Veitshöchheimer Gemeinderat erhöht ab 1. Oktober 2021 drastisch die Abwassergebühren um 25 Prozent
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Auch die Kanalsanierung in der Kirchstraße ist mit ursächlich für die Erhöhung der Entwässerungsgebühren in Veitshöchheim.
Der Gemeinderat beschloss in der Sitzung am 14. September 2021 ab 1. Oktober 2021 aufgrund der Nach- und Vorauskalkulation der Kämmerei für die Abrechnungsperiode 01.10.2021 bis 30.09.2025 die Abwassergebühren wie folgt zu erhöhen:
- 👉 die Grundgebühr von 14,28 Euro um 9,72 Euro auf 24,00 Euro
- 👉 die Schmutzwassergebühr von bisher 1,41 Euro/Kubikmeter Wasserverbrauch um 0,24 Euro auf 1,65 Euro
- 👉 die Niederschlagswassergebühr von 0,15 Euro um 0,08 Euro auf 0,23 Euro pro Quadratmeter der mit dem Abflussbeiwert multiplizierten Grundstücksfläche (siehe nachstehend abgedruckte Karte)
Der Kämmerer legte in seiner Kalkulation eine private versiegelte Fläche von 1.072.100 Quadratmeter und einen Schmutzwasseranfall von 571.200 Kubikmeter pro Jahr zugrunde.
Die Entwässerungseinrichtung muss kostendeckend sein, Über- und Unterdeckungen müssen im jeweiligen Kalkulationszeitraum ausgeglichen werden. Die Gebührenerhöhung war nach dem Vortrag von Bürgermeister Jürgen Götz aus folgenden Gründen notwendig:
- 👉 Steigende Unterhaltskosten aufgrund von Kanalsanierungen mit Partlinern usw. und anstehende notwendige Sanierungen, wie z. B. Kirchstraße oder Bahndurchlass
- 👉 Steigende Unterhaltskosten der Kläranlage, die nach 21 Jahren Betrieb höhere Unterhaltskosten aufweist
- 👉 Allgemeine Preissteigerungen, wie z. B. Materialkosten, Personalkosten usw., die über die Gebühren aufgefangen werden müssen.
- 👉 Diese Gründe waren mit maßgebend, dass schon im bisherigen Kalkulationszeitraum der Jahre 2017 bis 2021 ein Fehlbetrag in Höhe von 332.445 Euro entstand, der in die neue Gebührenkalkuklation einzurechnen war. Im Jahr 2021 betrugen die Kosten für das Schmutzwasser 857.000 Euro bei 813.000 Euro Erlösen und für das Niederschlagswasser 184.000 Euro bei 158.000 Euro Erlösen.
Gemeindekämmerer Erich Müller hatte in der Sitzungsvorlage als Rechenbeispiel für ein Zweifamilienhaus eine Erhöhung der Entwässerungsgebühr um 25 Prozent von 313 Euro auf 392 Euro errechnet:
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