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Corona-News - Gesundheitsamt Würzburg klärt auf: Nach Kontakt zu einer Corona-positiven Person: Was ist zu tun? / Testkapazitäten im Landkreis werden erhöht / Landrat wirbt für Grippeschutzimpfung

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Stark steigende Corona-Zahlen (heute neuer Rekord im Landkreis Würzburg mit 306,7 und 105 Neuinfektionen am letzten Tag) sind eine Herausforderung für die Kontaktnachverfolgung. Ohne Kontaktbeschränkungen ist die Zahl der Personen, die sich bei einem Infizierten angesteckt haben könnten, deutlich größer als in den Corona-Wellen zuvor.

Positiv Getestete kontaktiert das Gesundheitsamt weiterhin aktiv. Bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen geht es nun aber vor allem darum, Personen mit einem hohen Risiko für schwere Krankheitsverläufe zu schützen. Damit die Anpassung der Kontaktnachverfolgung nicht für Verunsicherung sorgt, hat das Gesundheitsamt die wichtigsten Fragen und Antworten für Personen zusammengestellt, die Kontakt zu einem Corona-Positiven hatten.

Wann besteht eine Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus SARS-CoV-2?

Ansteckungsfahr besteht bei einem engen Kontakt zu einer infizierten Person - bereits innerhalb von 2 Tagen vor dem Symptombeginn der infizierten Person, - während der gesamten Zeit, in der die infizierte Person Krankheitszeichen zeigt, und auch - innerhalb von 2 Tagen vor Abnahme des positiven Tests bei der infizierten Person, falls diese keine Krankheitszeichen zeigt.

Ein „enger Kontakt“ ist zum Beispiel, wenn der Abstand untereinander über mehr als 10 Minuten weniger als 1,5 Meter betrug und weder die infizierte Person noch ihre Kontaktpersonen durchgehend und korrekt eine medizinische Gesichtsmaske oder eine FFP2-Maske getragen haben.

Ein direktes Gespräch zwischen infizierter Person und Kontaktperson gilt zudem immer als „enger Kontakt“, unabhängig davon, wie lang es dauert, wenn nicht beide eine Maske entsprechend getragen haben. Die Ansteckungsgefahr besteht so lange, bis die infizierte Person aus der Isolation entlassen ist. Ein enger Kontakt außerhalb dieser Zeit ist in der Regel unkritisch.

Wer wird vom Gesundheitsamt kontaktiert?
In der jetzigen Phase der Pandemie geht es vor allem darum, Personen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu schützen und zu verhindern, dass viele Menschen eine Behandlung im Krankenhaus benötigen

Daher konzentrieren sich aktive Ermittlungen des Gesundheitsamts bei Kontaktpersonen infizierter Menschen derzeit auf

  • 👉 Haushaltsangehörige, also Partnerin oder Partner, Kinder und weitere Personen, die mit in der Wohnung leben. Sie haben ein besonders hohes Ansteckungsrisiko.
  • 👉 Personen mit Kontakt zu gefährdeten Menschen. Sie könnten eine Infektion in Risikogruppen weitertragen oder eine Vielzahl von Menschen anstecken. Dies betrifft insbesondere Personen in Pflege-oder Altenheimen, in ambulanten Pflegediensten und Krankenhäusern sowohl diejenigen, die dort arbeiten, als auch diejenigen, die dort leben oder betreut werden.

Für Schulen und Kindertageseinrichtungen gibt es eigene Regelungen.

Kontaktpersonen, die nicht diesen Gruppen angehören, werden nicht mehr vom Gesundheitsamt kontaktiert. Stattdessen fordert das Gesundheitsamt die infizierten Personen auf, ihre Kontakte selbst zu informieren.

Wer auf diese Weise erfährt, dass er Kontakt zu einer infizierten Person hatte, sollte seine eigenen Kontakte reduzieren, die allgemeinen Hygieneregeln (AHA+L) genau befolgen, sich mit einem Schnelltest selbst oder an einer Teststelle testen lassen und auf mögliche Krankheitszeichen von COVID-19 achten. Bei einem positivem Schnelltest werden wichtige Informationen durch die Teststelle überreicht.

Für geimpfte und genesene Personen (für letztere gilt: PCR-bestätigte SARS-CoV-2-Infektion nicht älter als 6 Monate) gilt:

Solange keine Krankheitszeichen auftreten und die ggf. durchgeführten Corona-Tests negativ sind, muss kein Kontakt zum Gesundheitsamt aufgenommen werden und es besteht keine Quarantänepflicht.

Was ist nach einem Kontakt zu einem Infizierten zu tun?
Wer Kontakt mit einer infizierten Person in einem Zeitraum hatte, in dem eine Ansteckungsgefahr bestand, sollte Folgendes beachten:

  • 👉 Kontakt zu anderen Personen einschränken, vor allem zu Risikopersonen, die gefährdet sind, schwer an COVID-19 zu erkranken.
  • 👉 AHA+L-Regeln beachten: Abstand wahren, Hygienemaßnahmen
    berücksichtigen, im Alltag Maske tragen (höchste Sicherheit bietet eine FFP2-
    Maske!) und regelmäßig lüften.
  • 👉 Regelmäßig testen: Selbsttest mit eigenständig beschafften Tests oder im
    Rahmen der angebotenen Testmöglichkeiten. Wer eine Warnung der Corona
    WarnApp erhält, kann mit dieser auch eine kostenlose PCR-Testung in
    Anspruch nehmen. Die Warnung auf dem Handy muss bei der Testung
    vorgezeigt werden.
  • 👉 Selbstbeobachtung für 14 Tage: Insgesamt zwei Wochen nach dem letzten Kontakt zur infizierten Person auf Corona-spezifische Symptome achten.
  • 👉 Falls Krankheitszeichen auftreten: Unverzüglich Selbstisolation, ärztliche Abklärung und Mitteilung ans Gesundheitsamt.

Wie verhält es sich mit geimpften und genesenen Kontaktpersonen?
Geimpfte und Genesene haben ein vergleichsweise deutlich geringeres Risiko, sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 anzustecken. Allerdings ist der Schutz nicht hundertprozentig, so dass Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Menschen in der Umgebung dennoch sinnvoll sind.

Sollte es bei Geimpften zu einer Infektion kommen, so verläuft diese in der Regel mild; das Risiko von Komplikationen ist deutlich geringer als bei nicht geimpften Menschen.

Impfen ist die wirksamste Prävention
Das Gesundheitsamt von Stadt und Landkreis Würzburg appelliert aufgrund der stark steigenden Fallzahlen nochmals an die Impfbereitschaft. Impfen ist die beste Möglichkeit, um sich vor einer Corona-Erkrankung und auch deren möglichen
Langzeitfolgen („Long COVID“) zu schützen.

Geimpfte helfen nicht nur sich, sondern auch ihren Angehörigen und den Menschen in ihrer Umgebung. Je mehr Personen geimpft sind, desto weniger erkranken schwer oder sterben am Coronavirus. Und wer geimpft ist, unterliegt auch als enge Kontaktperson in der Regel keiner Quarantänepflicht.

Nach Wiedereinführung der Bürgertests: Testkapazitäten wurden der Talavera deutlich erhöht, weitere Teststellen nehmen sukzessive Betrieb auf, auch der Testbus rollt bald wieder

Im Zuge der steigenden Infektionszahlen und der Wiedereinführung der für alle kostenfreien Bürgertests hat der Testbedarf in Stadt und Landkreis spürbar zugenommen.

Testkapazitäten auf der Talavera werden ausgebaut

Ab sofort werden deshalb unter Mithilfe der Hilfsorganisationen von BRK und Johannitern die Kapazitäten im bayerischen Testzentrum auf der Talavera erhöht. Das Testmanagement hat die Kapazitäten an den Wochenenden verdoppelt, sodass samstags und sonntags je 810 Timeslots zur Verfügung stehen. Werktäglich können sich 970 Testwillige an der Talavera einem Corona-Test unterziehen.

Ein weiterer Ausbau der Testressourcen erfolgt zum 1. Dezember 2021. Dann sind pro Tag ca. 1300 Termine möglich, die sich auf PCR- und Antigen-Schnelltests aufteilen. Die Kapazitäten bei den Antigen-Schnelltests im Testzentrum sind derzeit noch nicht ausgeschöpft: Die tägliche Auslastung liegt seit Wiedereinführung der Bürgertestungen bei durchschnittlich 65 Prozent.

Aufbau weiterer Teststellen in Vorbereitung

Zusätzlich existieren nach aktuellem Stand (18. November 2021, 9 Uhr) in der Stadt Würzburg weitere 17 Teststellen, die von privaten Anbietern und Apotheken betrieben werden. Im Landkreis stehen weitere 14 Teststellen vornehmlich in Apotheken bereit. Verschiedene Anbieter, die ihre Teststelle geschlossen hatten, streben aktuell eine Wiedereröffnung an.

So werden beispielsweise die Teststellen des BRK in Veitshöchheim (ab 19. November 2021) und Waldbüttelbrunn (ab 2. Dezember 2021) wieder in Betrieb gehen. Auch für weitere Standorte im Landkreis ist eine Wiedereröffnung geplant. Weiterhin liegen dem Testmanagement am Landratsamt Anträge von neun weiteren Leistungserbringern vor, die teilweise bisher keine Beauftragung in Stadt und Landkreis haben. Das Gesundheitsamt prüft derzeit alle eingegangenen Anträge und Testkonzepte.

Teilweise sind Gastronomen und Clubbetreiber auf verschiedene Teststellenbetreiber zugegangen, um im Zuge einer Kooperation ein Testangebot in den Abendstunden vor allem Nähe Sanderstraße und Kulturspeicher zu gewährleisten.

Der Testbus rollt wieder

Auch der Einsatz des Testbusses wird aktuell wieder geplant. Die NVG Omnibus-Betriebsgesellschaft mbH hat ihre Zusage erteilt, den Bus bis 31. März 2022 zur Verfügung zu stellen.

Das Testmanagement am Landratsamt und das Amt für Zivil- und Brandschutz Würzburg sind in enger Abstimmung und beraten gegenwärtig über die künftigen Einsatzorte des Busses in Stadt und Landkreis.

Oberbürgermeister Christian Schuchardt und Landrat Thomas Eberth danken dem gesamten Team und insbesondere den Hilfsorganisationen für ihre Bereitschaft, diese aktuell sehr dynamische Lage zu bewältigen: „Es ist eine große Herausforderung, nun die Testkapazitäten kurzfristig wieder hochzufahren. Die beiden große Corona-Themen Impfen und Testen sind derzeit in aller Munde. Stadt und Landkreis Würzburg arbeiten mit Hochdruck daran, entsprechende Angebote zu schaffen. Die Bevölkerung wird eindringlich gebeten, davon Gebrauch zu machen.“

Alle Testmöglichkeiten in Stadt und Landkreis Würzburg sind unter www.landkreis-wuerzburg.de/testzentren zu finden.

Ein kleiner Piks für die stabile Gesundheit - Landrat Thomas Eberth wirbt für die Grippeschutzimpfung

Das Landratsamt bietet seinen Mitarbeitenden die Möglichkeit, sich am Arbeitsplatz gegen das Grippevirus impfen zu lassen. Auch Landrat Thomas Eberth nahm diese Gelegenheit wahr – auch, um als Vorbild für die Grippeschutzimpfung gerade in Coronazeiten zu werben. Beim Anmelden werden die Gesundheitsdaten erfragt und über die Impfung und den Impfstoff imformiert.  Foto: Eva Schorno

Bald ist es wieder soweit – der Winter hält Einzug in Deutschland. Und mit ihm auch die Grippezeit. Um dieser vorzubeugen, macht es Sinn, sich gegen die Grippe impfen zu lassen, auch und gerade in der vierten Welle der Corona-Pandemie.

Das Robert-Koch-Institut empfiehlt die jährliche Grippeschutzimpfung für alle Personen über 60 Jahren oder Personen mit chronischen Erkrankungen. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Impfung jedoch jeder Bürgerin und jedem Bürger ans Herz gelegt.

Das hat den Vorteil, dass das Gesundheitssystem durch weniger Grippeerkrankungen entlastet wird und die Kapazitäten für Corona-Erkrankte genutzt werden können. Außerdem schützt die Impfung das Immunsystem. Der Impfstoff ist für gewöhnlich gut verträglich. Beratung und Impfung kann der Hausarzt oder die Hausärztin durchführen. „Da sich die Eigenschaften der Grippeviren laufend verändern, ist es wichtig, sich jedes Jahr aufs Neue impfen zu lassen“, betont die Betriebsärztin am Landratsamt Würzburg, Dr. Anke Engehausen.

Auch Landrat Thomas Eberth suchte die Betriebsärztin zur jährlichen Grippeschutzimpfung auf. „Die Impfung bietet nicht nur den bestmöglichen Schutz für uns selbst, sondern auch für unsere Mitmenschen. Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger, sich impfen zu lassen. Nur so können wir eine Überlastung des Gesundheitssystems durch Grippe und Corona verhindern“, so Eberth. „Die Grippe-Impfung ist eine Maßnahme, die im Zweifelsfall Leben retten kann, insofern ist es ein kleiner Piks mit großer Wirkung", erklärt der Landrat.

„Natürlich spricht jeder derzeit von der Corona-Impfung und die staatlichen Impfangebote sowie die Praxen werden regelrecht überrannt. Deshalb versuchen wir schnell und unkompliziert weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die Booster-Impfung anzubieten und Erst- und Zeitimpfungen zu ermöglichen. Dennoch darf die Grippe-Impfung und der Schutz vor anderen Viren nicht vergessen werden“, betont der Landrat weiter.

Zur Eindämmung der Grippe ist es – ebenso wie zur Eindämmung der Corona-Pandemie – nach wie vor erforderlich, die Hygienemaßnahmen einzuhalten, FFP2-Masken zu tragen und auf Abstand zu achten.

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