Kreistag des Landkreises Würzburg stärkt die Kompetenzen und Überwachungsaufgaben des Verwaltungsrates seines Kommunalunternehmens
Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg (KU) - eine Anstalt des öffentlichen Rechts - wurde im Februar 1998 vom Landkreis Würzburg gegründet.
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Pressemitteilung von Landrat Thomas Eberth vom 4.9.2024
Überarbeitung der Unternehmenssatzung für das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg
Landrat Thomas Eberth betont die notwendigen Maßnahmen für die Zukunftssicherung der Daseinsvorsorge im Landkreis Würzburg
Das Kommunalunternehmen des Landkreises Würzburg (KU) ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und wurde im Februar 1998 vom Kreistag des Landkreises Würzburg ins Leben gerufen und gegründet. Seine Zuständigkeit umfasst im Wesentlichen die Bereiche Gesundheit und Pflege (Main-Klinik Ochsenfurt, Senioreneinrichtungen) sowie Ver- und Entsorgung (ÖPNV, Abfall, Wasser & Abwasser). Darüber hinaus werden Dienstleistungen für den Landkreis Würzburg und dessen Gemeinden erbracht. Jahr für Jahr sind die Aufgaben erweitert worden, die Komplexität ist gestiegen und es wurden viele Tochterunternehmen gegründet. Daher war es an der Zeit das Grundgerüst, nämlich die Satzung des Kommunalunternehmens, durch den Kreistag zu überprüfen und die Rahmenbedingungen anzupassen.
Was die Unternehmenssatzung regelt und warum sie überarbeitet wird
Eine Unternehmenssatzung steckt die Rahmenbedingungen für kommunale Unternehmen fest. Die satzungsgemäßen Aufgaben und Kompetenzen, die seitens des Landkreises an sein Tochterunternehmen übertragen werden, bilden ebenso die Grundlage wie die weiterhin notwendige Einflussnahme der Landkreispolitik. Die Rechtsverhältnisse des Kommunalunternehmens des Landkreises wurden vor rund 26 Jahren in der Satzung erstmals geregelt und je nach Bedarf angepasst.
„Von Seiten des Kreisrechnungsprüfungsamts, des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbands und auch von der Regierung von Unterfranken erging die Aufforderung an die Landkreisverwaltung und damit an die Kreispolitik, diese Satzung anzupassen. Denn das Kommunalunternehmen ist nicht mehr das gleiche wie vor 26 Jahren. Es ist stetig gewachsen, die Aufgabenvielfalt hat zugenommen und der finanzielle Rahmen beeinflusst sehr stark die Handlungsfähigkeit des Landkreises. In diesem Zuge war es dringend notwendig, eine Satzungsänderung herbeizuführen, die den aktuellen Rahmenbedingungen und den Bedürfnissen des Kommunalunternehmens gerecht wird“, betont Landrat Thomas Eberth. „Im Vordergrund stehen die Bedürfnisse der Menschen. Hier heißt es nach vorne und nicht zurück zu blicken“, so Eberth weiter.
Vor allem hinsichtlich der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit soll die Satzung neue Rahmenbedingungen schaffen.
Steigerung der Defizite des Kommunalunternehmens
Denn die finanzielle Situation des Landkreises Würzburg verschlechtert sich zunehmend. Auch die Verlustausgleichszahlungen an das Kommunalunternehmen haben in erheblichem Maße dazu beigetragen. Aufgrund der ansteigenden Verluste muss der Landkreis für das Jahr 2023 einen Betrag in Höhe von ca. 12,26 Millionen Euro ausgleichen. 2022 waren es noch 9,61 Millionen Euro, 2021 belief sich die Summe auf 7, 25 Millionen und 2020 auf 5,10 Millionen Euro. Diese Verluste müssen die Gemeinde über die Kreisumlage refinanzieren.
„Ein Mehr an Defizit ist für den Landkreis Würzburg nicht mehr zu verkraften. Satzung, Führungsstruktur, Effizienz, Effektivität sowie Kosten und Zukunftsprojekte müssen auf den Prüfstand, um sicherzustellen, dass unser Kommunalunternehmen auch zukünftigen Herausforderungen der Daseinsvorsorge gewachsen ist“, erklärt Landrat Thomas Eberth weiter.
In diesen Punkten wird die Satzung neu gefasst
Die Kreistagsmitglieder sprachen sich nach intensiver Debatte und wochenlanger Vorbereitung in der jüngsten Kreistagssitzung mehrheitlich für die neu zu fassenden Passagen der Unternehmenssatzung aus und beschlossen die Rahmenbedingungen.
Im Wesentlichen wurden die Kompetenzen und Überwachungsaufgaben des Verwaltungsrates bei Personalentscheidungen bei Führungskräften oder herausgehobenen Positionen, Prokura-Erteilung und weiteren Aufgabenübertragungen an das Kommunalunternehmen gestärkt. Die Einladungen zu den Sitzungen des Aufsichtsgremiums werden nun vom Vorsitzenden ausgesprochen.
Landrat Thomas Eberth betont: „Unser Kommunalunternehmen ist ein Grundpfeiler der Daseinsvorsorge im Landkreis und verdient unsere volle Aufmerksamkeit und Unterstützung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten täglich Hervorragendes – sei es in der medizinischen Versorgung der Bevölkerung in der Mainklinik und im Landkreis-MVZ in Waldbrunn, im Bereich der Abfallwirtschaft, des ÖPNV, der Seniorenarbeit, der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung oder bei Querschnittsfunktionen wie Datenschutz und Informationssicherheit. Diese wertvolle Arbeit bleibt unbestritten. Bei der Überarbeitung der Satzung geht es darum, die Rahmenbedingungen neu zu gestalten, um in Zeiten eines angespannten Haushalts den Fokus auf wichtige Zukunftsfragen zu legen. Ein genaues Hinschauen und zukunftsorientiertes Lenken der Landkreispolitik sind unerlässlich.“