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Zahl der Coronafälle nach PCR-Tests sinken in Veitshöchheim weiter in der 46. Woche auf 16 (Vorwoche 19) - im Landkreis WÜ die Inzidenz fast um die Hälfte

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Von 19 in Vorwoche auf nun 16  fiel  in der 46. Woche die Zahl der per PCR positiv getesteten Coronfälle in der Gemeinde Veitshöchheim.

Auch in den Gemeinden des Landkreises Würzburg ist  in der 46. Woche die Zahl der positiv getesteten Coronafälle weiter stark  rückläufig. Spitzenreiter ist nun Höchberg 21 vor Ochsenfurt und Rottendorf je 19, Veitshöchheim 16 an vierter Stelle, vor Rimpar 14,  Estenfeld 12 und Gerbrunn 10.

Die Inzidenz im Landkreis fiel innerhalb einer Woche von  277,6 fast um die Hälfte auf 149,8, in der Stadt von  245,0 auf 168,6

Diese Werte liegen nun unter der BRD-Inzidenz von 183,2 aber noch erheblich über Bayern-Inzidenz von 110,2 (Stadt an 5. und Landkreis an 16. Stelle).

In den drei erfassten Krankenhäusern in Würzburg (Kreisfreie Stadt und Landkreis) befinden sich noch vier COVID-19 Patienten in intensivmedizinischer Behandlung nach fünf vor einer Woche.

Der Anteil der COVID-19 Patienten an den insgesamt 125 betreibbaren Intensivbetten in der Stadt beträgt 3 %. Die Belegungsrate aller Intensivbetten (nicht nur COVID-19) beträgt in der Stadt aktuell 70 %, im Lkr.-KrH 90 % (Stand: 21.11.2022).

In ganz Bayern ging die Zahl der von Covid19-Patienten belegten Intensivbetten nach 293 am 24.10., 254 am 30.10.,  195 am 7.11. und 158 am 13.11. an 21.11, weiter zurück auf nun 131.

Die Corona-Impfpflicht für Personal in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen soll zum Jahresende auslaufen.

Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums bestätigte am Vormittag einen entsprechenden Bericht des ARD-Hauptstadtstudios. "Wir rechnen damit, dass zum Jahreswechsel die Variante BQ1.1 oder ähnliche Varianten das Infektionsgeschehen dominieren werden", sagte der Sprecher mehreren Medien.

Zwar verhinderten Impfungen immer noch eine schwere Erkrankung, aber wohl nur noch begrenzt eine Übertragung des Virus. "Deshalb entfällt für die einrichtungsbezogene Impfpflicht die medizinische Begründung."

Die Teil-Impfpflicht ist seit Mitte März für alle Beschäftigten in Einrichtungen des Gesundheitswesens in Kraft und bis 31. Dezember befristet.

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