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Veitshöchheim vermeldet 4 Neuinfektionen seit 16.3. - Landkreis Würzburg pendelt sich um die 60er Inzidenz ein

Veröffentlicht am von Dieter Gürz

Nach zwei in der Vorwoche registrierte das Gesundheitsamt nun vom 16. bis 22. März 2021 vier Covid 19-Infektionen in Veitshöchheim (= Inzidenz von 40 hochgerechnet auf 100.000 Einwohner).

Nachdem am 16.3., im Landkreis Würzburg erstmals seit dem 9. Februar der Inzidenz-Grenzwert von 50 überschritten wurde, pendelte er sich bis am 22.3. um die 60 ein, um dann am 23.3. auf 51,8 zu fallen.

Einsamer Spitzenreiter im Landkreis Würzburg bei den Neuinfektionen ist Ochsenfurt mit + 24.  Wie die Mainpost am 19.3. berichtet hatte, war es zu 17 nachgewiesenen Corona-Infektionen  im Ochsenfurter Kindergarten rechts des Mains gekommen (darunter 15 Kinder. Aktuell sind dort insgesamt 31 Personen infiziert, davon 25 der Kita zuzuordnen (14 Kinder, eine Erzieherin und zehn Angehörige).

Daneben gab es 50 Neuinfektionen in den übrigen 51 Landkreisgemeinden:

  • - Waldbrunn und Eisingen (je + 5)
  • - Veitshöchheim, Waldbüttelbrunn und Röttigen  (je + 4),
  • - sechs Gemeinden je +3
  • - vier Gemeinden je + 2
  • - 12 Gemeinden je + 1
  • - 24 Gemeinden je 0 Neuinfektionen

Bisher wurden laut RKI (Stand 22.3., 00 Uhr) seit März 2020 insgesamt 3.260 im Landkreis und 3.234 Neuinfektionen in der Stadt registriert, insgesamt also 6.494 Personen, von denen laut LRA WÜ - letzter mitgeteilter Stand am 1. März -  5.659 Personen als gesund entlassen werden konnten.

In Stadt-/Land WÜ gab es laut RKI (Stand 23.3., 00 Uhr)  seit März 2020 insgesamt 160 Covid-19-Todesfälle, davon 60 im Landkreis (seit 9.3. kein einziger!) und 100 in der Stadt.

Auszüge aus weiteren Pressemitteilungen des LRA WÜ vom 22. März 2021

Das gilt im Landkreis Würzburg seit 20.03.2021 (0:00 Uhr):

Kontaktbeschränkung
  • Treffen sind möglich von maximal fünf Personen aus maximal zwei Haushalten. Kinder unter 14 Jahren werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
Einzelhandel

Die Öffnung von Einzelhandelsgeschäften ist unter folgenden Bedingungen möglich:

  • Vorherige Terminvereinbarung für einen fest begrenzten Zeitraum.
  • Die Kontaktdaten sind zu erfassen.
  • Der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden kann eingehalten werden.
  • Die Zahl der gleichzeitig anwesenden Kunden darf nicht höher sein als ein Kunde je 40 qm Verkaufsfläche.
  • In den Verkaufsräumen, auf dem Verkaufsgelände, in den Eingangs- und Warteflächen vor den Verkaufsräumen und auf den zugehörigen Parkplätzen gilt für das Personal Maskenpflicht und für die Kunden und ihre Begleitpersonen FFP2-Maskenpflicht.
  • Ein ausgearbeitetes Schutz- und Hygienekonzept liegt vor, dies ist der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde auf Verlangen vorzulegen.
Kulturstätten
  • Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten, Objekte der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen und vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten können unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen öffnen. Auch hier gilt die Pflicht zur vorherigen Terminbuchung, Kontaktdatenerhebung, Einhaltung des Mindestabstandes, FFP2-Maskenpflicht sowie das Vorhandensein eines ausgearbeiteten Schutz- und Hygienekonzeptes.
Sport
  • Kontaktfreier Sport im Freien ist unter Beachtung der Kontaktbeschränkung (maximal fünf Personen aus zwei Haushalten) möglich. Weiter ist kontaktfreier Sport für Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren im Freien möglich, auch auf Außensportanlagen.

Ab Montag, 22. März 2021

Schulen

Es findet an allen Schulen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht statt.

Die konkrete Entscheidung, ob Präsenz- oder Wechselunterricht stattfindet, obliegt der jeweiligen Einrichtung.
 

Kindertagesbetreuung

Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierten Spielgruppen für Kinder können die Einrichtung nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt (eingeschränkter Regelbetrieb).
 

Dauer der aktuellen Inzidenz-Einstufung für Kitas und Schulen

Die Inzidenzeinstufung in die Stufe über 50 und die damit verknüpften Regelungen gelten vorbehaltlich anderweitiger Anordnungen bis zum Ablauf des 28. März 2021.

Nach aktueller Rechtslage wird auch künftig jeweils freitags die Inzidenzeinstufung für Schulen und Kitas für die darauf folgende Woche vorgenommen.

Weitere INFOS LRA Würzburg

Hinweis zur Testung von Personen mit Corona-Symptomen

Das Testmanagement für Stadt und Landkreis weist darauf hin, dass Personen mit Symptomen, die auf eine Covid-19 Erkrankung hindeuten könnten, sich zunächst an ihren Hausarzt wenden sollen und in diesen Fällen nicht von sich aus die Corona-Testzentren oder Schnelltest-Stellen aufsuchen.

Zu beachten ist dabei, dass auch beim Hausarzt eine vorherige Kontaktaufnahme zwingend erforderlich ist.

Testzentrum auf der Würzburger Talavera

Das Corona-Testzentrum von Stadt und Landkreis Würzburg ist grundsätzlich von Montag bis Freitag von 12 bis 19 Uhr geöffnet.

Hier können sich nach der Bayerischen Teststrategie insbesondere Reiserückkehrer*innen sowie auch jeder Bewohner*in Bayerns anlasslos testen lassen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich, telefonisch unter 0931 8000-828, bzw. online unter www.testzentrum-wuerzburg.de.

Jeweils von 17 bis 19 Uhr steht medizinisch geschultes Personal für Abstriche bei Kindern unter sieben Jahre und Personen mit besonderen Bedürfnissen bereit.

Mitzubringen sind die Mail zur Terminbestätigung, der Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument mit Foto.

Antigen-Schnelltest-Testzentren werden weitergeführt

Die Schnelltest-Stellen in Würzburg (neuer Standort in der Kürnachtalhalle), Ochsenfurt, Bergtheim und Waldbrunn werden weitergeführt.

Die jeweiligen Öffnungszeiten und Buchungsmodalitäten aller Teststellen in Stadt und Landkreis Würzburg sind unter www.landkreis-wuerzburg.de/testzentren nachzulesen.

Die Terminvergabe für die Antigen-Schnelltest-Stellen ist nach wie vor über die BRK-Hotline 0931 8000-828 möglich.

Weitere Schnelltest-Stellen

Auf der Seite www.landkreis-wuerzburg.de/testzentren ist eine Übersicht der weiteren Schnelltest-Stellen in Stadt und Landkreis Würzburg (gemeindlich eingerichtet, in Apotheken etc.) mit den jeweiligen Adressen sowie weiteren Informationen veröffentlicht.

Testzentrum Universitätsklinik Würzburg

Am Corona-Testzentrum auf dem Gelände des Universitätsklinikums Würzburg Gebäude D20 werden primär Kontaktpersonen und infizierte Personen nach Zuweisung durch das Gesundheitsamt getestet.
Kinder ab sechs Monaten können am Testzentrum der Unikliniken nach Vereinbarung getestet werden, da für den Abstrich eigens medizinisch geschultes

Personal bereitsteht. Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich unter 0931 8000-828, bzw. online unter www.testzentrum-wuerzburg.de.

Mitzubringen sind die Mail zur Terminbestätigung, Reisepass oder ein anderes Ausweisdokument mit Foto und soweit vorhanden, die Krankenversicherungskarte.

Labor ist für Ergebnismitteilung telefonisch erreichbar

Bei Fragen zu Testergebnissen von Abstrichen, die am Testzentrum auf der Würzburger Talavera durchgeführt wurden, können sich Bürger*innen unter der Telefonnummer Tel: 089 54789114 an das beauftragte Labor Eurofins wenden, alternativ per E-Mail: covid_support@lifecodexx.com.

Impfzentren in Stadt und Landkreis Würzburg

Informationen zu den zuerst impfberechtigten Personen und viele weitere Antworten sind unter www.impfen-wuerzburg.de zu finden.

Erreichbarkeit des Bürgertelefons

Das Bürgertelefon von Stadt und Landkreis Würzburg ist wie folgt besetzt:

Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr

Freitag von 8 bis 14 Uhr

Telefon: 0931 8003-5100

Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV)

Die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) trat am 8. März 2021 in Kraft. Die aktuelle Fassung ist unter www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-171 nachzulesen.

Maskenpflicht in Würzburger Innenstadtbereich bis 22. März 2021 verlängert

Die bisherige Maskenpflicht von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr auf der Alten Mainbrücke, am Bahnhofsvorplatz, der Schustergasse und im Bereich des Schmalzmarktes besteht weiterhin. Diese Maßnahme ist aktuell befristet bis einschließlich 22. März 2021.

Der Landkreis Würzburg hat bisher noch keine stark frequentierten Plätze definiert, an denen eine Maskenpflicht besteht.

Weitere Informationsquellen und Hotlines

Die Liste der häufig gestellten Fragen ist – wie auch weitere Informationen zum Coronavirus – auf www.landkreis-wuerzburg.de/Coronavirus einzusehen.

Bitte nutzen Sie auch die umfangreichen Informationen auf den verschiedenen Internetseiten. Hier gibt es Antworten für alle Lebenslagen, auch sämtliche Allgemeinverfügungen sind hier nachzulesen.

Weitere Informationen zum Coronavirus: www.rki.de; www.stmgp.bayern.de

Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung, Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr sowie Samstag von 10 bis 15 Uhr, erreichbar unter 089 122220 zu allen Fragen rund um das Corona-Geschehen.

Die Coronavirus-Hotline des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist unter 09131 6808-5101 zu erreichen. Der ärztliche Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist unter 116 117 erreichbar.

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