Manöverübung der Bundeswehr am 2. April 2024 in Veitshöchheim - auf dem Standortübungsplatz und Orientierungsmarsch im Raum Veitshöchheim, Güntersleben und Rimpar
Übungszeitraum: Am Dienstag 02.04.2024 findet der 14. Gedenkmarsch (für das Karfreitagsgefecht vom 02.04.2010), im Übungsraum: Veitshöchheim, Güntersleben, Rimpar und Unterpleichfeld statt.
In diesem Zeitraum ist laut Homepage der Gemeinde Veitshöchheim mit Schieß- und Übungslärm in der Dämmerung sowie auch in der Nacht zu rechnen. Darum wird gebeten, den Standortübungsplatz nicht zu betreten und Abstand zur übenden Truppe zu halten. Insbesondere wird auf die Gefahren hingewiesen, die von liegengebliebenen Sprengmitteln (Fundmunition und dergl.) ausgehen. Jeder Fund ist sofort der nächsten Polizeidienststelle zu melden.
Die Bereiche selbst sind an den Zufahrten und Wegen gesperrt durch Schranken sowie durch Schilder und/oder Pfosten.
Das Umfahren dieser Schranken ist grundsätzlich verboten. Ebenfalls ist das Betreten des Standortübungsplatzes über Wanderwege, Trampelpfade, Radwege verboten. Den Anweisungen der Posten ist stets Folge zu leisten. Sie finden die Übungszeiten auch in den Schaukästen rund um den Standortübungsplatz. Bitte informieren Sie auch Ihre unmittelbaren Nachbarn.
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Am Dienstag, 2. April 2024, findet weiter laut Pressemitteilung des Landratsamtes Würzburg vom 25.3.2024 ein Orientierungsmarsch der 2. Kompanie des Fernmeldebataillons 10 Veitshöchheim statt.
An der Übung werden etwa 50 Soldatinnen und Soldaten beteiligt sein, die sich überwiegend im freien Gelände im Großraum Veitshöchheim – Güntersleben – Rimpar bewegen werden.
Aufgrund der geringen Truppenstärke und der überwiegenden Durchführung der Übung im freien Gelände sind im öffentlichen Bereich keine nennenswerten Einschränkungen zu erwarten.
Das Landratsamt Würzburg bittet die Bevölkerung, sich von der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenem Übungsmaterial, insbesondere von Fundmunition und sonstigen Sprengmitteln ausgehen, wird besonders hingewiesen. Funde dieser Art sind der nächsten Polizeidienststelle zu melden.
Jagdberechtigte werden darum gebeten, ihrer Tätigkeit am 2. April besonders aufmerksam nachzukommen. Der zeitweise Aufenthalt von übenden Truppenteilen in ausgewiesenen Jagdrevierbereichen ist nicht gänzlich auszuschließen.
Von Gaststreitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursachte Schäden (gemeinsame Manöver) werden von der zuständigen Schadensregulierungsstelle des Bundes bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Regionalbüro Ost Erfurt unter der Telefonnummer 0361 3482-0 oder per Mail SRB-Ost@bundesimmobilien.de abgewickelt.
Von der Bundeswehr allein verursachte Schäden sind bei der örtlich zuständigen Gemeindeverwaltung anzumelden. Diese leitet die Anträge an das jeweils zuständige Bundeswehr-Dienstleistungszentrum weiter, von welchem die weiteren Schritte zur Zahlung der Entschädigung veranlasst werden.
Weitere Informationen zur Abwicklung von Manöverschäden sind unter
https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/10553265494?localize=false zu finden.