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Im Gegensatz zur bundesweiten Initiative: In Veitshöchheims Wohngebieten darf bereits seit Jahrzehnten nicht schneller als 30 km/h gefahren werden

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Höchst verwundert und mit dem Kopf geschüttelt haben viele Veitshöchheimer beim Lesen der Mainpost (online vom  12.1.2023 - siehe nachstehender Link), wonach nur zwölf der über 300 Gemeinden, Städte und Märkte in Unterfranken bisher als Unterstützer  der bundesweiten Initiative aufgelistet sind.

Die Liste bemängelt, dass derzeit  nach der Straßenverkehrsordnung  30 km/h nur bei konkreten Gefährdungen oder vor sozialen Einrichtungen wie Kitas und Schulen angeordnet werden kann.

Die Initiative, der sich in Unterfranken die zwölf Kommunen Würzburg, Kitzingen, Großlangheim (Lkr. Kitzingen), Dettelbach (Lkr. Kitzingen), Karlstadt (Lkr. Main-Spessart), Lohr am Main (Lkr. Main-Spessart), Zellingen (Lkr. Main-Spessart), Zeil am Main (Lkr. Haßberge), Hammelburg (Lkr. Bad Kissingen), Aschaffenburg, Kleinostheim (Lkr. Aschaffenburg) und Hösbach (Lkr. Aschaffenburg) angeschlossen haben, fordert dass  künftig 30 km/h innerorts die Regel sein soll, wobei örtlich dann auch höhere oder niedrigere Beschränkungen möglich sein sollen.

In Veitshöchheim ist dies bereits seit Jahrzehnten umgesetzt und gängige Praxis!

So wurde entsprechend dem verabschiedeten ASP-Verkehrsplan bereits 1986  für den gesamten Bereich des Altortes eine   30 km/h-Zone eingeführt und ergänzend hierzu für die Obere Maingasse und die Kirchstraße ein verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, 1987 dann auch in den Gebieten Birkental, Schenkenfeld und Gartensiedlung und  ab 1988 dann auch in den Gebieten östlich der Bahn. In Teilbereichen müssen Autofahrer sogar noch langsamer fahren, so in den Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen des Altortes, wobei in einem Teilabschnitt der Würzburger Straße Tempo 20 km/h gilt.

Schneller als 30 km/h, nämlich 50 km/h gefahren werden darf in Veitshöchheim nur auf der Kreisstraße WÜ 3, im gesamten Gewerbegebiet und als Alibifunktion auf einem unbebauten Teilabschnitt der Pont`l-Evêque-Allee vom REWE-Markt bis zur Einmündung der Tiergartenstraße.

Gleichwohl führte die Gesetzeslage erst jüngst auch in Veitshöchheim zu Paradoxien:

 Auf Empfehlung der Polizeiinsprektion Würzburg-Land beschloss  der Hauptausschuss für das gesamte Baugebiet Sandäcker eine "Tempo 30 Zone", in der regelmäßig rechts-vor-links gilt.

Wie im Baugebiet Sandäcker  soll laut Beschluss  auch rund um das Baugebiet in der Geithainer Allee und der Günterslebener Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gelten.

Allerdings konnte hier  keine „Tempo-30- Zone“ angeordnet werden. Die Polizei war der Auffassung, dass die Geithainer Allee und in Fortführung die Günterslebener Straße bis zum Kreisverkehr  dem Verkehrsteilnehmer alleine aufgrund der Straßenbreite und der Straßenoptik eine Vorfahrtsberechtigung gegenüber den beiden aus dem Baugebiet und auch den anderen einmündenden Straße wie  Helen-Keller-Straße, Friedenstraße und Wolfstalstraße vermittle und die „rechts-vor-links“ Regelung, die eine Zonenbeschilderung vorgebe, hier  nicht wahrgenommen werde. Die Folge war ein Schilderwald:  Auf der vorfahrtberechtigten Hauptstrecke steht nun zehnmal die Dreier-Schildkombination "30 km - Lärmschutz - Vorfahrtstraße"

und an den darin einmündenden sechs Seitenstraßen jeweils zwei "Zone 30"-Schilder sowie an den beiden Ausfahrten der Sandäcker  die Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren) sowie das Zusatzzeichen 1000-32 (Radfahrer kreuzen).

Es wird jedoch auch die gegenteilige Meinung vertreten, dass nach der VwV-StVO auch in der Zone 30 abweichend von der Grundregel auch Zeichen 301 (Vorfahrt an der nächsten Kreuzung oder Einmündung) angeordnet werden kann, wenn „die Verkehrssicherheit es wegen der Gestaltung der Kreuzung oder Einmündung oder die Belange des Buslinienverkehrs es erfordern“, wie dies auch im Ort innerhalb der 30er Zone öfters der Fall ist.

Fotos Dieter Gürz

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