Energieversorgung Lohr-Karlstadt plant an der Steige als dritten Bauabschnitt ein barrierefreies Mehrfamilienwohnhaus mit Tiefgarage
Eine weitere Baulücke im Ortsbereich soll auf der Südseite der Straße "An der Steige" oberhalb der Haus-Nummer 2a (im Bild) gegenüber der Einfahrt in die Birkentalstraße geschlossen werden. Der Hauptausschuss erteilte am Dienstag das gemeindliche Einvernehmen zu einem Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines barrierefreien Mehrfamilienhauses auf Flur-Nummer 2018. Das Bauvorhaben ist der dritte Bauabschnitt, den hier die Energieversorgung Lohr-Karlstadt und Umgebung GmbH & Co.KG verwirklichen möchte.
Im Mai 2017 hatte Energie als ersten Bauabschnitt den 2,1 Millionen Euro teuren Neubau ihrer Betriebsstelle Veitshöchheim eingeweiht (siehe nachstehender Link).
Ende 2019 war dann der an der Steige gelegene zweite Bauabschnitt der Energieversorgung mit Bäckerei inkl. Café und Außengastronomie, Zahnarztpraxis, Büros und Wohneinheit fertig. Nach der Zahnarztpraxis Fronemann & Spitzl zogen hier im Februar 2020 eine Filiale von Kilansbäck mit Bäckerei, Café und Außenterasse sowie Anfang August der ambulante Pflegedienst HolosSana ein (siehe nachstehende Links).
Auf dem Baugrundstück, das die Energie derzeit in der oberen Hälfte zur Steige hin zur Vermietung von Parkplätzen nutzt, plant sie einen Baukörper mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss sowie einer Tiefgarage, die von unten her über das Nachbargrundstück (Foto unten links) erschlossen werden soll.
Die laut Flächennutzungsplan in einem Mischgebiet liegende Baulücke wird als Innenbereichsvorhaben nach § 34 BauGB beurteilt, ob es sich in die nähere Umgebung einfügt. Das Gremium erteilte seine Zustimmung zur Geschosszahl, mangels vorgelegter Unterlagen aber nicht auf die Kubatur des Gebäudes und die Anzahl der Wohneinheiten mit Stellplätzen. Dies bleibt dem Bauantragsverfahren vorbehalten.
Für die gesicherte Zufahrt zur Tiefgarage über das benachbarte Grundstück muss der Bauherr im Bauantrag eine Dienstbarkeit nachweisen, dass die Überfahrt gesichert ist.
Das ringsum von Hecken umsäumte Baugrundstück befindet sich laut Bauverwaltung der Gemeinde innerhalb einer Biotopkartierung (Talhänge des Birkentals, Biotopteilflächen Nr. 6125-0073-020). Hierbei handelt es sich um mesophiles Gebüsche auf der Fläche (= Strauchbestände auf mäßig trockenen bis mäßig feuchten Standorten, meist mit Dominanz von Schlehe, Hasel, Weißdorn oder Hunds-Rose).
Bei einem späteren Bauantrag müssen deshalb die notwendigen Unterlagen zur Kompensation Maßnahmen beigefügt werden und vom Bauherrn in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde geprüft werden, ob eine artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen ist. Auch soll er auf die Festsetzung „Bodendenkmal“ im Flächennutzungsplan eingehen.
Fotos Dieter Gürz
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