Gemeinderat erhöhte Zuschuss für Generalsanierung der Christuskirche um 20.000 Euro auf 270.000 Euro
Im Oktober 2016 hatte der Gemeinderat der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Veitshöchheim aus den Haushaltsmitteln der Gemeinde Veitshöchheim einen Zuschuss für die Bauteile Kirchenraum, Dach und Gemeinderäume gewährt. Die Förderquote setzte er auf 15 Prozent der zuschussfähigen Kosten von damals 1,62 Mio. Euro und den maximalen Zuschuss auf 250.000 Euro fest. Nach 22 Monaten Bauzeit wurde im Juli 2019 die Einweihung der für 2,17 Mio. Euro sanierten Kirche gefeiert (siehe unten stehender Beitrag in der Jahreschronik 2019 der Gemeinde).
Die Kirchenverwaltung hatte nun den Verwendungsnachweis vorgelegt mit Gesamtkosten von 2,17 Mio. Euro, von denen 2,04 Mio. Euro zuwendungsfähig sind. Bei einer Förderquote von 15 Prozent würde sich hiernach ein Zuschuss von 306.000 Euro ergeben.
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Da das Pfarramt (links im Bild) angebaut wurde und im Gebäude unterschiedliche Nutzungseinheiten hinzukamen, verlangte die Gemeinde im Bauantragsverfahren eine Neuberechnung der Stellplätze. Da auf dem Grundstück nur neun der erforderlichen 17 Stellplätze nachgewiesen werden konnten, vereinbarte die Kirchengemeinde mit der Gemeinde im März 2017 die Ablösung des Fehlbedarfs von acht Stellplätzen zum Preis von 40.000 Euro. Die Kirchengemeinde hatte nun mit der Vorlage des Verwendungsnachweises wegen dieser zusätzlichen Kosten beantragt, den bewilligten Zuschuss von 250.000 Euro um diese 40.000 Euro auf 290.000 Euro zu erhöhen.
Der Bürgermeister machte dagegen den Vorschlag, den gemeindlichen Zuschuss um 20.000 Euro auf 270.000 Euro zu erhöhen und der Evangelischen Kirchengemeinde ein zinsgünstiges Darlehen für den Differenzbetrag zu 306.000 Euro, also 36.000 Euro zu gewähren.
Diesem Vorschlag stimmte denn auch das Gremium zu. Aus Gleichheitsgründen waren alle im Gemeinderat der Auffassung, dass die Gemeinde auf die Zahlung des Stellplatzablösebetrages von 40.000 Euro nicht verzichten könne.
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