldaten der Bundeswehr sind beteiligt.

Bediener der Computersimulation steuern die Lageentwicklung für die übende Truppe.


Spannender Führungsprozess

Für die beiden Juristen beginnt die Arbeit lange vor der eigentlichen Übung. Bereits in der Planungsphase bringen sie ihre Expertise ein. Kurz vor Beginn folgt dann der Wechsel in die Uniform.

Im Gefechtsstand werden sie mit realitätsnahen Szenarien konfrontiert, die juristisch bewertet werden müssen. Dabei greifen sie sowohl auf deutsches Recht als auch auf das humanitäre Völkerrecht zurück.

Für Claudio F. ist besonders der militärische Führungsprozess faszinierend: „Es ist beeindruckend zu sehen, wie strukturiert und effizient hier geplant wird.“

Generalmajor Jörg See führt die Division aus der beweglichen Befehlsstelle während der Übung.


Fazit:
Die Übung zeigt eindrucksvoll, dass Recht und militärische Führung untrennbar miteinander verbunden sind. Auch im Gefecht gilt: Entscheidungen müssen nicht nur schnell, sondern auch rechtmäßig sein.

Fotos Bundeswehr: OTL Karsten Dyba (1) + StFw Josef Zeitler (2-4) + StFw Roberto Valguarnera (5, 6)

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