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Gemeinderat beauftragt für 64.736 Euro Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG zusammen mit Energieagentur Unterfranken mit der Erstellung einer Kommunalen Wärmeleitplanung für Veitshöchheim - 90%-Förderung durch Bund

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Der Gemeinderat stimmte im nichtöffentlichen Teil seiner Sitzung am 5. November einstimmig zu, die Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG zusammen mit Energieagentur Unterfranken mit der Erstellung einer Kommunalen Wärmeleitplanung für Veitshöchheim zu beauftragen. Die Kosten belaufen sich auf 64.736 Euro brutto abzüglich der 90%-Förderung.

Zuvor nahm das Gremium im öffentlichen Teil der Sitzung den Sachstandsbericht von Bürgermeister Jürgen Götz zur Kommunalen Wärmeplanung (KWP) in der Gemeinde Veitshöchheim zur Kenntnis. Wie dieser ausführte, ist das Thema "KWP" in aller Munde.

Es ist dies strategische Fachplanung rund um die mittel- bis langfristige Wärmeversorgung von privaten, gewerblichen und öffentlichen Gebäuden auf kommunaler Ebene.

Eine Zielsetzung der kommunalen Wärmeplanung ist es zum einen, das Gemeindegebiet in Wärmeversorgungsgebiete einzuteilen: Das sind einerseits Gebiete, die sich grundsätzlich für ein Wärmenetz eignen. Andererseits aber auch Versorgungsgebiete, in denen nur eine dezentrale Wärmeversorgung (z.B. mit Wärmepumpe) wirtschaftlich ist. Auch Prüfgebiete können definiert werden, die anschließend näher untersucht werden sollen.

Eine weitere Zielsetzung der KWP ist es, klima- und umweltfreundliche potentielle Wärmequellen bzw. Wärmeerzeugungsanlagen im Ortsgebiet zu erfassen.

Im Ergebnis soll die KWP Gebäudeeigentümern die Frage beantworten, ob ein Wärmenetzanschluss möglich ist bzw. welche Heiztechnologien für die eigenen vier Wände am ehesten in Frage kommen.

Die KWP ist dabei eine für die  Bürger rechtlich unverbindliche (!) Planung, deren Umsetzung nach Erstellung auch nochmal separat vom Gemeinderat beschlossen werden muss. Für die Kommune selbst bringt die KWP Erkenntnisse, wo zukünftig Wärmenetze bei Straßenbaumaßnahmen berücksichtigt werden müssen.

Es wird auch in Erfahrung gebracht, inwieweit das bestehende Erdgasnetz für alternative Energieträger (Biogas, Wasserstoff) weitergenutzt werden kann.

Die KWP geht nicht mit Verboten nach dem Motto „Du musst jetzt aufgrund der Wärmeplanung deine Heizung tauschen“ oder Anschlusszwang an ein Wärmenetz einher. Die KWP soll viel mehr Hilfestellung geben, die derzeit überwiegend fossile Wärmeversorgung auf eine regenerative Wärmeversorgung umzustellen.

Zentrale Bestandteile einer KWP sind deshalb eine transparente Kommunikation der (Zwischen-) Ergebnisse mit den Bürgern sowie eine interkommunale Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden (insbesondere aufgrund der räumlichen Nähe Würzburg und Margetshöchheim).

Gesetzliche Grundlage der KWP:
 

Das "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze" (Wärmeplanungsgesetz, WPG) schreibt Kommunen unter 100.000 Einwohnern vor, bis 30. Juni 2028 eine Wärmeplanung zu erarbeiten.

Sollten sich die gesetzlichen Vorgaben in den nächsten Jahren ändern oder lockern, bieten die Ergebnisse der KWP unabhängig von aktuell geltenden politischen/gesetzlichen Rahmenbedingungen einen Mehrwert bei der Entwicklung der Wärmewende und dem Ausbau einer nachhaltigen Energieversorgung.

Förderung der KWP:
Für die Kommunale Wärmeleitplanung wurde seitens der Gemeinde Veitshöchheim im November 2023 eine 90%-Förderung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz über die ZUG beantragt.

Am 25. September 2024 erhielt die Gemeinde einen positiven Zuwendungsbescheid, so dass 90% der Kosten der KWP in Höhe von 64.736 Euro vom Bund übernommen werden. Der Eigenanteil der Gemeinde liegt
somit bei 6.473 Euro. Der Bewilligungszeitraum für die Förderung endet am 21.10.2025. Bis dahin müsste die KWP abgeschlossen sein.

Ausgangslage für die KWP in Veitshöchheim:

In Deutschland wird über 80% der Wärme über fossile Energieträger wie Öl und Gas erzeugt.

In Veitshöchheim wird Stand 2023 laut erster Datenerhebung der Energie 66% der Wärme mit Gasheizungen, 20% mit Ölheizungen und nur ca. 10% mit regenerativen Heiztechnologien (z.B. Wärmepumpen, Solarthermie) erzeugt.

Diese Zahlen sollen im KWP unter Zuhilfenahme von Kaminkehrer-Daten und Akteursbeteiligung detaillierter verifiziert werden.

Bei den gemeindlichen Liegenschaften wird die Wärme zu ca. 90% mit Erdgas (über 1,5 Millionen Kilowattstunden im Jahr) und zu ca. 10% regenerativ (Wärmepumpen, Solarthermie) erzeugt.

Gebäudeeigentümer stehen oft vor der Frage, ob sie ihre Gasheizung erneuern sollen (z.B.
„Wasserstoff-ready“), auf (meist dezentrale) regenerative Wärmeerzeugungsanlagen umsteigen sollen oder sich vielleicht eine andere Alternative wie z.B. ein Wärmenetz bietet. Diese Fragen kann die Gemeinde bisher nur bedingt beantworten. Nicht immer gibt es sinnvolle Alternativen.

Ergebnisse der „Wärmestudie Veitshöchheim“ der Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co. KG:

Die „Energie“ war während der Förderantragsphase nicht untätig und hat anhand der Energieverbrauchsdaten (Erdgas) bereits ein Wärmebedarfskataster für Veitshöchheim und Gadheim erarbeitet. 

Das Kataster gibt Auskunft über die Wärmedichte in einem Wohngebiet und zeigt farblich dargestellt als Karte, wo es in Veitshöchheim besonders hohe bzw. niedrige Verbräuche gibt. Im Rahmen der KWP können
diese Daten verfeinert und linear auf Straßen umgerechnet werden.

Die „Wärmestudie Veitshöchheim“ hat sich ferner anhand von Richtwerten mit der Kennzeichnung von potentiellen Wärmenetzgebieten und im Umkehrschluss mit potentiellen dezentralen Versorgungsgebieten und potentiellen Prüfgebieten auseinandergesetzt. Es handelt sich jedoch nur um eine grobe Ersteinschätzung, die in Form einer KWP ausgearbeitet werden müsste.

Die Einteilung der Gebiete erfolgt bei der KWP in Absprache mit der Gemeinde. Hier spielen auch Faktoren wie Straßensanierungen in jüngster Vergangenheit (z.B. Kirchstraße) eine Rolle. Es müsste klar sein, so Götz, "dass wir die Kirchstraße nicht wieder aufreißen." Die „Wärmestudie Veitshöchheim“ umfasst außerdem eine erste grobe Bestandsanalyse zu den Wärmeerzeugungsanlagen (siehe „Ausgangslage“).

Aufwand und Folgekosten der KWP:

Die kommunale Mitarbeit an der KWP ist laut Bürgermeister überschauber, aber unabdingbar, da die KWP die mittel- & langfristige Gestaltung der Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene definiert. Sprich für die Erstellung der KWP werden personaltechnisch Kapazitäten in den Bereichen Tiefbau und Klimaschutz gebunden. Der tatsächliche Stundenaufwand ist nicht abschätzbar.

Folgekosten entstehen zum einen in geringem Umfang für die Fortschreibung der KWP alle 5-10 Jahre. Sollte die Umsetzung der KWP vom Gemeinderat beschlossen werden, kommen weitere Kosten auf die Gemeinde z.B. für Machbarkeitsstudien der Wärmenetze zu. Diese werden aktuell zu 50% gefördert. Inwiefern Kosten für bauliche Maßnahmen entstehen, lässt sich aktuell noch nicht abschätzen.

Wortmeldungen im Gemeinderat:

Laut Christina Feiler (Grüne) machte es Sinn, die KWP jetzt anzugehen, um den Bürgern Klarheit zu verschaffen. Es ist dies, so Marlene Goßmann (SPD) ein Anliegen von vielen Bürgern. Nicht viel von der KWP hält dagegen CSU-Sprecher Mark Zenner. Hier würden nur Steuergelder hinausgeblasen und Planer bereichert. Aufgrund der gesetzlichen Vorgabe, bis 2028 eine KWP zu erstellen, nahm aber letztendlich auch er den Sachstandsbericht des Bürgermeisters ohne Einwendungen zur Kenntnis.

Umsetzung in Bayern

Aktuell wird die landesrechtliche Umsetzung erarbeitet. Hierzu sieht die Bayerische Verfassung ein spezielles Verhandlungsverfahren zwischen Freistaat und Kommunen vor. Dies tritt immer dann in Kraft, wenn der Freistaat eine Aufgabe auf die Kommunen überträgt, die zusätzliche Kosten verursacht (sog. Konnexitätsverfahren). Erst mit einer Einigung zwischen Freistaat und Kommunen darf eine Übertragung der Aufgaben erfolgen.

Für Kommunen, die bereits jetzt freiwillig in die kommunale Wärmeplanung starten, halten der Freistaat Bayern und der Bund einige nützliche Instrumente und Unterstützungsmöglichkeiten bereit (siehe nachstehender Link auf Hompage des Wirtschaftsministeriums und auch auf BR 24).

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