Belegung von Turnhallen zur Unterbringung Geflüchteter nicht mehr auszuschließen - Appell des Landrats an Gebäudeeigentümer, leerstehende Immobilien anzubieten
Landrat Thomas Eberth ruft dringend dazu auf, leerstehende Immobilien zur Unterbringung von Geflüchteten anzubieten
Pressemitteilung LRA WÜ vom 15.11.2023:
Die Flüchtlingsströme aus der Ukraine, Syrien, Afghanistan und anderen Ländern reißen nicht ab. Auch dem Landkreis Würzburg werden derzeit mehr als 50 Geflüchtete pro Woche aus der Ankereinrichtung Geldersheim zugewiesen. Parallel dazu ist bezahlbarer Wohnraum knapp und die Lage am Wohnungsmarkt ist immer noch sehr angespannt.
Deshalb sucht der Landkreis nach wie vor dringend Möglichkeiten zur Unterbringung von Asylbewerbern. Landrat Thomas Eberth appelliert an Gebäudeeigentümer, der zwischenzeitlich gegründeten Task Force leerstehende Immobilien unbedingt anzubieten: „Die Gemeinden und der Landkreis sitzen bei der gesetzlichen Verpflichtung, Geflüchtete unterzubringen, in einem Boot. Wohnraum für Geflüchtete ist aktuell das, was wir am dringendsten benötigen. Die Belegung von Turnhallen sehe ich zwar als allerletztes Mittel, wenn wir die uns zugewiesenen Personen anderweitig nicht mehr unterbringen können. Es muss aber klar sein, dass wir auch Turnhallen längerfristig belegen müssen, wenn uns andere Unterbringungsmöglichkeiten fehlen.“
Dass bezahlbarer Wohnraum für Geflüchtete, Betreuung und Personal fehlt, hatte Eberth bereits in mehreren Appellen an die Bundesregierung adressiert, auch im Einklang mit seinen Kolleginnen und Kollegen.
„Allen, die bereits Wohnraum zur Unterbringung von Asylbewerbern zur Verfügung gestellt haben, danke ich von Herzen für das solidarische Zusammenhalten,“ schließt Eberth seine eindringliche Bitte ab.
Unterkünfte, die der Landkreis Würzburg im Rahmen seiner staatlichen Aufgaben betreibt, sind Notunterkünfte und dezentrale Unterkünfte.
Für Notunterkünfte werden große Räumlichkeiten (wie Lagerhallen) gebraucht, in denen eine größere Zahl an Asylbewerbern vorübergehend in Räumen oder abgeteilten Parzellen untergebracht werden können. Wichtig hierbei ist, dass entweder Sanitäranlagen vorhanden sind oder genug Platz für WC- und Duschcontainer ist. Hierbei wird ein Mietvertrag über das Objekt geschlossen. Der Betrieb der Unterkunft erfolgt durch den Landkreis. Die Bewohner werden durch „Kümmerer“ vor Ort betreut, zudem sind Security-Kräfte eingesetzt.
Darüber hinaus werden Objekte gesucht, die als sogenannte dezentrale Unterkünfte dienen. Dafür eignen sich normale Häuser oder ehemalige Gaststätten ab einer gewissen Unterbringungskapazität von mindestens zehn Personen. Bei dieser Variante erhält der Unterkunftsbetreiber pro Tag pro untergebrachter Person 20 Euro inklusive Nebenkosten. Die Räume (Schlafzimmer, Küche, Bad) müssen mit Mobiliar eingerichtet sein. Dem Unterkunftsbetreiber obliegen einige Betreuungsaufgaben, etwa die tägliche Anwesenheitskontrolle der Bewohner.
Angebote können bei André Feil, Tel. 0931 8003-5145, E-Mail: a.feil@lra-wue.bayern.de bzw. Sophia Laas Tel. 0931 8003-5902, s.laas@lra-wue.bayern.de eingereicht werden.
Die Pressemitteilung des Landrats erinnert an die Lage vor acht Jahren
Damals hatte die Vorstandschaft der Turngemeinde Veitshöchheiim am 6. Juli 2015 entschieden , dem Wunsch der Gemeinde Veitshöchheim und des Landkreises Würzburg zu entsprechen, die Tennishalle in einen Notfallplan des Landkreises Würzburg aufzunehmen.
Falls sich der kurzfristige Bedarf zeigen sollte, sollte die Doppeltennishalle als Notunterkunft für bis zu 100 Flüchtlinge für fünf bis sechs Wochen im Zeitraum von Mitte Juli bis Mitte November 2015 dienen. ln diesem Fall müsste die TGV die Hallenschlüssel an den Landkreis übergeben, das Bayerische Rote Kreuz müsste innerhalb 24 Stunden die Halle zur einer Notunterkunft ausstatten und für die ersten drei Tage für Verpflegung sorgen. Der Landkreis würde rund um die Uhr eine Security einsetzen, für Catering und Verpflegungszelte sowie für weitere Betreuung sorgen. Ab dem 16. November 2015 würden Erntehelferunterkünfte zur Verfügung stehen, die besser geeignet seien. Für eine erneute Inanspruchnahme der TGV wäre eine weitere Beschlussfassung erforderlich.
Die Inanspruchnahme der Tennishalle war dann nicht erforderlich, da die Bundeswehr im südöstlichen Teil der Balthasar-Neumann-Kaserne für ein Jahr bis zum Oktober 2016 eine Notunterkunft in zwei winterfesten und beheizten Hallen für rund 500 Asylbewerber einrichtete (siehe nachstehende Links).
Main-Post-Online-Bericht vom 9.10.2015
Zur aktuellen Lage
In Veitshöchheim ist in Gemeindekreisen die Meinung zu hören, dass bevor der Landkreis Würzburg in Veitshöchheim eine Turnhalle für Flüchtlinge beschlagnahmt, er erst die beiden Multifunktionshallen von Team Orange (das zum Kommunalunternehmen des Landkreises gehört) in der Raiffeisenstraße des örtlichen Gewerbegebietes mit einer Nutzfläche von 1750 bzw. 1910 Quadratmeter für die Einrichtung einer Notunterkunft nutzen sollte. Die Hallen dienen zum Lagern von Verbrauchsgütern und zum Abstellen des betriebseigenen Fuhrparks.
Fotos Dieter Gürz