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Schranke Wirtschaftsweg Sendelbach-Gadheim: Gebührenbefreiung für Ausnahmegenehmigung, jedoch Kautionhinterlegung von 80 Euro für Funksender (Ausnahme Landwirte)

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Seit dem 18. Dezember 1983 ist der Wirtschaftsweg zwischen der Sendelbachstraße nach dem NaturFreundehaus und dem Ortsteil Gadheim durch das Verkehrszeichen 250 „Durchfahrt verboten“ für Fahrzeuge aller Art gesperrt. Ausgenommen hiervon sind Radfahrer und der land- und forstwirtschaftliche Verkehr. Es wurden jedoch entsprechend der Ermächtigung in § 40 der Straßenverkehrsordnung Ausnahmegenehmigungen für 55 Anwohner und auch in Einzelfällen erteilt, wenn ein berechtigtes Interesse vorlag und dafür eine Gebühr von 35 Euro pro Jahr und Fahrzeug erhoben.

Es wurden in der Vergangenheit zahlreiche Verstöße festgestellt. Da sich jahrelang Anwohner und Landwirte über den regen Verkehr beschwerten, wurde 2020 mit der Baumaßnahme WÜ 3 beschlossen, eine automatische Schrankenanlage im Sendelbach aufzustellen (siehe obiges Foto Dieter Gürz). Unberechtigte Personen können somit den Wirtschaftsweg nicht mehr nutzen.
Personen, die eine Durchfahrtgenehmigung besitzen, können mit einem Funksender die Schrankenanlage öffnen und den Weg passieren.

Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bedingt deshalb gleichzeitig auch die Notwendigkeit zur Aushändigung eines Funksenders der Schrankenanlage.
Nach Beendigung der Baumaßnahme WÜ 3 am 7. April 2022, häufen sich die Anfragen immer mehr. Diverse Personen mit und ohne einem berechtigten Interesse, die den Weg sonst ohne offizielle Ausnahmegenehmigung genutzt haben, stellen nun Anträge, dass sie gerne einen Funksender zum Öffnen der Schranke hätten.

Die Thematik stand deshalb in der Sitzung am Dienstag auf der Tagesordnung des Gemeinderates.

Erteilung von Ausnahmegenehmigungen 

Nachdem  nicht mal fünf Prozent der Ausnahmegenehmigungen gebührenpflichtig ausgestellt wurden, beschloss der Gemeinderat, dass die Ausnahmegenehmigungen für die Durchfahrt zwischen der Sendelbachstraße und dem Ortsteil Gadheim künftig von der Gebühr befreit werden. Dies diene der Verwaltungsvereinfachung und komme der Gleichbehandlung der Bürger entgegen.

Beschlossen wurde weiter, Ausnahmegenehmigungen ausschließlich nur für den nachfolgenden Personenkreis zu erteilen:

  • - Anwohner mit alleinigem oder Hauptwohnsitz im Ortsteil Gadheim
  • - Grundstücksbesitzer/-pächter Ortsteil Gadheim
  • - angrenzende Grundstücksbesitzer/-pächter Ortsteil Gadheim bei einziger Zufahrt über den Wirtschaftsweg
  • - Anwohner mit alleinigem oder Hauptwohnsitz Sendelbachstraße 65,67,69,71, 110 – 144 (Grenze Wolfstalgraben)
  • - NaturFreunde Würzburg e. V. (max. 3 Genehmigungen)
  • - Jagdpächter
  • - Jäger mit Nachweis
  • - Holzerwerber Gemeindewald (temporär wochenweise)
  • - örtliche Geistliche zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben
  • - örtliche Ärzte im Einsatzfall
  • - aktive Gemeindebedienstete zur Erfüllung dienstlicher Aufgaben
  • - Dienstfahrzeuge der Gemeinde Veitshöchheim, der Versorgungsbetriebe und  des Abwasserzweckverbandes Maintal
  • - Dienstfahrzeuge Energieversorgung (max. 3 Genehmigungen)
  • - Dienstfahrzeuge Team Orange (max. 3 Genehmigungen)
  • - Dienstfahrzeuge in Gadheim ansässiger Betriebe (max. 3 Genehmigungen)
  • - Dienstfahrzeuge Bayerische Landesanstalt für Wein und Gartenbau (max. 2 Genehmigungen)
  • - Dienstfahrzeuge örtliche Pflegedienste (max. 2 Genehmigungen pro Pflegedienst)
  • - Dienstfahrzeuge Gemeinde Güntersleben (max. 2 Genehmigungen)

 Regelung Funksender-Ausgabe

Bereits während der Bauphase hat jeder Durchfahrtsberechtigte eine Kaution in Höhe von 100 Euro für die Funksender des staatlichen Bauamtes bei der Gemeinde Veitshöchheim hinterlegen müssen. Nachdem diese Funksender wieder eingezogen werden mussten, wurden stattdessen neue Funksender der Gemeinde Veitshöchheim ausgegeben.

Bis zur Entscheidung durch den Gemeinderat, wurden von der bereits hinterlegten Kaution 80 Euro einbehalten. Gemäß Kostenzusammenstellung vom 10.05.2022 der Kämmerei hat die Schrankenanlage in der Anschaffung mit Montage rund 25.600 € gekostet. Für die 185 angeschafften Funksender wurden Kosten in Höhe von rund 16.000 € berechnet. Dies sind rund 87 € pro Funksender. Ohne Einbeziehung des Wiederbeschaffungszeitwertaufschlages belaufen sich die Kosten auf 80 € pro Funksender.

Zu den drei von der Verwaltung vorgelegten Gebührenvarianten sagte der Gadheimer Landwirt Johannes Römert als Betroffener, er sei der einzige Landwirt, der sowohl in Gadheim als auch in Veitshöchheim Felder bewirtschafte und dass bei ihm ein Funksender bisher eine Lebensdauer von einem Jahr hatte, da er diesen ständig am Körper trage. Einige Gadheimer hatten mit Schreiben vom 26.04.2022 um eine kostenfreie Aushändigung der Funksender gebeten.

Der Gemeinderat sprach sich am Ende der Diskussion einstimmig für die Hinterlegung einer Kaution in Höhe von 80 Euro aus. Ausgenommen von der Hinterlegung sind neben den Dienstfahrzeugen der Gemeinde Veitshöchheim, der Versorgungsbetriebe und  des Abwasserzweckverbandes Maintal auch die Landwirte.

Das Eigentum an den Funksendern verbleibt bei der Gemeinde Veitshöchheim. Die Kaution wird bei der Rückgabe eines einwandfreien, funktionstüchtigen Funksenders wieder ausgezahlt.

Weiter gilt entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung:
Pro Ausnahmegenehmigung zur Durchfahrt zwischen der Sendelbachstraße und dem Ortsteil Gadheim wird nur ein Funksender für die Schrankenanlage am NaturFreunde-Haus  ausgegeben. Hat eine berechtigte Person mehrere Fahrzeuge, so erhält diese trotzdem nur einen Funksender. Teilen sich zwei oder mehr berechtigte Personen ein Fahrzeug, so erhalten diese Personen zusammen nur einen Funksender.
Da der land- und forstwirtschaftliche Verkehr keine Ausnahmegenehmigung für die Nutzung des Wirtschaftsweges benötigt, erhält dieser Personenkreis pro Betrieb maximal 3 Funksender.

Für evtl. notwendige Wechsel der Batterie ist die durchfahrtsberechtigte Person selbst verantwortlich und kostenpflichtig.

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B
Das Schild mit dem Hinweis zur Videoüberwachung ist nicht DSGVO konform. Hier sollte seitens der Gemeinde dringend nachgebessert werden!
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