Corona-Fälle in Veitshöchheim galoppieren wie in Landkreis/Stadt Würzburg sprunghaft nach oben - Ab Donnerstag gelten jedoch in Bayern einige Lockerungen
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Nach 33 und 47 Fällen in den beiden Vorwochen verzeichnet das Gesundheitsamt in Veitshöchheim in der letzten Woche 92 neue Corona-Fälle, insgesamt auf nun 658.
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Die Steigerung der Inzidenzzahl in Veitshöchheim auf über 900 entspricht in etwa der Entwicklung im Landkreis auf heute 1035 und der Stadt auf 1067 und dem Bayernwert von 984 (Bund 894).
Fallzahlen im Landkreis Würzburg (über 10): Ochsenfurt 111, Veitshöchheim 92, Höchberg 91, Randersacker 85, Giebelstadt 80, Bergtheim 76, Rimapr 68, Estenfeld 59, Eisingen und Gerbrunn 58, Güntersleben 54, Waldbüttelbrunn 47, Waldbrunn 46, Zell 45, Rottendorf 44, Eibelstadt und Reichenberg 38, Unterpleichfeld 37, Geroldshausen 34, Margetshöchheim 28, Kürnach 26, Neubrunn 25, Eisenheim 23, Hausen, Hettstadt, Röttingen und Thüngersheim 20, Erlabrunn 19, Alterheim 17,Kleinrinderfeld 16, Gaukönigshofen, Kirchheim und Riedenheim 15, Greußenheim und Sommerhausen 13, Theilheim 12
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Die Anzahl gemeldeter Covid19-Fälle auf den Intensivstationen befindet sich heute mit 335 (Stand 15:05) weiter im grünen Bereich (Grenzwert 450). Nach dem Tiefstwert am 23.1 mit 327 stieg die Zahl gestern wieder auf 338.
Bayerisches Kabinett beschloss heute Lockerungen
Aufgrund der gesunkenen Intensivbettenbelegung hat das bayerische Kabinett trotz der rapide ansteigenden Fallzahlen in der Omikron-Welle heute Lockerungen bei den Zuschauergrenzen für Sport- und Kulturveranstaltungen beschlossen, die ab Donnerstag gelten. Gesundheitsminister Klaus Holetschek sprach von einer "Entkoppelung" zwischen den Fallzahlen und der Auslastung von Intensivstationen.
- 👉 Fußballstadien dürfen in Bayern nun bis zu 25 Prozent ihrer Zuschauerränge belegen, maximal 10 000 Menschen ein Spiel besuchen.
- 👉 Kultureinrichtungen wie Theater oder Kinos dürfen nun statt der bislang erlaubten Zuschauergrenze von 25 Prozent die Hälfte der Plätze belegen. Die 2-G-plus-Regel gilt aber weiterhin.
- 👉 Ausgesetzt bleibt die Hotspot-Regelung ab einer Inzidenz von 1000
- 👉 Erleichtert wird die Jugendarbeit: Minderjährige Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden, müssen nun keinen Impfnachweis und keinen weiteren Test mehr vorlegen.
Die beiden Veitshöchheimer Faschingsvereine VCC und TSGV, die im Hinblick auf die zuvor geltende 25 Prozentregelung ihre Prunksitzungen abgesagt hatten, wollen von der neu eröffneten doppelten Besucherzahl keinen Gebrauch machen.