Streit um neues Wassergesetz: Hauptausschuss in Veitshöchheim behandelt Grünen-Antrag nicht – Kommunalaufsicht verneint Dringlichkeit
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Die Debatte um das neue Bayerische Wassergesetz schlägt auch in der Kommunalpolitik hohe Wellen. Ein Dringlichkeitsantrag der Grünen im Veitshöchheimer Gemeinderat, mit dem sich die Gemeinde klar gegen Teile des geplanten Wassergesetzes positionieren sollte, wurde am Dienstagabend im Hauptausschuss nicht zugelassen.
Zuvor hatte die Kommunalaufsicht des Landkreises Würzburg auf Nachfrage der Gemeindeverwaltung festgestellt, dass der Antrag der Grünen zwar formal ordnungsgemäß gestellt worden sei, jedoch nicht rechtzeitig eingereicht wurde. Die Fristen der Geschäftsordnung erlaubten eine Ergänzung der Tagesordnung nur bis drei Tage vor der Sitzung. Zudem sei der Hauptausschuss nicht das zuständige Gremium; über eine politische Stellungnahme dieser Art müsse der Gemeinderat entscheiden.
Eine nachträgliche Aufnahme auf die Tagesordnung wäre möglich wenn alle Mitglieder anwesend sind und niemand widerspricht.
.Das Gremium lehnte dies mit 5 zu 4 Stimmen ab. Für die Behandlung votierten die beiden Grünen-Mitglieder, sowie jeweils ein Vertreter von SPD und UWG. Die vier CSU-Mitglieder, die zusammen mit dem Bürgermeister die Mehrheit im Hauptausschuss stellen, stimmten gegen eine Aussprache.
Wie der Bürgermeister nachträglich klarstellte, handelte es sich dabei jedoch nicht um eine Kampfabstimmung, da der Antrag bereits bei jeder einzelnen Gegenstimme unzulässig gewesen wäre
Die Grünen wollten mit ihrem Antrag erreichen, dass Veitshöchheim sich klar gegen eine Passage im neuen Wassergesetz positioniert. Diese definiert die Versorgung mit Flaschenwasser in Krisenfällen als Notversorgungsoption. Die Fraktion befürchtet, dass damit privatwirtschaftlichen Unternehmen in der Lebensmittel- und Mineralwasserbranche neue Spielräume eröffnet werden und eine schleichende Privatisierung der Trinkwasserversorgung begünstigt wird.
Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) weist diese Interpretation zurück. Das neue Wassergesetz schaffe erstmals einen gesetzlich fixierten Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung gegenüber allen anderen Nutzungen. Die Passage zu Flaschenwasser sei ausschließlich für extreme Krisenlagen gedacht, nicht für den Normalbetrieb. „Eine Privatisierung oder Kommerzialisierung von Wasser wird es in Bayern nicht geben“, betonte Glauber.
Während die Staatsregierung auf Entwarnung setzt, sehen viele Kommunen die Sache anders. Der Bayerische Gemeindetag kritisiert, dass Teile der Gesetzesbegründung Lebensmittel- und Mineralwasserunternehmen in bestimmten Situationen den öffentlichen Versorgern gleichstellen würden. Präsident Uwe Brandl (CSU) spricht von „Klientelpolitik“ und einem erneuten Versuch, an der öffentlichen Wasserversorgung zu rütteln.
Die kommunalen Spitzenverbände prüfen deshalb eine Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (siehe auch nachstehenden Link auf Mainpost-Online-Bericht vom 4.12.2025)
Da der Antrag nicht auf die Tagesordnung gesetzt wurde, wird sich der Gemeinderat vorerst nicht offiziell mit dem Thema befassen. Ob der Antrag in einer späteren Sitzung erneut eingebracht wird, ist offen. Im Landtag steht die Verabschiedung des neuen Wassergesetzes bereits heute bevor.
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