Seitenabstand zu Radfahrern: Gemeinde Veitshöchheim wirbt erneut für mehr Sicherheit
Knappe Überholvorgänge durch Kraftfahrzeuge sorgen bei Fahrradfahrern nicht nur für ein äußerst unangenehmes Gefühl im Sattel, sondern stellen auch ein hohes Gefährdungspotential dar. Um alle Verkehrsteilnehmer für die gesetzlichen Seitenabstände von 1,5 Meter innerorts und 2 Meter außerorts stärker zu sensibilisieren, wirbt die Gemeinde Veitshöchheim an der Kreisstraße WÜ 3 „Am Geisberg“ wieder mit großen Bauzaunbannern für mehr Rücksichtnahme.
„Mindestens 1,5 Meter Abstand halten – was für die Corona-Pandemie gilt, verschafft auch Fahrradfahrern auf unseren Straßen mehr Sicherheit“ appelliert Bürgermeister Jürgen Götz für die gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer. „Gerade auf der Kreisstraße WÜ 3 am Geisberg müssen wir leider oft beobachten, dass Fahrradfahrer ohne ausreichenden Abstand überholt werden, was zu Gefahrensituationen führt.“
„Die Ausgangslage an der WÜ 3 ist für Radfahrer sowieso schon nicht einfach“, begründet der gemeindliche Klimaschutzmanager Jan Speth die Standortwahl. Aktuell plant die Gemeinde eine sichere Alternativroute über die weniger frequentierte Lindentalstraße. Die Beschilderung neuer Routen in Veitshöchheim ist in diesem Jahr noch vorgesehen und erfolgt in interkommunaler Zusammenarbeit mit der Stadt Würzburg.
Gesetzlich festgeschrieben sind die Mindestabstände in der Straßenverkehrsordnung: Außerorts gilt ein Mindestabstand von zwei Metern. Der Mindestabstand von 1,50 Meter beim Überholen von Radfahrern gilt innerorts, sowohl beim Überholen im Mischverkehr – ohne und mit markiertem Schutzstreifen – als auch beim Überholen von Radfahrern, die auf dem Radfahrstreifen unterwegs sind. Der Mindestabstand muss also überall eingehalten werden, wo sich Rad- und Kfz-Verkehr die Fahrbahn teilen, wie beispielsweise auch in Tempo-30-Zonen oder Fahrradstraßen bzw. -zonen. Bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld von 30 bis 100 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.