Im Landkreis Würzburg gilt nun eine nächtliche Ausgangssperre - Ab 16. April 2021 (0.00 Uhr) gelten nun auch in Veitshöchheim die Regelungen der Inzidenzstufe über 100
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Ab 16. April 2021 (0.00 Uhr) fällt der Landkreis Würzburg in die Inzidenzstufe über 100 aufgrund der an drei aufeinanderfolgenden Tagen erhöhten 7-Tage-Inzidenz von über 100. Mit dieser Einstufung gelten nun laut Pressemitteilung des Landratsamtes vom 14.4. ab 16.4. für den Bereich des Landkreises Würzburg folgende Regelungen (d.h. auch in Veitshöchheim, obwohl der Ort seit vielen Wochen eine Inzidenz unter 50 aufweist):
Von 22 bis 5 Uhr gilt eine nächtliche Ausgangssperre, es sei denn, der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung ist begründet aufgrund
- - eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
- - der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
- - der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
- - der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
- - der Begleitung Sterbender,
- - von Handlungen zur Versorgung von Tieren oder
- - von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.
Gestattet sind Treffen des eigenen Haushaltes mit einer zusätzlichen weiteren Person. Kinder unter 14 Jahren werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Außerdem erlaubt ist die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung von Kindern unter 14 Jahren in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
Die Öffnung des Einzelhandels mit Kundenverkehr für Handels-, Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe ist untersagt.
Ausgenommen sind der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Versicherungsbüros, Pfandleihhäuser, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermitteln sowie der Großhandel.
Zusätzlich ist die Öffnung von Ladengeschäften für einzelne Kunden nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum zulässig (click & meet). Die Kunden dürfen das Ladengeschäft nur betreten, wenn sie ein negatives Ergebnis eines vor höchstens 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentests oder Selbsttests oder eines vor höchstens 48 Stunden vorgenommenen PCR-Tests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen.
Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Kinos und ähnliche Einrichtungen sind geschlossen. Ebenso Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten.
Kontaktfreier Sport im Freien ist unter Beachtung der Kontaktbeschränkung (eigener Haushalt plus eine weitere Person) zulässig.
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Während die Kurve nach oben im Landkreis seit dem 5.4. noch einigermaßen konstant seitlich auf nunmehr 110,9 verläuft, steigt die Zahl der Corona-Ansteckungen in der Stadt Würzburg rasant an, hat sich im gleichen Zeitraum die Inzidenz mehr als verdoppelt und lag am Mittwoch bei 171,2 registrierten Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern in sieben Tagen. Das ist der höchste Wert seit Beginn der Pandemie.
Allein am Dienstag sind 65 neue Corona-Fälle aus dem Stadtgebiet beim Gesundheitsamt gemeldet worden. Besonders beunruhigend, so das LRA in einer Pressekonferenz, ist dabei das diffuse Infektionsgeschehen. Die Ansteckungen fänden vornehmlich im familiären Umfeld statt. Durch die britische Virusvariante B.1.1.7 steckt sich in der Regel die ganze Familie an.